News NetzDG: Erste Ergebnisberichte zum Löschgesetz

futju

Cadet 4th Year
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März 2007
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109
Hi,

Denn die Frage, ob ein Inhalt rechtswidrig ist, sollte bei Gerichten und nicht bei Unternehmen liegen.

So sehr ich Facebook auch ablehne und die Praktiken nicht gut finde, die dort täglich Anwendung finden, aber in diesem Punkt stimme ich uneingeschränkt zu.

Ist etwas illegal dann ist das durch ein Gericht festzustellen, nicht durch ein privates Unternehmen - und sofern das Gericht es bestätigt soll es auch mit der kompletten Härte des Gesetzes geahndet werden. Ist das nicht der Fall sondern - wie allzu oft im Netz heutzutage - nur der political correctness geschuldet, jemand hat eine andere Meinung oder jemand fühlt sich "offended", so hat das in meinen Augen nichts mit "Recht oder Unrecht", sondern einzig mit der Frage des persönlichen Geschmacks zu tun. Und dann gibt es natürlich noch das Hausrecht.

Alles in allem sehe ich hier einen fürchterlichen, verwaltungstechnischen Sturm im Wasserglas.

VG,
Mad
 
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Also scheint sich der Hass im Internet doch nicht all so groß zu sein wie es uns ein Herr Maas letztes Jahr weis machen wollte, dass das Internet von Hass überflutet ist.

Eigentlich sollte jetzt klar sein, dass das NetzDG nicht notwendig gewesen war und dringend abgeschafft werden MUSS schon alleine zum Schutz und Wahrung der Meinungsfreiheit.

Die großen sozialen Netzwerke (Facebook, Twitter, Google+, YouTube) sind meiner Meinung nach zu öffentlich, dass die Extremisten und andere Idioten lieber auf andere Plattformen ausweichen und da ihre schrägen Weltanschauungen unter ihresgleichen austauschen.
 
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Das ist wirklich merkwürdig =/ ich habe in den letzten Monaten schon 3 mal Hassposts auf FB gemeldet. Jedes mal kam als Antwort, dass der Post nicht gegen die "Gemeinschaftsstandards" verstößt - Lösung, ich solle den Nutzer blockieren.
Wenn ihr mich fragt, wird das Thema nicht ernst genommen. Da sitzen bestimmt so arme Typen, die zwar einen Prozess haben, aber aufgrund der Masse an Beschwerden lediglich alles durchwinken. Sicher bezieht sich der niedrige vierstellige Betrag nur auf die tatsächlich durchgeführten Löschungen.

Bei den gemeldeteren Hassposts handelt es sich z.B. um "dämlicher Dönerfressender Kopftuchträger" laut Facebook also total legitim :rolleyes:
 
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Twitter Usage Statistics. Every second, on average, around 6,000 tweets are tweeted on Twitter (visualize them here), which corresponds to over 350,000 tweets sent per minute, 500 million tweets per day and around 200 billion tweets per year.
LINK
Damit wurden etwa 0.0002942422% der weltweiten Twitterposts gemeldet (konnte auf die Schnelle keine Zahlen fuer Deutschland finden). Davon wurden 10% geloescht. Man kann sich also auf die Schulter klopfen dieses Gesetz durchgewunken zu haben (alle 12 Leute, die damals nach der "Ehe fuer alle" noch sitzen geblieben sind.)
 
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steeve_hgw schrieb:
Lösung, ich solle den Nutzer blockieren.
Hört sich für mich nach einer besseren Lösung an als den Beitrag zu löschen.
So musst du die geistigen Ergüsse der jeweiligen Person nicht mehr ertragen.

Vielleicht schon mal daran gedacht, bloß weil dir ein Beitrag nicht gefällt, dass nicht unbedingt alle anderen deiner Meinung sind?
 
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"Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast"

Da jedes Unternehmen eine eigene Agenda bezüglich des NetzDG hat, müssen die veröffentlichten Statistiken die eigenen Argumente stützen. Natürlich "fälscht" man keine Zahlen, aber man dreht natürlich an den Parametern und Kriterien, wie die Zahlen zustände kommen. Daher kann man die Statistiken getrost ignorieren...
 
@Corros1on

in wie fern ist ein Blocken eines Users, der strafrechtliche Kommentare postet, eine bessere Lösung? Warum soll man als gebildeter und aufgeklärter Mensch strafrechtliche Kommentare dulden?

Man meldet diese. Das Personal, welches hoffentlich in der Hinsicht geschult ist, prüft diese und löscht. Bei nicht ganz eindeutigen Fällen sollte Facebook einen Rechtsanwalt, oder gleiche eine ganze Armada an RAs beschäftigen, hinzuziehen. Et voila, es wird nicht nur gelöscht, sondern kann auch gleich eine Anzeige erstattet werden.

Wobei Anzeige erstatten kann jeder. Dann sollte man aber den Kommentar so sichern, dass man es vor Gericht auch verwerten kann.
 
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@Doom Squirrel

Wenn Facebook trotz Melden keinerlei Gründe auch in rechtlicher Hinsicht zum Entfernen sieht (wie im Artikel beschrieben wird ein mehrstufiges Kontrollverfahren angewandt), ist das Blockieren die beste Möglichkeit um sich selbst vor solchen Kommentaren zu Schützen (#Filterblase).
 
Blöd gelaufen für die ganzen Denunzianten die anderen ihre Meinung aufdrücken wollen.
Es gibt eine Recht auf freie Meinungsäußerung, auch wenn diese dämlich ist.

