News OLG Köln: Tagesschau-App war in alter Form unzulässig

Daniel

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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass die Tagesschau-App in der verhandelten Form unzulässig war. Damit folgten die Richter der Auffassung der Zeitungsverlage, die die App als presseähnliches Angebot eingestuft hatten.

Zur News: OLG Köln: Tagesschau-App war in alter Form unzulässig
 
Ich habe bis heute nicht ganz verstanden wo genau jetzt das Problem ist. Dürfen in der App keine Artikel in reiner Textform sein oder was?

Die Formulierung "Presseähnlich" ist einfach viel zu schwammig und bedarf einer Überarbeitung.
 
Dieser ganze Müll mit der Lügenpresse aka Bild gehört in dieser Form einfach abgeschafft. Zudem zahle ich für den Inhalt vom ARD und will dann auch Zugriff darauf haben, wann und wo ich will!
 
Das ist halt noch eine Gesetzgebung aus der guten alten Zeit. Damit sollte verhindert werden das die ÖR eine eigene Zeitung herausbringen und diese dank GEZ 4free anbieten können und somit den Zeitungsmarkt kaputt machen. Also grob das, was das böse Google macht :daumen:
Nur das sie hier ein altes, passendes Gesetz ausgegraben haben. Ähnlich wie die Gesetze zur Hexenverfolgung bei den Simpsons.
 
Spätestens jetzt hat sich die Aufregung als überflüssig erwiesen: 'Seriöse' Tageszeitungen der sog. Blattmacher bieten jetzt online Videostreams, Pop-Up-Werbung und Clickbaits bis der Arzt kommt. - Warum also noch die Aufregung über die Tagesschau App, die mit deutliche weniger Text auskommt.

2011 ist es noch grenzwertig gewesen...jetzt hat die Blattmacherpresse gar nix mehr zu nörgeln. - Im Gegenteil: Die App von Tagesschau bombardiert mich nicht mit oben genannten Schändlichkeiten, und der Rundfunkbeitrag ist formal gut genutzt.

Inhaltlich sieht das wieder anders aus, aber ein kurzer, informativer Text von ard ist mir lieber als ein SPON-Artikel, der die Bevölkerung auf Krawall bügelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Talmi

Artikel gelesen und nicht verstanden. Genau das ist das Problem. ARD, kann solche Apps anbieten ohne nervige Werbung etc., weil du sie ja schon bezahlst. Die verlage können das nicht, da ihnen nunmal die "GEZ" fehlt.
 
Alex2005 schrieb:
@ Talmi

Artikel gelesen und nicht verstanden. Genau das ist das Problem. ARD, kann solche Apps anbieten ohne nervige Werbung etc., weil du sie ja schon bezahlst. Die verlage können das nicht, da ihnen nunmal die "GEZ" fehlt.

Mit dem Online-Geschäft verlassen Blattmacher aber ihren Bereich, den sie jetzt online auch kommerzialisiert haben durch Werbung oder Abos, wie es schon bei den analogen Medien der Fall gewesen ist (Anzeigenpartner, Werbung, Verkauf am Kiosk und Co).

Und es gab schon früher Videotext, wo Text mit Inhalten reproduziert worden ist.

BTW: Am schnöden Text und einer App kann man nicht festmachen, wer sich nun unternehmerisch den großen Kuchen holt und dabei nicht subventioniert wird.

Die ARD hat keine klassische Zeitung verlegt und macht keine Werbung auf ihrer App-Seite. - Die Blattmacher haben das Internet dagegen verschlafen und hätten genauso rechtzeitig mit finanzierten Apps reagieren können, finanziert aus ihrem Verkauf der regulären Medien und online geschalteter Werbung.

Außerdem handelt die ARD im Staatsauftrag und hat dafür nun mal die entsprechenden Mittel zu verwenden, um das gebührenpflichtige Medium Computer zu inkludieren...Und eine App ist nicht mehr als die Verkürzung zur Online-Informationsseite, die es seit 1980/90 (Teletext) und 1996 (Internet) gibt.

