bel_air schrieb:Daimler schreibt dazu "Der Remote Park-Assistent ist eine Zusatzfunktion des Aktiven Park-Assistenten. Beachten Sie die Einhaltung lokaler Vorschriften und Gesetze für die Verwendung des Remote Park-Assistenten im öffentlichen Straßenverkehr."
Da man in Deutschland währen der Fahrt kein Smartphone in der Hand halten und benutzen darf, dürften zumindest die Verwendung von Remote-Parking-Apps im Bereich der STVO unzulässig sein.
Du stehst draussen auf dem Parkplatz und drückst auf der App rum solange das Fahrzeug einparkt.
Inwiefern ist dies "während der Fahrt".
In welcher Welt fährst Du mit dem Auto solange Du außen davor stehst?