Es ist halt schon ein Unterschied zwischen "Hass" und "gefällt mir nicht".
Islamfeindlich zu sein ist z. B. erstmal keine Straftat.

Der Aufruf zu Straftaten, die Billigung dergleichen usw. macht es dazu.
 
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akuji13 schrieb:
[...]Islamfeindlich zu sein ist z. B. erstmal keine Straftat.[...]

Bitte um einen Beispiel für einen islamfeindlichen Kommentar, der folgende Kriterien nicht erfüllt: Volskverhetzung nach § 130 StGB und/oder Beleidigung nach § 185 StGB.
 
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Corros1on schrieb:
Hört sich für mich nach einer besseren Lösung an als den Beitrag zu löschen.
So musst du die geistigen Ergüsse der jeweiligen Person nicht mehr ertragen.

Vielleicht schon mal daran gedacht, bloß weil dir ein Beitrag nicht gefällt, dass nicht unbedingt alle anderen deiner Meinung sind?

Beleidigungen sind keine Meinung. Das ist Argumentation auf Hauptschulniveau: "Ich kann Hurensohn zu den sagen, des is meine freie Meinungsäußerung das der ein Hurensohn ist".
Und wo macht man dann den Cut, Gewalt- und Morddrohungen auch einfach User blocken und ignorieren? Gerade bei politischen Twitter-Usern ist sowas Alltag, vor allem gegen eher linke Politiker oder Frauen.
 
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Corros1on schrieb:
Hört sich für mich nach einer besseren Lösung an als den Beitrag zu löschen.
So musst du die geistigen Ergüsse der jeweiligen Person nicht mehr ertragen.

Vielleicht schon mal daran gedacht, bloß weil dir ein Beitrag nicht gefällt, dass nicht unbedingt alle anderen deiner Meinung sind?

Aber er hat doch ein konkretes Beispiel genannt, das nichts mit freier Meinung zu tun hat.
 
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Doom Squirrel schrieb:
Bitte um einen Beispiel für einen islamfeindlichen Kommentar, der folgende Kriterien nicht erfüllt: Volskverhetzung nach § 130 StGB und/oder Beleidigung nach § 185 StGB.
In Deutschland ist alles Volksverhetzung, da reicht es schon zu sagen das einem Islamisten, Juden oder Schwarze unsympathisch sind. Und da hast du weder gehetzt, noch beleidigt. Trotzdem kommt aus irgendeinem Gebüsch der Moralapostel gesprungen und wird versuchen dir das als Hetze und Hass auszulegen.
 
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Dr. MaRV schrieb:
In Deutschland ist alles Volksverhetzung, da reicht es schon zu sagen das einem Islamisten oder Juden unsympathisch sind. Und da hast du weder gehetzt, noch beleidigt.

Sicher? Man kann doch sagen, dass man eine Religion nicht mag. Ist ja auch legitim. Den Unterschied macht es ob man sagt die und die Leute mit Religion x sind "dreckig" etc. oder ob man einfach sagt, dass man eine Religion nicht mag.
 
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@Dr. MaRV

einfach mal ein Beispiel für deine Behauptung bringen. Danke.
 
"Elke Steven, Geschäftsführerin vom Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft erklärt etwa: „Wie mit Widersprüchen gegen Löschungen – soweit dies überhaupt möglich ist – umgegangen wird, bleibt unklar.“ Keine Instanz prüfe das, dabei wäre es die entscheidende Stelle in den Statistiken."

Tja das Internet ist eben noch Neuland.
 
Corros1on schrieb:
Also scheint sich der Hass im Internet doch nicht all so groß zu sein wie es uns ein Herr Maas letztes Jahr weis machen wollte, dass das Internet von Hass überflutet ist.

Ne im Gegenteil, der Hass ist noch viel größer, es gibt nur eine globale Verschwörung, die das verschleiert.... das wird der Maas dann bestimmt als nächstes "Argumentieren".
 
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Doom Squirrel schrieb:
Bitte um einen Beispiel für einen islamfeindlichen Kommentar, der folgende Kriterien nicht erfüllt: Volskverhetzung nach § 130 StGB und/oder Beleidigung nach § 185 StGB.

https://www.welt.de/debatte/komment...eert-Wilders-Dummheit-ist-nicht-strafbar.html

Das Zitat hat ein örtlicher NPD Abgeordneter wiederholt, angeschlossen wurde eine Forderung nach einem generellen Verbot des Islam und seiner Ausübung.

Die örtlichen pro Flüchtlings/Migrationsvereine bzw. Aktivisten erstatten umgehend Anzeige.
Die Staatsanwaltschaft lehnte ein Verfahren ab mit dem Hinweis das der Inhalt von der freien Meinungsäußerung gedeckt wird.

Und selbst wenn etwas vor Gericht landet heißt das ja auch nicht zwingend das ein Schuldspruch zu Stande kommt.
Richter A kann etwas anderes entscheiden als Richter B...kommt sogar bei inhaltsgleichen Äußerungen vor.
Beispiele sind da schwer zu liefern, das allermeiste landet ja nicht in den Zeitungen.
 
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Denn die Frage, ob ein Inhalt rechtswidrig ist, sollte bei Gerichten und nicht bei Unternehmen liegen.

Wenn man diese Argumentation mal zuende denkt würde das bedeuten, dass ein Unternehmen alles machen kann bis mal irgendwann eine letztinstanzliche Entscheidung ergeht. H&K verkauft auf ebay? "Die Frage, ob ein Waffensystem im Privatbesitz rechtswidrig ist, sollte bei Gerichten und nicht bei Unternehmen liegen".
 
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