Cytrox
Lt. Commander
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Tarkoon schrieb:Eine Ablösung der Oberflächenbeschichtung nach so kurzer Zeit ist allerdings kein optischer Mängel, sondern lässt auf einen Qualitätsmangel schon zum Produktionszeitpunkt schließen, der durchaus ein Raklamationsgrund ist!
Es ist ein optischer Mangel, weil die Funktionstüchtigkeit der Tastatur dadurch nicht beeinflusst wird.
Tarkoon schrieb:Ach, und z.B. Kratzer im Auslieferungszustand sind wirklich kein RMA Grund, aber wenn es einen Käufer stört, gibt es unter anderem genau für sowas ja das Fernabsatzgesetzt mit den 2 Wochen Rückgaberecht, da man den Artikel ja nicht vor dem Kauf in die Hand nehmen und überprüfen konnte.
Ja, das ist schön geregelt für uns Internetkäufer - wir können ja auch Monitore mit Pixelfehlern zurückschicken. Wenn wer aber im Laden ein iPhone kauft und zuhause nach dem auspacken Kratzer sieht, hat er Pech gehabt, trotz des Preises vom Gerät.
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