brainDotExe
Captain
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C0B schrieb:Man hat als Kunde einen Vertrag unterschrieben in dem steht welche Leistungen man zugesichert bekommt.
Mietest du dir auch ein 5-Stern Hotel und lässt dich bei Ankunft dann in ein 3-Stern Hotel umbuchen NUR weil das 5-Stern Hotel voll ist?
Genau genommen hat der Anbieter die Leistung zu erfüllen und wenn er dies nicht kann dann bekommt man eine Entschädigung.
Im Fall des ISP müsste man also schon vor Vertragsende aus dem Vertrag aussteigen können ohne das Mehrkosten entstehen.
Und das ist ja auch alles kein Thema.
O2 setzte die Drossel auch nur bei Verträgen ein, wo sie auch bei Vertragsschluss schon in den Leistungsbeschreibungen stand.
Rückwirkend für alte Tarife wird sie nicht eingesetzt.
Bedenke aber das beide Vertragsparteien das Recht haben den Vertrag fristgerecht zu kündigen.