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@feidl74 Also meinst du der Hersteller könnte im Rahmen seiner freiwilligen Garantieleistung erst recht die Öffnung des Gehäuses als Verfallsgrund definieren? Wenn dem so wäre wäre es erst recht kein Grund das Case zu öffnen.
Die Diskussion ist hier nicht zielführend.
Da der TE auf Nummer sicher gehen sollte , nicht öffnen.
Und unabhängig von Garantie und co: was machste wenn der Händler da ein Siegel hin gemacht hat ?
Und dieses ist dann Defekt und der Händler stellt sich quer ?
wenn dieser fertig pc rumzickt und nicht wie beschrieben/abgebildet geliefert wurde, retournieren. gar nicht lange fackeln
Ergänzung ()
floq0r schrieb:
@feidl74 Also meinst du der Hersteller könnte im Rahmen seiner freiwilligen Garantieleistung erst recht die Öffnung des Gehäuses als Verfallsgrund definieren? Wenn dem so wäre wäre es erst recht kein Grund das Case zu öffnen.
kann er nicht. wie willst du als käufer sonst prüfen, ob auch das drin ist, was beschrieben/gekauft wurde?
das wäre ja ein fest für händler einfach nen siegel aufs gehäuse und du als verbraucher schaust dumm in die röhre
@feidl74 Das habe ich ja gemeint, warum hast du dann den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung aufgeführt?
Edit: Nach der Argumentation mit der Überprüfung des Inhalts müsste ich ja auch berechtigt sein mein Samsung Handy zu öffnen un zu schauen ob dort alles drin ist was versprochen wurde.
was hat ein samsunghandy mit einem fertigpc zu tun? ist das samsunghandy auch versiegelt(gehäuse?)
auf meinem samsunghandy ist kein siegel am gehäuse angebracht
weil hier welche von garantie reden, die nichts damit zu tun hat, wenn der pc einen sachmangel aufweist, eben z.b. produkt nicht wie beschrieben bzw abbildung. da hat die garantie genau 0 damit zu tun
ein siegel auf dem gehäuse eines fertig PCs, entbindet, bei öffnen den händler nicht von der gewährleistungspflicht, i.d.r. ist die gewährleistungspflicht genauso lange wie die freiwillige garantie.
falls der händler wissentlich sogar falsche teile in der produktbeschreibung angegeben hat, könnte dies sogar als betrug gewertet werden.
sachmangel=gesetliche gewährleistung
Von einer mangelhaften Lieferung oder Sache spricht man, wenn ein Mangel in Art, Qualität oder Menge vorliegt. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware zu überprüfen und Mängel zu melden. Welche Arten von Mängeln gibt es allgemein? Man unterscheidet folgende Arten an Mängel:
Offene Mängel: Ein offener Mangel ist sofort bei Prüfung erkennbar.
Versteckter Mangel: Ein versteckter Mangel ist nicht gleich erkennbar, sondern zeigt sich erst später.
Arglistig verschwiegene Mängel: Dem Verkäufer ist der Mangel bekannt, allerdings verschweigt er ihn gegenüber dem Käufer. Hierbei handelt es sich um arglistige Täuschung und es kann eine Gewährleistung Wandlung des Kaufvertrags verlangt werden.
Das öffnen des Gehäuses hat beim PC keine Auswirkung auf Garantie bzw. Gewährleistung - dazu gibt es schon sehr lange ein Gerichtsurteil... Er könnte sogar das Ding um weitere Komponenten aufrüsten und es würde sich daran nichts ändern.
Dass der PC nicht richtig funktioniert muss auch nicht die Schuld vom Megaport sein da sich auch etwas auf dem Versandweg lösen konnte.
Was den PC selbst angeht,
dieser ist sicher "etwas" überteuert, allerdings will und soll Megaport auch von etwas leben...
Gehäuse: AZZA Inferno RGB (Geschmackssache)
Prozessor: AMD Ryzen 5 2600X (6x 3.6 GHz (nicht aktuell, aber OK - P/L)
Kühler: AMD Standard CPU-Kühler (war bei der CPU eben dabei und ist auch ausreichend - P/L)
Mainboard: Markenmainboard A320M (das Board ist an sich OK - P/L)
Grafikkarte: Nvidia GeForce RTX2060 6GB (nicht aktuell, aber an sich OK - P/L)
Speicher: 16GB DDR4-2400 (DDR3000 hätte es schon sein können - NOK)
Laufwerk: ohne Laufwerk (wenn kein Bedarf besteht - OK)
SSD: 240GB Marken SSD (Adata ist eben günstig, aber eben auch eine Marke - P/L)
Festplatte: 1TB Toshiba 7200U/Min (OK)
Netzteil: 600 Watt Enermax (wahrscheinlich MAXPRO - P/L)
Lüfter: 3x Lüfter, 120mm (P/L)
Betriebssystem: Windows 10 64-bit vorinstalliert (OK)
WLAN: WLAN Highspeed Karte Typ 802.11b/g/n für kabellose Internetverbindung (wahrscheinlich nicht der Hit - P/L)
Fazit
Da habe ich aber auch schon viel schlechteres gesehen...
Schade ist eigentlich nur, dass die bei den "günstigen" keine Komponentenauswahl anbieten um das Ding etwas abzurunden.
So wie es jetzt ist würde ich den PC auch zurück senden, der Preis an sich war anscheinend aber OK wenn es so gekauft wurde.
Das öffnen des Gehäuses hat beim PC keine Auswirkung auf Garantie bzw. Gewährleistung - dazu gibt es schon sehr lange ein Gerichtsurteil... Er könnte sogar das Ding um weitere Komponenten aufrüsten und es würde sich daran nichts ändern.
Das haben wir jetzt schon auf Seite 2 festgestellt, ich hatte nur @feidl74 weitere Erwähnung der Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung seiner/ihrerseits als Argument interpretiert ein Produzent hätte durch Möglichkeit der freien Definition der Bedingungen einer Garantieleistung die Möglichkeit die Öffnung eines Gehäuses als Verfallsgrund für die Garantie zu definieren.