Es ist ganz klar, warum die Blattmacher geklagt hatten...es ging nur ums schnöde Geld und den Machtdiskurs.
Den Öffentlichen Rechtlichen ist diese Abhängigkeit weitergehend (nicht vollständig) durch die Beiträge genommen...und dafür schreiben sie dann auch nicht mal so eben, wie ihnen der politische Schnabel gewachsen ist.
 
Könnte bitte jemand die "Verleger" ins Jahr 2016 beamen? Und die Richter gleich mit?

Aber Vorsicht, die Aufgabe ist nicht so leicht wie ihr denkt: mehr als 200 Jahre müssen mal eben übersprungen werden!

Talmi schrieb:
und dafür schreiben sie dann auch nicht mal so eben, wie ihnen der politische Schnabel gewachsen ist.
Nunja, hier muss man leider sagen, dass sie in der Praxis genau das tun. Beobachte mal, wie sie über das Thema "Flüchtlinge" berichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Talmi schrieb:
Es ist ganz klar, warum die Blattmacher geklagt hatten...es ging nur ums schnöde Geld und den Machtdiskurs.

Natürlich geht es um Kohle. Oder denkst du irgendwo geht es nicht darum ?
Die ARD-App braucht keine Werbung, weil jeder Haushalt brav seine 17,50€ zahlt und die ÖR damit Milliarden jedes Jahr sammeln. Also hat die ARD-App einen staatlich subventionierten Wettbewerbsvorteil, der eben mit genau solchen Gesetzen unterbunden werden sollte.
Das hat mir steinzeitlichen Verlagen überhaupt nichts zu tun.

In meiner Wunschvorstellung gäbe es diese App garnicht. Ebenso wie 12 ÖR-TV-Sender, Schlager, Tatort, Privatflugzeuge für Fußballreporter und was weiß ich für was die mit ihrem meinem Geld machen
 
@ Talmi
Dein Arbeitgeber ist nicht zufällig eine RFA?
Deine Argumente mit dem Staatsauftrag und das sie sich im Internet dafür breit machen müssen hört sich schwer danach an.
Aber ich werde mich an der DIsskusion nicht mehr beteiligen, solche Disspute bzgl. "GEZ" immer uafs gleiche hinauslaufen.

Zum Thema, bevor die RFA recht bekommt lieber die "Anderen"<-- egal wer
 
Dank gefühlt hunderter Radiosender und Fernsehsender (teils regionale, aber mit Sendungen die mit regionalen Dingen garnichts zu tun haben) sind wir bereits über-grundversorgt.
Beitrag kürzen, zurück zu einer vernünftigen Grundversorgung.

App braucht kein Mensch...

Auch die Tatsache dass die Apps sowie Webauftritte der öffentlichen nicht gemeinsam entwickelt/genutzt werden ist eine riesige Frechheit. Jeder Sender macht seine Eigenentwicklung oder lässt die anfertigen. Eine Frechheit wie mit dem Geld umgegangen wird.
 
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Anwälte sponsored bei Rundfunkbeitrag ehemals GEZ.
Da weiß man, wo sein Geld angelegt ist für nicht bestellte und genutzte Leistungen :-*
Finde es aber schön, dass zumindest ein Teil dieses staatlich geschützten Syndiakts ne Klatsche vor Gericht bekommen hat :cool_alt:

Und jeder, der jetzt jammert: Wie kann man das nur gut finden! Das ist auch dein Geld, was da verschleudert wird!
Richtig, dürfte aber ein Pups sein gegen den restlichen Blödfug, den ich da mitfinanziere
 
Im Jahr 2016 kann man aber keine App mehr wegdiskutieren, um als Ersatz sowas wie "Fernsehen" anzubieten.

