Wenn ich jedesmal den Händler wechseln würde wenn einmal was nicht geklappt hat, dann könnte ich schon lange nirgendwo mehr kaufen. Für mich zählt daher nur ob ich irgendwo häufiger Probleme habe oder wie meine Probleme gelöst werden.
Auf die Erfahrungsberichte anderer User gebe ich wenig, denn ich weiss nicht wie genau da jeweils die Kommunikation ablief. Es gibt einfach viele die falsch kommunizieren. Rummeckern, Rechte einfordern die man so nicht hat, Rechte einfordern, die man zwar prinzipiell hat aber nur schwer durchsetzen kann, Drohen, eigene Fehler unter den Teppich kehren, Beleidigen usw. Da würde ich mich als Händler auch querstellen. Ich gehe in jedes Problemgespräch mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, welche für beide Seiten die Fortführung der Geschäftbeziehung ermöglicht. Das signalisiere ich auch dem Gegenüber. Händler sind meiner Erfahrung nach viel entgegenkommender, wenn man deutlich macht, das man gerne weiter dort einkaufen möchte und daher an einer fairen Lösung für beide Seiten interessiert ist. Auch bei Mindfactory hatte ich damit immer Erfolg, wenn mal was nicht auf Anhieb klappte. Paragraphen packe ich erst aus wenn es gar nicht mehr anders geht und in dem Fall weiss ich auch genau was wirklich mein Recht ist und interpretiere kein Wunschdenken hinein.
Ich werde jedenfalls weiterhin bei Mindfactory einkaufen, aber auch ebenso andere Händler nutzen. Ich lege mich da grundsätzlich nicht fest und schränke mich auch nicht ein. Für mich steht Produktverfügbarkeit und eigene Vorerfahrungen im Vordergrund, der Preis ist eher zweitrangig. Ich bestelle also zuerst da, wo ich schneller an die Ware komme und weiss wie es im Regelfall abläuft. Und warte nicht Wochen, nur um irgendwo ein Schnäppchen zu bekommen, womöglich noch aus einer dubiosen Quelle.
Wolfsrabe schrieb:
Und ja, schaff das "blöde Gesetz" bloß ab. Damit du beispielsweise schön auf teurer Hardware / teurer Unterhaltungselektronik / teurem Haushaltsgerät sitzenbleibst, falls es ein Montagsgerät mit einem Produktionsfehler ist. Wunderbar!
Da hast Du wohl was falsch verstanden, denn das ist nicht die Aufgabe des FAG. Wenn ein Gerät einen Defekt hat, dann hat man laut BGB immer das Recht, Nachbesserung bzw. Nacherfüllung/Umtausch durch den Händler zu fordern. Kommt dieser dem nicht oder nur unzurreichend nach, dann kann man vom Vertrag zurücktreten und bekommt sein Geld wieder. Das alles geht völlig ohne FAG. Dafür müssen halt Gründe und objektive Mängel vorliegen, die aber indem von Dir berschriebenen Fall vorlägen.
Das FAG sichert einem dagegen das Recht zu, innerhalb von 14 Tage eine Ware gegen Erstattung des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen zurückzugeben (was auch die Berücksichtigung subjektiver Gründe ermöglicht). Dies soll einem die Prüfung einer Sache ermöglichen wie sie sonst im Ladengeschäft möglich wäre. Also ob eine Maus oder Tastatur für die eigenen Hände geeignet ist, ob ein Kopfhörer passt, ob das Bild eines TV den eigenen Ansprüchen genügt usw.
Es war aber nie dazu gedacht, eine Grafikkarte mal ordentlich zu benchen und anschließend wieder zurückzuschicken, Karten nach ASIC-Wert zu selektieren, sich teure Artikel "auszuleihen" oder generell Tests durchzuführen, die man auch im Laden nicht machen könnte. Genau dafür wird das FAG aber oft mißbraucht, weil es zu wenig spezifisch formuliert ist. Das macht solche Verhaltensweisen zwar legal, gedacht war das aber so nie. Und wenn ich als Händler den Eindruck gewinnen würde, da nutzt mich nur einer aus, dann würde ich ihn ebenfalls sperren, mit solchen Kunden würde ich keine Geschäftsbeziehung pflegen wollen.
Sicher kann ich auch verstehen, eine Grafikkarte erst auf Lautheit oder Übertaktbarkeit testen zu wollen. Aber das erfordert eigentlich eine separate Absprache mit dem Händler. Wenn der damit einverstanden ist und einem eine Rücknahme anbietet falls die gewünschten Eigenschaften nicht vorhanden sind, dann wäre das alles ok. Macht aber kaum keiner weil viele Händler sich sicher nicht darauf einlassen würden und nutzt dafür lieber das FAG aus.