News Niederlage der Musikindustrie vor US-Gericht

Jirko

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Ein neuerliches Urteil des US-Bundesrichter Kenneth M. Karas bricht mit der bekannten us-amerikanischen Rechtssprechung. Der Richter widersprach der Argumentation der Rechteinhaber von Musiktiteln, dass das bloße Anbieten der Songs ausreiche, um geltendes Urheberrecht zu verletzen. Aufatmen für Tauschbörsenbenutzer bedeutet das Urteil dennoch nicht.

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wortklauberei. aber evtl. will das gericht auch eine eindeutige formulierung, um in diesem streit ein für allemal für klarheit zu sorgen.

wer illegal musik anbietet oder saugt ist ein straftäter. nur jede seite legt die rechtlichen gegebenheiten so aus, wies einem selbst eben nützt. hoffentlich schaffen die in nem monat klarheit und das gejammer der musikindustrie hört endlich auf, ebenso wie das geheuchel der musiksaug-deppen.
 
Wär ja auch mal Hammer gewesen wenn das bisher immer falsch beurteilt worden wäre ;)
 
Dennoch harte Zeiten für die Musik Lobbyisten, wenn ich bedenke das Bertelsmann Sony selbst raubkopierte Software in
seinen Büroräumen benutzt. Derzeit aber schon die 2te Meldung über einen negativen Gerichtlichen Ausgang für die
Musikindustrie.
 
Dass das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis einen Verstoss darstellt, steht für mich ausser Frage. Zweifelhaft ist jedoch die Art und Weise, wie dies von der Musikindustrie nachzuweisen versucht wird.

Die generelle Vorverurteilung der Nutzer ist überdies untragbar. Trotzdem wird weiter versucht, pauschal Beträge abzuschöpfen, die unter dem Deckmantel der "Urheberrechtsabgabe" kassiert werden sollen.
 
leider wird dieses Urteil niemals in der Realität anklang finden, weder hier und schon gar nicht in den USA. Die Musiklobby hat zuviel Einfluss auf die korrupte Politik. Ich bin für Strafen bei wirklichen Delikten (gebrannte Musik/Filme etc pp verkaufen oder Kinofilme zu uppen) aber die kleinen Leute zu kriminalisieren ist der falsche Weg. Hoffentlich gehen alle Majorlables Pleite !
 
Es ist jedem klar, daß das filesharing von musik, filmen und software illegal ist, unabhängig von diesem Urteilsspruch eines Richters, der ihn wohl getätigt hat wegen der publicity. Was mich gewaltig stört ist die unverhältnismässigkeit der möglichen Strafen für filesharing: für ein paar mp3 files, die lumpige 5 euro wert sind, werden strafgelder bis zu 5000 euro verlangt seitens der musikindustrie. Das kann es in meine Augen nicht sein, 50 oder 100 Euro Strafgeld würde ich als angemessen betrachten oder etwas mehr, aber nicht die horrenden summen, die kanzleien in namen ihrer kunden aus der branche von einzelnen Filesharer verlangen.
mfg
norbert
 
........unabhängig von diesem Urteilsspruch eines Richters, der ihn wohl getätigt hat wegen der publicity.


Das ist aber nicht dein ernst?
 
vor allem die Relation zu diversen Körperverletzungen, wo das Schmerzensgeld selten über die 5000€ Marke klettert, ist das herunter- oder hochladen von Musikstücken in meinen Augen "lapidar"...

"Demnach stehe den Urhebern künstlerischer und literarischer Werke das alleinige Recht der öffentlichen Zugänglichmachung zu, was den kabelgebundenen wie kabellosen Übertragungsweg explizit einschließt."

Ich finde die Regelung eindeutig genug. Wenn jemand etwas anbietet, verstößt er gegen dieses Gesetz und muss mit einem Urteil rechnen.
 