Es gibt genug Leute, gerade die jüngeren, die keinen Fernseher besitzen, weil sie keinen brauchen, aber die wollen natürlich mit halbwegs seriösen Informationen versorgt werden. Der von den Verlagen kritisierte "Textbeitrag" kostet verglichen mit 3 Minuten Fernsehen auch nur einen kleinen Bruchteil davon.

Das hat mir steinzeitlichen Verlagen überhaupt nichts zu tun.
Doch, schon, das Problem dahinter ist ja, dass die "Verlage" das Internet komplett verschlafen haben. Jetzt versuchen sie, mit abstrusen Argumenten, sich per Lobbyismus einen gesetzlich garantierten (Zwangs-)Umsatz zu erklagen, siehe Leistungsschutzrecht. Daran sieht man ganz gut, in welcher Welt die Verlage im Jahr 2016 noch leben. Die Idee, dass man Informationen verbreiten will, aber dabei das Internet außen vor lässt, gehört zur gleichen Kategorie.
 
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Endriel schrieb:
Dieser ganze Müll mit der Lügenpresse aka Bild gehört in dieser Form einfach abgeschafft. Zudem zahle ich für den Inhalt vom ARD und will dann auch Zugriff darauf haben, wann und wo ich will!

In asien hast du leider keinen zugriff auf die ARD ZDF mediathek oder inhalte "fussball" , auch wenn du bezahlst.
 
Da wird mit den GEZ-Gebühren zur Abwechslung mal etwas vernünftiges gemacht und soll es unzulässig sein. So ein Bullshit, ganz ehrlich!
 
Mir ist beim Anlesen des Artikels eben gerade wieder hochgekommen, wie sehr doch mittlerweile mein Bezug zu dieser Parallelwelt von rundfunkgebührfinanzierten einerseits und privatfinanzierten Medien andererseits fehlt. Gesetze die ein halbes Jahrhundert alt sind, gemünzt auf einen Fall von vor 5 Jahren, in einem Bereich, der sich gefühlt mit jedem nächsten iPhone komplett neu erfindet.

"Wir befinden Sie schuldig 1000 Mark gefälscht zu haben!"
-"Das waren Mark der DDR. Wir haben 2016."
 
Ich bin da wohl Old School... ich gehe mit dem Browser auf deren Internetseite. :p
Sehe für mich keinen Sinn eine App zu laden, um etwas zu lesen, was ich auch mit der mobilen Internetseite lesen kann.

​Dennoch kann ich bei dieser Entscheidung mal wieder nur mit dem Kopf schütteln.
 
Die App kann mehr als die mobile Webseite. Aus Sicht dieser Meldung ist das aber das gleiche.

Sprich: die ARD soll informieren, aber doch bitte nicht im Internet, denn das ist #Neuland :rolleyes:
 
Die App mag 2011 unzulässig gewesen sein.
Aber selbst wenn, ich zahl Gebühren und verdammt nochmal diese Schweine von der BLÖD und Konsorten haben kein Recht dazu, das von mir dauerhaft bezahlte Medium zu unterbinden. Und ja, ich habe die Tagesschau-App installiert und da reicht keiner ran. Äußerst informativ und zu 50% neutral. :schluck:
BILD, Focus, Spiegel, Stern..... allesamt Abfall.
 
Alex2005 schrieb:
Genau das ist das Problem. ARD, kann solche Apps anbieten ohne nervige Werbung etc., weil du sie ja schon bezahlst. Die verlage können das nicht, da ihnen nunmal die "GEZ" fehlt.


Das hat mit Werbung nichts zu tun.
Gegen die Tagesschau App wurde deshalb eine Klage erhoben, weil sie, neben den Videos, auch viel Text bot.
Wären alle Nachrichten der App ohne Text, nur in Videoform, erschienen oder hätte der Text ausschließlich Bezug auf ARD-Sendungen genommen, hätte es keine Klage gegeben.

Übrigens ging es nur um den 15. Juni 2011.
 
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