Idon schrieb:
Und PKW werden eben leichter und regelmäßig und stärker sanktioniert als Fahrradfahrer wenn sie über rot fahren.
Wie meinst Du stärker?
Insofern stärker dass die potentiellen Auswirkungen durch Rotlichverstoß eines PKW identisch zu denen eines Fahrrads sind? Ist das bei Rechtsfragen nach deinem Verständnis Gleichbehandlung?
Du findest also ein 1,5 Tonnen schweres Geschoss, muss im Sinne der Gleichbehandlung genau so behandelt werden wie ein Fahrrad, dass mit Fahrer in den seltensten fällen über 150kg wiegt und schneller als 20km/h ist?
Darf ich dir zu den Ampeln noch was zeigen? Ich habe nämlich den Eindruck wir reden von komplett unterschiedlichen Situationen.
Folgende 4 Ampeln stehen innerhalt etwa 1km auf einem fahrbahnbegleitenden, benutzungspflichtigen Fuß-Radweg. Hier von links nach rechts:
1. Ampel KFZ, Ampel Rad, Streuscheibe kombiniert Fuß-Rad. Zweite identische 20m weiter an zusätzlicher Einmündung. Ab der 2. Ampel dann 2-Richtungsradweg mit Gegenverkehr.
2. Bettelampel Einfahrt P+R Parkplatz. KFZ, keine Radampel, Streuscheibe Fuß-Rad.
3. KFZ Ampel, Streuscheibe Fuß-Rad. Immer noch Zweirichtungsradweg auch wenn auf dem Boden nicht gekennzeichnet, nach Überquerung Einrichtungsradweg
4. KFZ Ampel, keine Radampel, Streuscheibe Fuß
Nun, jetzt würde mich deine (Eure) Einschätzung interessieren wie sich Radfahrer an diesen Ampeln verhalten sollen (nehmen wir nur die Ampeln. Fahrtrichtung und Abbiegevorgänge lassen wir der Einfachheit halber weg)
Mit welcher Geschwindigkeit dürfen sie sich nähern?
Kann ich von Radfahrenden OHNE Führerscheinpflicht verlangen, dass sie in jeder dieser Situationen wissen und vorausschauend einschätzen können, was die korrekte Vorgehensweise ist? Auch im Kontext - wer ist Schuld wenn was passiert?
Witzigerweise stellen sich die Fragen den führerscheinpflichtigen KFZ Lenkenden an den Stellen gar nicht, da ihnen dort bis zu FÜNF Lichtzeichenanlagen zur Verfügung stehen, die alle gleich und eindeutig funktionieren. Und mit legalem Gegenverkehr, ist auch nicht zu rechnen.
Von den Teilnehmern ohne Führerschein verlangst Du nun als Teilnehmer mit Führerschein, diese mehrdeutigen Situationen allumfassend zu beherrschen, während Du nur die eindeutige beherrschen musst und dazu noch geschützt im KFZ sitzt.
Ich gebe hier niemandem die Schuld für irgendwas - auch Stadtplanern nicht. Ich räume unter dem Grundsatz von gesundem Menschenverstand ein, dass jeder im Verkehr einerseits seiner Sorgfaltspflicht nachkommen sollte aber andererseits auch sein Recht auf sicheres und zügiges Vorankommen einfordern darf. Die Sorgfaltspflicht der KFZ Lenkenden umfasst eben im Stadtverkehr durch die nachgewiesen bessere Ausbildung sowie der hohen Betriebsgefahr ihres KFZ, dass SIE zuallererst an solchen Stellen vom Gas gehen, Rücksicht walten lassen, vorausschauend und vernünftig auf gefährliche Situationen reagieren.
Radler, Fußgänger oder E-Scooterfahrer werden es selbst mit Vorsatz nur sehr schwer schaffen, einen Unfallgegner nur durch Nutzung seines Verkehrsmittels schwer zu verletzen oder gar zu töten. Mit einem Auto ist das einerseits bereits durch Unachtsamkeit möglich bekommt aber andererseits nicht mal einen körperlichen Kratzer ab, wenn der Unfallgegner kein KFZ Lenkender ist.