Bericht Nikolaus-Rätsel 2007: 259 Mal Socken stopfen

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@Drullo321
wir sind doch dankbar an das CB-Team für diese megageilen gewinne und die zeit die diese leute für UNS geopfert haben um das gewinnspiel zu bauen und auszuwerten.

fast jeder der hier 1 post hat hat sich acuh bedankt.

Und wieso sollte man nicht diskuttieren DÜRFEN?
Hier hat bissher ehe noch kein Admin bzw. Mod was reingeschrieben von daher seh ich darin kein problem SPEKULIEREN zu dürfen. Außerdem können die leute soviel diskuttieren wie sie wollen am ende entscheidet das CB-Team ob die Antwort als richtig oder falsch gewertet wird.
 
Zum Koch-Media Problem:

Koch Media ist Deep-Silver. Deep Silver existiert nicht im Sinne des HGB, es handelt sich nur um einen Markennamen. Das Beispiel mit VW und Bentley greift entsprechend nicht, da es rechtlich eigene Unternehmungen sind.

Wenn nach dem Unternehmen gefragt wird, muss die Antwort Koch-Media heißen. Deep Silver ist keine Unternehmung. Deep Silver muss auch immer als Abteilung von Koch Media gekennzeichnet werden, wie dies auch auf den Seiten von Deep Silver ersichtlich ist.
Badrig schrieb:
und beim publisher hab ich auch koch media....
bei der usk-einstufung steht beispieltsweiße wieder koch media als publisher in der liste...
Einzig richtige Antwort muss koch Media sein, da Deep Silver nicht als juristische Person auftreten kann, und damit auch nicht als Publisher. Deshalb sind alle rechtlich relevanten Einträge auch von Koch Media GmbH bzw. Koch Media Ltd.. Die GmbH und die Ltd. sind hingegen im Prinzip unterschiedliche Unternehmen.

Deep Silver ist kein Subunternehmen, sondern eine Abteilung, die nach außen unter einem Markennamen auftritt - vergleichbar mit Nivea. Eine Marke kann kein Publisher sein. Publisher ist Koch Media, der Inhaber der Marke.
Als Beleg dafür kann ich neben dem Genannten auch den fehlenden Handelsregistereintrag von Deep Silver bzw. den vorhanden Markenregistereintrag von Deep Silver anführen (siehe Bild).
 

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Ich finde es amüsant die Diskussion hier jetzt auf eine Schiene juristischer Spitzfindigkeiten zu verlagern. Das CB-Team wird für sich entscheiden, welche Antwort(en) letztendlich zulässig ist/sind. Rechtsmittel werden im Rahmen des Gewinnspiels mit Sicherheit sowieso ausgeschlossen sein, insoweit ist es selbstverständlich erlaubt über die korrekte Antwort zu spekulieren, aber dennoch müßig.

RTL hat zuletzt bei der 1-Million-Euro-Dampfkochtopf-Schreibmaschinen-Frage auch nicht klein beigegeben, obwohl die Antwortmöglichkeiten höchst umstritten waren. ;)
 
Es geht mir ums Prinzip.

Aus der Fragestellung heraus konnte man davon ausgehen, dass Koch Media nicht die gesuchte Antwort war, obwohl es nach meiner Darlegung die einzig richtige Antwort ist.
Bei 9live ist auch richtig nicht immer richtig. Es geht vielmehr darum, die vom Fragesteller erwartete Antwort zu geben, die dann per Definition richtig ist.

Koch Media ist die einzig juristisch korrekte Antwort. Aber Deep Silver ist die offenbar erwartete Antwort und damit im Rahmen dieses Gewinnspiels richtig. Oder der Fragesteller kannte die richtige Antwort, damit wäre Deep Silver falsch und der Fragesteller ein gerissener Hund mit guten Aussichten bei 9live.

Die Frage nach dem Publisher führte zu einem aus dem Kontext der Fragestellung implizierten Lösungsweg über die gegebenen Links zu Homepages, die zur offenbar erwarteten Antwort "Deep Silver" führen. Die Antwort bleibt aber trotzdem falsch.

Fraglich aus meiner Sicht ist höchstens, ob man "Deep Silver" auch als richtige Antwort gelten lassen kann. aber falsch bleibt falsch, auch wenn die Frage gemein war.
 
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Müssen nicht, können ja ;) Aber es weis ja niemand, was nun richtig ist, bzw. was erwartet wurde, also kann man sich solche Diskussionen auch sparen. (P.S. ich hab KM geschrieben)

Viel mehr sorgen amch ich mir, dass cih in jedem Pool warscheins einen fehler hab :( Bis auf B, und da hab ich bei einer Antwort auch nen Buchstaben vertauscht :D

egal, schauen wa mal, ob ich nicht vllt. doch was gewinn ;) zumindest PoolB wäre ja ineressant!
 
denke ich irgentwie zu simpel ? mir ist niemals Koch Media in den Sinn gekommen , da ja auf der verlinkten Seite mir Deep Silver direkt ins Gesicht geschleudert wurde ???

Mal davon ab wenn wir jetzt kleinlich werden wollen? bei B7 gibt es ja auch eigentlich drei Farben und nicht zwei ... was nun ?



Ist es den einfach so schwer die sich vorher ausgedachten Fragen & Antworten zu akzeptieren ?
Das Gewinnspiel ist von CB also hat CB auch jegliches recht es so zu machen wie sie es wollen ... also last es doch mal gut sein ..

