Aphelon schrieb:
Ach so, die von Nintendo verklagten ROM-Portale sind also nur eine Privatkopie.
Du sprachst in dem von mir zitierten (Teil-)Beitrag nicht von ROM-Portalen sondern von illegalen Handlungen von Usern bzw. "Fans" wie du sie genannt hast...
Aphelon schrieb:
Wir reden hier doch gar nicht von Passwort geschützten Links, wobei das Passwort eh egal ist, wenn ich etwas verbreite, was urheberrechtlich geschützt ist. Bei mehreren 100 oder 1000 Kopien, sprechen wir nicht mehr von "ich geb das nur an meine Freunde weiter"... Wo steht denn im UrhG was von Passwörtern? Würde mich jetzt mal interessieren.
Alleine diese Aussage bestätigt, wie sehr es dir an juristischem Verständnis mangelt...
Einen Download Link mit einem (dann logischweise nicht öffentlich zugänglichen) Passwort zu schützen nimmt ihm per se das Attribut "öffentlich zugänglich" und das ist von entscheidender Relevanz wenn es Vervielfältigung nach § 53 UrhG geht!
Und wo verlangt § 53 UrhG auch nur ansatzweise, dass man etwas "an Freunde" weitergibt?!
Ich brauche zu den Menschen an die ich das weitergebe keine besondere Beziehung, nicht mal überhaupt irgendeine Beziehung!
Wenn mich mein Nachbar fragt ob ich das VHS Video von "Terminator 2", was ich vor 20 Jahren mal im TV aufgenommen habe für seine Cousine dritten Grades kopieren kann und ich das tue entspricht das zu 100% einer Privatkopie obwohl ich diese Person noch nie in meinem Leben gesehen habe... da können James Cameron und/oder Paramount die Urheberrechte haben wie sie wollen und es ist hierzulande trotzdem nicht illegal!
Und wenn mich nun die komplette deutsche Bevölkerung per E-Mail anschreiben und mich fragen würde, ob ich ihnen die "Super Mario Kart.smc" kostenfrei per Mail zu schicken könnte damit sie es im privaten Umfeld nutzen können und ich unrealistischerweise die Zeit und Muße hätte das für Millionen von Menschen zu tun, wären das alles Privatkopien!
Aphelon schrieb:
Moral geht ja in zwei Richtungen (gut und schlecht) Wenn ich also Verhalten als "legal/erlaubt" proklamiere bin ich genau so ein "Moralapostel", wie jemand, der sich gegen ein Verhalten ausspricht. Und jemand der behauptet etwas sei nach deutschem recht legal, kann genau so ein "Hobbyjurist" sein, wie jemand, der behauptet etwas sei illegal. Das nur mal so am Rande, weil immer die angeprangert werden, die sich gegen ein Verhalten aussprechen, sie seien sinngemäß die "Moralapostel" und "Hobbyjuristen". Deine fast schon degradierende Bezeichnung trifft also vermutlich auf fast alle zu, die hier mitdiskutieren, egal auf welcher Seite sie stehen.
Also eigentlich trifft es nur auf diejenigen zu, die meinen, ihren eigenen moralischen Standpunkt mit Worten wie "legal" bzw "illegal" Nachdruck (oder gar Inhalt) verleihen zu wollen, obwohl das eine defacto absolut nichts mit dem anderen zu tun hat ODER auf diejenigen, die meinen Sachverhalte als "illegal" zu bezeichnen obwohl es dafür keine unmittelbare gesetzliche Grundlage gibt...
Degradierend? Ich benutze beide Bezeichnungen so wie sie im allgemeinen Sprachgebrauch üblicherweise gebraucht werden und wer sich hier hinstellt und mit dem erhobenen Zeigefinger (mutmaßliche) Taten von anderen beurteilt und dabei wohlmöglich gar Verleumdung betreibt, der sollte sowas dann vielleicht auch ab können...