Artikel-Update: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (
GVU) begrüßt derweil, dass es mit Constantin Film einem Rechteinhaber gelungen ist, Netzsperren gegen Kinox.to durchzusetzen. Das wäre ein „
wichtiger Schritt“, sagte der Verband auf Anfrage von ComputerBase, und ist erfreut, dass er mal vollzogen wurde. Denn sofern nichts anderes machbar ist, wären die Netzsperren eine „
Möglichkeit, um illegalen Seiten das Wasser abzugraben“. Kinox.to gilt dabei als Paradebeispiel, denn gegen die Betreiber des Portals laufen bereits strafrechtliche Ermittlungen und es gab Verurteilungen. Abrufbar ist die Streaming-Seite aber immer noch, da es den Behörden nicht gelingt, die Server vom Netz zu nehmen.
Allerdings gibt es auch gegenteilige Ansichten. Laut einem Bericht von
Netzpolitik.org bezeichnet Judith Steinbrecher vom IT-Verband Bitkom die Netzsperren als „
völlig überzogene“ Maßnahme bei Urheberrechtsverstößen. Die Interessen von Rechteinhabern wären legitim, doch bei Netzsperren würden immer Risiken wie etwa Overblocking bestehen.
Weitere Anordnung von Constantin Film zielt auf Tauschbörsen-Nutzer
Wie
Netzpolitik.org berichtete, existiert neben der einstweiligen Verfügung noch weitere einstweilige Anordnungen, die Constantin Film gegen Vodafone erlassen hat. Das Landgericht München bestätigte das auf Anfrage von ComputerBase.
Bei diesen Anordnungen, die vom 10. Und 11. Januar stammen, geht es allerdings nicht um Netzsperren. Stattdessen wird Vodafone aufgefordert, die IP-Adressen von Kunden nicht zu löschen, die eine bestimmte Tauschbörse benutzt haben. Weitere Details dazu sind nicht bekannt. Eine Anordnung hat allerdings einen vorläufigen Charakter, Aussagen über den Abschluss des Verfahrens lassen sich damit noch nicht treffen.