hal9000
Captain
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Die Ministerpräsidenten haben sich auf einen neuen Rundfunkstaatsvertrag geeinigt. das wirklich neue ist aber, das zukünftig, mit mehr oder weniger Übergangszeiten, Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender nur noch sieben Tage kostenlos im Internet angeboten werden. Sportereignisse gar nur einen Tag.
Es bleibe es bei der vorgesehenen Frist für TV-Sendungen, die nach sieben Tagen aus dem Netz verschwinden müssten, sagte Beck. Für Großereignisse wie Sportveranstaltungen gilt eine Frist von 24 Stunden. "Presseähnliche Angebote" sind nur mit einem eindeutig ausgewiesenen Sendungsbezug zulässig. Darüber hinaus werden alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF künftig in einem dreistufigen Test daraufhin überprüft, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind und ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen, zudem wird die Finanzierung der Angebote geprüft.
Ich geb es zu, ich nutze die Onlineauftritte der öffenrlich-rechtlichen fast nie. gelegenheit Nutze ich aber die Mediathek de ZDF um die eine oder andere Sendung zum "Wunschtermin" zu sehen.
Auch die bereits bestehenden Angebote sollen diesem Test unterzogen werden, etwa die Mediatheken der Sender. Dafür wollen die Ministerpräsidenten eine Übergangsfrist bis Ende 2010 einräumen, die EU-Kommission will den Stichtag Ende 2009.
Heist das, daß ich zukünftig nach Ablauf einer Frist die von mir über die GEZ schon einmal finanzierten Sendungen ggf. nochmal bezahlen muß? Oder fallen die Onlineauftritte einem Streichkonzert zum Opfer, weil irgend eine Kommision entscheidet, das sie dem offentlich-rechtlichen Auftrag nicht entsprechen? Aber wenn etwas dem öffenrlich-rechtlichen auftrag entspricht, dann doch das dauerhafte zur Verfügung stellen der Sendungen, oder? Wie will man zukünftigen Interessenten die älteren Sendungen präsentieren? Durch den Verkauf von Online-Abbos oder DVD's? Das wird in der Mssse nicht funktionieren.
Gewiss gibt es einen Konflikt zwischen den privaten Sendern auf der einen Seite, die ihre Einnahmen aus Werbung (im Moment jedenfalls noch) generieren müssen und den öffentlich-rechtlichen, die ihren Einnahmen aus zwangseingetriebenen Gebühren und zusätzlich Werbung erziehlen. Aber warum sollen sich diese Einnahmeunterschiede nicht auch in den Internettauftritten niederschlagen?
Ich sehe auch keien staatlichen Subventionen, wie die EU-Kommision, für sie Sendeanstalten. Schließlich haben die öffentlich-rechlichen in D einen Auftrag und den erfüllen sie auch durch ihren Onlineauftritt. Bei privaten Anbietern steht doch eher die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund und nicht die Information.
Das das gesamte Angebot von privaten und öffentlich-rechtlichen nicht immer eine überzeugende Qualität aufweist (Reich-Ranicki) lasse ich außen vor.
Und zusätzlich arbeitet wir noch am Bürokratieaufbau für all die Kontrolleure und Kontollierer, ob alles irgendwelchen Vorgaben entspricht.
Was denkt ihr über diese ganze Sache?
Es bleibe es bei der vorgesehenen Frist für TV-Sendungen, die nach sieben Tagen aus dem Netz verschwinden müssten, sagte Beck. Für Großereignisse wie Sportveranstaltungen gilt eine Frist von 24 Stunden. "Presseähnliche Angebote" sind nur mit einem eindeutig ausgewiesenen Sendungsbezug zulässig. Darüber hinaus werden alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF künftig in einem dreistufigen Test daraufhin überprüft, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind und ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen, zudem wird die Finanzierung der Angebote geprüft.
Ich geb es zu, ich nutze die Onlineauftritte der öffenrlich-rechtlichen fast nie. gelegenheit Nutze ich aber die Mediathek de ZDF um die eine oder andere Sendung zum "Wunschtermin" zu sehen.
Auch die bereits bestehenden Angebote sollen diesem Test unterzogen werden, etwa die Mediatheken der Sender. Dafür wollen die Ministerpräsidenten eine Übergangsfrist bis Ende 2010 einräumen, die EU-Kommission will den Stichtag Ende 2009.
Heist das, daß ich zukünftig nach Ablauf einer Frist die von mir über die GEZ schon einmal finanzierten Sendungen ggf. nochmal bezahlen muß? Oder fallen die Onlineauftritte einem Streichkonzert zum Opfer, weil irgend eine Kommision entscheidet, das sie dem offentlich-rechtlichen Auftrag nicht entsprechen? Aber wenn etwas dem öffenrlich-rechtlichen auftrag entspricht, dann doch das dauerhafte zur Verfügung stellen der Sendungen, oder? Wie will man zukünftigen Interessenten die älteren Sendungen präsentieren? Durch den Verkauf von Online-Abbos oder DVD's? Das wird in der Mssse nicht funktionieren.
Gewiss gibt es einen Konflikt zwischen den privaten Sendern auf der einen Seite, die ihre Einnahmen aus Werbung (im Moment jedenfalls noch) generieren müssen und den öffentlich-rechtlichen, die ihren Einnahmen aus zwangseingetriebenen Gebühren und zusätzlich Werbung erziehlen. Aber warum sollen sich diese Einnahmeunterschiede nicht auch in den Internettauftritten niederschlagen?
Ich sehe auch keien staatlichen Subventionen, wie die EU-Kommision, für sie Sendeanstalten. Schließlich haben die öffentlich-rechlichen in D einen Auftrag und den erfüllen sie auch durch ihren Onlineauftritt. Bei privaten Anbietern steht doch eher die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund und nicht die Information.
Das das gesamte Angebot von privaten und öffentlich-rechtlichen nicht immer eine überzeugende Qualität aufweist (Reich-Ranicki) lasse ich außen vor.
Und zusätzlich arbeitet wir noch am Bürokratieaufbau für all die Kontrolleure und Kontollierer, ob alles irgendwelchen Vorgaben entspricht.
Was denkt ihr über diese ganze Sache?