Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eurer Schwarmwissen und zwar bin ich NetCologne Kunde seit 3 Jahren (seit 2 Jahren Glasfaser)und nutze eine "Premium" Mietfritzbox 7582 (Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre, danach monatl. Kündigungsfrist). Hier habe ich in letzter Zeit Problem mit dem Internet was sich dadurch bemerkbar macht, dass erst die Reichweite des WLANs runter geht, und dann irgendwann die Internetleitung komplett weg ist (auch LAN Verbindungen haben kein Netz mehr). Es hilft dann nur Stecker ziehen. Ist nur doof wenn man nicht zuhause ist/im Urlaub und Alarmanlage etc. nix mehr senden kann.
Ich hab dann mit Netcologne telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, das ich jetzt eine 7583 bekommen könnte weil es die 7582 nicht mehr gibt. Dadurch würde ich allerdings einen neuen Vertag mit Mindestlaufdauer 2 Jahre abschließen da die alte Box ja auch aus der Gewährleistung ist. es wäre wohl auch kein Defekt sondern die Sendleistung lässt irgendwann nach und eventuell kommt das Problem auch von den 2 WLAN Repeatern die angeschlossen sind (irgendwie halte ich die Aussage für Mumpitz). Das kann ja nicht sein, wo für zahle ich dann monatl. die Leihe wenn bei einem Austausch nach der Gewährleistung ein neuer Vertrag beginnt? Meines Erachtens ist das nicht zulässig. Wie seht ihr das?
Danke euch für eure Hilfe.
ich bräuchte mal eurer Schwarmwissen und zwar bin ich NetCologne Kunde seit 3 Jahren (seit 2 Jahren Glasfaser)und nutze eine "Premium" Mietfritzbox 7582 (Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre, danach monatl. Kündigungsfrist). Hier habe ich in letzter Zeit Problem mit dem Internet was sich dadurch bemerkbar macht, dass erst die Reichweite des WLANs runter geht, und dann irgendwann die Internetleitung komplett weg ist (auch LAN Verbindungen haben kein Netz mehr). Es hilft dann nur Stecker ziehen. Ist nur doof wenn man nicht zuhause ist/im Urlaub und Alarmanlage etc. nix mehr senden kann.
Ich hab dann mit Netcologne telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, das ich jetzt eine 7583 bekommen könnte weil es die 7582 nicht mehr gibt. Dadurch würde ich allerdings einen neuen Vertag mit Mindestlaufdauer 2 Jahre abschließen da die alte Box ja auch aus der Gewährleistung ist. es wäre wohl auch kein Defekt sondern die Sendleistung lässt irgendwann nach und eventuell kommt das Problem auch von den 2 WLAN Repeatern die angeschlossen sind (irgendwie halte ich die Aussage für Mumpitz). Das kann ja nicht sein, wo für zahle ich dann monatl. die Leihe wenn bei einem Austausch nach der Gewährleistung ein neuer Vertrag beginnt? Meines Erachtens ist das nicht zulässig. Wie seht ihr das?
Danke euch für eure Hilfe.