Man beachte: Es ist ein US-Gericht - hat also mit der Situation in Dt. nix zu tun.
 
So oder so leere Worte in meinen Augen/Ohren, auch von dem besagten Richter.
Wer Musik (o.ä.) freigibt kann nicht bestraft werden da man nicht davon ausgehen muss das die Werke so bei jemand gelandet sind. Soweit ja O.K.
Wie wird die I.P. ermittelt von freigegebenen Werken? Ich denke mal in dem die betreffende Stelle die Freigabe "anzapft".
Also ist zu dem Zeitpunkt wo eine Behörde/Anwaltskanzlei/etc. auf ein Werk zugreift ja bereits eine Verbreitung möglich bzw. gegeben.
Somit ist also egal ob es nun 0 oder 1000 Leute hätten ziehen können da wenigstens die "Ermittler" einen Zugriff gemacht haben.

P.S.: Es ist doch so, das der DL nicht verboten ist, sondern nur das freigeben!? Man sollte beides verbieten. Dann würde sich die Leute beim ermitteln und scannen der IP auch die Finger verbrennen ;)
 
@Zischbumm
Meines Wissens nach wurde zum 1.1.08 das Urheberrecht in Deutschland so erweitert, dass nun Upload UND Download geschützter Werke strafbar ist UND zwar fast ausnahmslos.
Vorher gab es zuviele Gesetzeslücken in Sachen Download, sodass es schwierig war dort eine Strafe auszusprechen und man fälschlicherweise den Eindruck gewann diese Handlung sei generell nicht strafbar.

Naja, ich werde weiter davon träumen, dass Industrie und Künstler sich mehr Gedanken darum machen die Ursachen von illegaler Verbreitung zu bekämpfen und eines Tages auf Quantität beim Verkauf ihrer Produkte pokern und man die Datenträger kurz nach Veröffentlichung bereits für läppische 5 bis 6€ erwerben kann, dafür macht sich doch kaum jmd mehr die Hände schmutzig und zieht eine qualitativ minderwertige mp3.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich finde das urteil gut. bis jetzt konnte die musikindustrie sagen, dass der user X z.b. 10'000 songs angeboten hat und konnten ihn deswegen für 10'000 songs strafbar machen. jetzt müsste die musikindustrie erst einmal die 10'000 von dem einen user runterladen und erst dann könnten sie ihn/sie dafür strafbar machen - und das ist gut so.
das wäre so, wie wenn ich ein auto habe, das 200 fahren kann, dann muss ich in der 30er zone auch keine busse für 240 zahlen, nur weil mein tacho eine anzeige bis 240 hat - erst wenn die polizei mir nachweisen kann, dass ich tatsächlich zu schnell unterwegs war... von daher war dieses gerichtsurteil mehr als nur überfällig.
 
mal OT zum Verständniss :) :
Muss jemand der in einem P2P Netzwerk meine IP scannen will etwas herunter laden?
Wenn ja, dann macht er sich doch strafbar wenn das so korrekt ist wie Zauberei schreibt.
Soweit ich weiss darf man sich in D nicht strafbar machen um eine Straftat aufzudecken.
Gerade in meinem Fall wurde die IP ja anscheinend über 3 Stunden lang "verfolgt". Also muss doch jemand 3h lang bei mir etwas herunter geladen haben, oder?
 
@ 15)
Ja, sie müssen herunterladen.
Aber sie haben auch das Recht dazu, denn sie werden ja von der Musikindustrie dazu beauftragt und da gehört es dann auch dazu, ihnen das Recht zu geben diese Stücke herunterzuladen.
Allerdings sehe ich dann auch, das derjenige der anbietet keine Straftat begeht, denn er hat ja nur an einen Rechteinhaber geliefert. ;)
 
@Zischbumm

vll hilft dir das bei deinen Fragen weiter
(ich weiß, nur ein galileo-beitrag, aber ganz erfunden ist der inhalt nicht)

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