Der Unterschied ist E-ID du warst es gerichtsfest und nicht anfechtbar "weil nicht knackbar" laut BSI und kommst da nicht mehr raus.MountWalker schrieb:Was macht das denn jetzt für eine Unterschied. Wenn der Angreifer beide Faktoren der Online-Banking-Funktion knackt, kann er ja selber Überweisungen ausführen, und die Faktoren liegen beim Online-Banking genau wie bei der Ausweisapp wahlweise bei "Computer"+Einzelzweckgerät oder bei "Computer"+Smartphone. Ich seh den Unterschied nicht
Aufwand dafür scheinbar 0, denn benutzt du eID nach einer Installation einer präparierten App aus dem Appstore auf dem smartphone, wird ALLES Notwendige geloggt was du brauchst und kan ab da Fremd genutzt werden für wirklich relavante Sachen wie Kontoeröffnung. Die orignal App ist hierbei auch auf einem ungebrchen System überhaupt nicht geschützt so wie Banking Apps.
Oder B Überweisung die musst du eh tun im echten Antragsfall. Es besteht hierfür ein echtes berechtigtes Interesse.
Um es zu misbrauchen musst du 1. einen Behörden-Antrag machen 2. deine Konto Daten auslesen 3. nocht dein MFA Entgerät kompromitieren(das ist aber komplizierter als die eID auszulesen und bei eID bekommst du gleich alles zusammen was du brauchst) oder in dem Moment dich sozial "hacken" , und der ganze Aufwand wofür? Das dein polizeiliches Führungszeugnis in den nächsten 2 wochen an deine Meldeadresse per Brief gesendet wird? oder das du ein numern schild bei der KFZ behörde abholen kannst?
Also schlicht es get darum festzustelen E-ID mag net sein ist aber nicht sicher!
Ist das allen Beteiligten klar und wird dadruch nicht mehr für Kontoeröffnung akzeptiert sondern nur noch für unwichtige Anträge gerne neben anderen Möglichkeiten ist alles gut.
Die Behörden brauchen aber halt gar kein "sicheres Verfahren" schon weil die eigentlich Datenübermitlung dann komplett unsicher ist (Post). Für den Antrag ist Sichere identifkation nict notwendig nur danach das Aushändigen/Umsetzen ist der Kitische Punkt auf dem es ankommt.