MFG
 
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franeklevy schrieb:
@all:
Stimmt die Angabe bei D04: Gegründet August 2000, dies war die Antwort auf die ertse Version der Frage, bevor diese nach der WLP fragte.
das würde mich jetzt auch interessieren, aber ich glaube das wissen netmal die fragesteller selber oder warum wurde die frage ausgetauscht? :)
ich hab über ne stunde das internet durchforscht und am naheliegensten ist das jahr 2005. die quellen waren aber teilweise schon abenteuerlich^^
 
Bluescreen2004 schrieb:
bei B7 gibt es ja auch eigentlich drei Farben und nicht zwei ... was nun ?

Gefragt war aber nach zwei Farben. Die Antwort ist eindeutig, da nur nach zwei Farben gefragt wird und im offiziellen Produktprospekt auch nur zwei gelistet werden. Auch hier gibt es folglich nur eine richtige Antwort.
 
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ach eindeutig ? jetzt kann ich auch einfach sagen :"die frage ist falsch formuliert" ... merkst du so langsam wohin das alles führen kann ?
 
Nein, es gibt genau eine richtige Antwort auf die Frage. Genau wie bei der Frage nach dem Publisher.
 
wirklich ? die Frage ist welche zwei Farben .. gut auf der HP findet man weiß und blau aber es gibt auch noch rot ....

hmm wie lautet jetzt die Antwort ?? zwei Farben ?

rot & weiß
blau & rot
weiß & blau ?


die Frage ist ja nicht "in welcher auf der Website genannten Farben ist sie erhältlich"....

Man kann alles zerbröseln, desswegen bin ich auch erhlichgesagt dafür, die Antworten zu nutzen die sich das Team vorher überlegt hat, und wenn es Deep Silver ist dann ist es eben Deep Silver..

MFG
 
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hexhector schrieb:
Ich finde es amüsant die Diskussion hier jetzt auf eine Schiene juristischer Spitzfindigkeiten zu verlagern. Das CB-Team wird für sich entscheiden, welche Antwort(en) letztendlich zulässig ist/sind. Rechtsmittel werden im Rahmen des Gewinnspiels mit Sicherheit sowieso ausgeschlossen sein, insoweit ist es selbstverständlich erlaubt über die korrekte Antwort zu spekulieren, aber dennoch müßig.
Ich habe mich eigentlich immer gefragt wieso bei jedem Gewinnspiel dieser ominöse Satz: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." steht. Jetzt weis ich es. :D
 
Sylver schrieb:
Ich habe mich eigentlich immer gefragt wieso bei jedem Gewinnspiel dieser ominöse Satz: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." steht. Jetzt weis ich es. :D

Sry für OT aber dieser Satz kann so nicht korrekt sein, da man bei nichts den Rechtsweg einfach ausschließen kann :)
Noch 4 Tage XD
Mfg
 
Der Rechtsweg kann nie, auch nicht per Vereinbarung, ausgeschlossen werden. Sonst wäre das auch schon mein Lieblingssatz.

Bei Glücksspielen wird das aber als Floskel verwendet, um zum Ausdruck zu bringen, dass es sich um ein Glücksspiel handelt, bei dem ein Teil der möglichen Leistung, ob sie fällig wird, zufälligen Gesetzmäßigkeiten überlassen ist. Es soll wohl nur ausgedrückt werden, dass man nicht klagen sollte, wenn man rechtmäßig nichts gewinnt. Möglich ist der Klageweg aber trotzdem, wenn auch wenig erfolgsversprechend.

Das Glücksspiel muss aber im vereinbarten Rahmen rechtlich korrekt durchgeführt werden. Die Floskel soll nur ausdrücken, dass man den Gewinn nicht einfach einklagen kann, wenn man nichts gewinnt.
Könnte man natürlich trotzdem, z. B. wenn das Gewinnspiel nicht richtig durchgeführt worden ist, und man nachweisen kann, dass man auf jeden Fall gewonnen hätte, wenn alles korrekt verlaufen wäre, was aber meist unmöglich ist.

Der Satz hat keine Bedeutung.
 
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Die Durchführung und Gewinnziehung sind nicht klagbar. Und die Erbringung eines Nachweises, dass die Durchführung oder Gewinnziehung irregulär verlaufen ist, wird wohl schwer werden.

Du kannst Dich natürlich gerne noch länger daran hochziehen, wenn es Dir Freude bereitet.
 
Nach so einer Diskussion wie sie hier stattfindet könnte es schon nahe liegen kein Gewinnspiel mehr auf Computerbase anzubieten. Was passiert wenn der Stiefel nächstes Jahr leer bleibt kann ich mir gut vorstellen. :daumen:
 
Zur Dokumentation ist auch oft ein Notar anwesend. Soviel noch dazu. Damit will ich mich gar nicht beschäftigen.

@ Bluescreen:

Rot ist offensichtlich eine Sonderfarbe für Amazon. Entsprechend sehr schwer erhältlich und beim Hersteller nichteinmal erwähnt. Da ausdrücklich nur nach zwei Farben gesucht wird ist die Antwort eindeutig. Es gibt nur zwei offizielle Farben.

Die Fragen haben alle eindeutig richtige Antworten.
 
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Hi,

also erstmal Lob für das klasse Gewinspiel an CB,
aber ich hab nun gestern ein ganz anderes Problem entdeckt:
Mein mail proggi hat mir nämlich gestern die mail für den D-Pool zurückgeschcikt und esagt, das die nicht gesendet werden konnte...
und nu?
gewinnchancen um 1/4 reduziert?

cya
 
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