Nie wieder Acer - keine Gewährleistung bei Sachmangel

Christian100876 schrieb:
Nee, der Rahmen ist eben nicht gebrochen, sonst würde ich ja den Fehler bei mir suchen :-)
Okay, es kann immer Mal vorkommen, dass man etwas zwischen dem Display und der Tastatur liegen hat und das nicht wahrnimmt. Zum Beispiel eine Schraube oder ähnliches. Wenn da was liegt und das Display am Rand kaputt geht erwischt es aber fast immer den Rahmen auch. Dann wäre klar, was passiert ist. Also entweder war da was ganz kleines zwischen, das müsste Acer aber wohl selbst nachweisen und dann auch finden, oder es ist aus einem anderen Grund passiert. Die h aufklappen alleine kann und darf sowas nicht passieren
 
Christian100876 schrieb:
den ich zunächst für einen Kratzer hielt. Ich holte sogar meine zwei Kinder herbei und verteilte gleich einmal eine ordentliche Standpauke, dass diese an meinem Laptop nichts verloren haben.
Da Du ja offenbar nicht ausschließen kannst das der Schaden doch in Deinem Haus und damit Deinem Verantwortungsbereich passiert ist, finde ich den Ton den Du hier gegenüber dem Hersteller anschlägst, absolut unangebracht.
 
Hm - streng genommen hättest Du ja Deine Frau in die Kinder als Zeugen, dass der Schaden später aufgetreten is bzw sich verschlimmert hat.
Gut Familie als Zeugen is nich sooo ideal...
Aber ich glaub nich, dass bei Acer jemand in jede Laptopkiste guckt ob da alles O.K is.
Die werden sich auch auf ihre Asiaten verlassen.

Noch wären wir ja in den 6 Monaten wo der Hersteller nachweisen müßte, dass das Gerät O.K war.
Klar können die argumentieren, Du hättest es fallen lassen - aber ob und wie sie das dann nachweisen können steht auch auf nem anderen Blatt.
 
@Holt Ist das nicht ein normales Verhalten, dass man den Fehler zunächst bei sich und den Angehörigen sucht? Bei einem Kratzer hätte ich mir das eingehen lassen, da dieses Laptop einen Touchscreen hat und ich dachte, dass die Kinder dafür verantwortlich gewesen sind. Für diesen dann aber in Wirklichkeit vorhandenen Riss tragen diese aber keine Verantwortung und das kann ich felsenfest behaupten, da sie nie ohne meiner Aufsicht an diesem Gerät waren und dieses ansonsten in meinem Büro versperrt war (somit auch kein unerlaubter Zugriff).
 
Die Frage ist doch am Ende eigentlich, was der TE bei Acer jetzt initiiert hat.

Einen Garantiefall oder einen Gewährleistungsfall?

Da Acer, so schreibt der TE, ausdrücklich einen Garantiefall abgelehnt hat, werden die ja irgendwie auf die Schiene gekommen sein, dass es sich um ein Garantieersuchen und nicht um einen Gewährleistungsfall handelt.

Hier würde ich mir an Stelle des TE noch einmal genau den Schriftverkehr anschauen und nachsehen, ab wann hier aus dem Gewährleistungsfall ein Garantiefall geworden ist.

Frage allerdings:
Handelt es sich um einen gewerblichen Kauf?
Die Beweislastumkehr bei Gewährleistung gibt es doch eigentlich nur bei privaten Käufern, oder?
 
@hamju Wie ich mehrfach bereits geschrieben habe, nutze ich das Laptop als ganz normales Arbeitsgerät zu Hause zum Schreiben von Briefen an Freunde und Bekannte, Anschreiben an Versicherungen u.ä., zum normalen Arbeiten mit anderen Office Anwendungen und zum spielen, also eine ganz normale private Nutzung.
Als unbedarfter Privatier sagt man automatisch zu Beginn eines Schadensfalles, da hab ich doch Garantie darauf, oder??? Im letzten Schreiben habe ich aber unmissverständlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich Ansprüche aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung erhebe und das die Firma Acer mir Beweise für mein schuldhaftes Verhalten erbringen soll.
 
Also akzeptieren muss man die jetzige Situation nicht wie einer schrieb. Auch ist es irrelevant, ob es Zeugen gibt oder nicht. Aber genau so ist es nicht relevant wie du das Notebook nutzt, sondern ob du es privat oder gewerblich gekauft hast. Ich glaube das ist der Punkt, auf den hamju hinaus wollte.

Hast du das Notebook privat bei Acer gekauft, dann handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf und die schon so oft beschriebene Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten könnte hier greifen:

Als Käufer muss man dann lediglich nachweisen, dass ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate vorliegt (hier der Riss im Display). Man muss eben nicht mehr beweisen, was die Ursache für den Mangel ist und auch nicht, dass der Mangel im Verantwortungsbereich von Acer liegt. Aber genau so steht in §477 BGB: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. "

Ich würde jegliche Kommunikation mit Acer nur noch schriftlich führen. Hoffentlich hast du den Schaden auch dokumentiert (als Bild?). Und falls Acer sich weiterhin weigert, wäre ein Gang zum Anwalt wahrscheinlich die letzte Lösung.
 
