Also akzeptieren muss man die jetzige Situation nicht wie einer schrieb. Auch ist es irrelevant, ob es Zeugen gibt oder nicht. Aber genau so ist es nicht relevant wie du das Notebook nutzt, sondern ob du es privat oder gewerblich gekauft hast. Ich glaube das ist der Punkt, auf den hamju hinaus wollte.
Hast du das Notebook privat bei Acer gekauft, dann handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf und die schon so oft beschriebene Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten könnte hier greifen:
Als Käufer muss man dann lediglich nachweisen, dass ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate vorliegt (hier der Riss im Display). Man muss eben nicht mehr beweisen, was die Ursache für den Mangel ist und auch nicht, dass der Mangel im Verantwortungsbereich von Acer liegt. Aber genau so steht in §477 BGB: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. "
Ich würde jegliche Kommunikation mit Acer nur noch schriftlich führen. Hoffentlich hast du den Schaden auch dokumentiert (als Bild?). Und falls Acer sich weiterhin weigert, wäre ein Gang zum Anwalt wahrscheinlich die letzte Lösung.