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Ich würde denen erstmal schriftlich ne Frist zur Einhaltung der Gewährleistung mit nochmaliger eindeutigen Beschreibung des Schadens setzen und gucken was passiert. Sämtlichen Schriftverkehr natürlich gut aufbewahren.
 
Der Irrsinn geht weiter :-) Gerade habe ich von der Acer Werkstatt die Ablehnung meines Widerspruchs zum Kostenvoranschlag erhalten. Um aber Gewährleistungsansprüche durchsetzen zu können, solle ich mich an den Händler wenden. Komisch, ich habe diesen nun mittlerweile schon mehrmals schriftlich mitgeteilt, dass ich dieses Notebook im Acer-Shop gekauft habe :-) Ich habe nun sowohl die Werkstatt, als auch den Acer Online Shop angeschrieben, dass ich diesen Schaden nicht verursacht habe und die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung im ersten Halbjahr des Kaufes einfordere! Mal schauen wie es nun weitergeht.
 
Einmal sagst du, du hast vorsorglich mal deine Kids rund gemacht und 2 Posts später schreibst du, die Kinder können es gar nicht gewesen sein weil das Ding nie unbeaufsichtigt steht und sonst weg geschlossen ist??

Was denn jetzt?

Sorry, aber wie bitte soll "einfach so" in das Laptop ein Kratzer bzw. Riss kommen... Plastik springt i.d.R. nicht einfach mal so auf ;)
 
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@MrMorgan Zur Erklärung, da es sich um einen Touchscreen handelt und wir gemeinsam gespielt haben, hätte ich ihnen einen ca. 1 cm langen Kratzer zugetraut (z.B. durch Fingernägel). Aber einen Riss können sie nicht verursacht haben. Mir ist auch bewusst, dass Plastik nicht in dieser Art und Weise springt, aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass vermutlich dieser Touchscreen auch aus einem anderen Material gefertigt ist.
Folgende Bilder hab ich vor dem einsenden gemacht. Auf den ersten könnt ihr sehen, dass das Notebook keinerlei Beschädigungen aufweist und auf dem dritten ist der Riss ersichtlich.
 

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Hä... willst du jetzt trollen?

Auf dem ersten Bild ist doch das Laptop zu und man sieht nur die äußere Abdeckung (Theoretisch könnte der Bildschirm da ja auch schon mit Riss sein)... und auf dem letzten zeigst du dann die Bildschirmobefläche???
 
Sowas kann passieren, wenn da etwas zwischen Gehäuse und Bildschirm kommt während man den Bildschirm schließt.
 
MrMorgan schrieb:
Auf dem ersten Bild ist doch das Laptop zu und man sieht nur die äußere Abdeckung (Theoretisch könnte der Bildschirm da ja auch schon mit Riss sein)

er hat nicht gesagt, dass die bilder vom auspacken sind. er wird halt alles möglich fotografiert haben.
 
WhyNotZoidberg? schrieb:
er hat nicht gesagt, dass die bilder vom auspacken sind. er wird halt alles möglich fotografiert haben.

Ich kann mich aber hier nicht hinstellen und sagen "Schaut mal auf dem ersten Bild war das Laptop noch OK" aber man kann auf dem Bild die entsprechende Stelle nicht sehen...

Kann ich mich auch hinstellen und sagen mein Lörres ist 30cm lang - erstens interessiet es keinen und beweisen kann ichs auch ned ;)
 
MrMorgan schrieb:
"Schaut mal auf dem ersten Bild war das Laptop noch OK"
ich ging davon aus, dass er damit ausdrücken wollte, dass es von außen nicht beschädigt ist, zb etwaige sturzschäden nicht zu sehen sind (zumindestens von dem blickwinkel)

MrMorgan schrieb:
Kann ich mich auch hinstellen und sagen mein Lörres ist 30cm lang - erstens interessiet es keinen und beweisen kann ichs auch ned
ich verzichte auf ein foto :P
 
WhyNotZoidberg? schrieb:
ich verzichte auf ein foto :p

Da gibts auch keine 30cm zu sehen :freak::lol:

Aber mal ganz im ernst... für mich schaut das einfach nach einer mechanischen Beschädigung aus... ich kann mir nicht vorstellen das eine Displayscheibe "einfach so" springt
 
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ich tue hier meine Meinung kund... dazu ist ein Forum da oder? ;)

Ich finde einfach die Aussagen des TE teils undurchsichtig und sich widersprechend...
 
Es ist normal das man bei mechanischen Schäden keine Garantie bekommt und die Händler schließen sich bzgl. der Gewährleistung meist dem Urteil des Herstellers an, wobei hier ja auch noch beides die gleiche Firma ist. Es wird regelmäßig unsachgemäße Handhabung unterstellt und die wird weder von der Garantie noch der Gewährleistung abgedeckt. Der einzige Weg dürfte sein sich das Notebook unrepariert zurückschicken zu lassen, wofür meist eine Servicepauschale verlangt wird, dies ggf. einem Gutachter zu geben der feststellt ob doch ein Eigenverschulden vorliegt und dann vor Gericht zu ziehen, sollte er keinen Hinweis darauf finden. Dies wird teuer und langwierig sein, bei ungewissem Ausgang, daher sollte man sich diesen Schritt sehr gut überlegen.
 
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