Hayda Ministral schrieb:
oder habe ich da was gründlich falsch verstanden?
Ich glaube schon ... das passiert uns allen halt manchmal.
Wenn Unklarheit über die Entscheidung des potenziellen Spenders (der Hirntote) herrscht, dann ist bei den Angehörigen/Hinterbliebenen nachzufragen.
Steht auch im FAQ des Gesundheitsministeriums, das ich oben weiter verlinkt habe.
Soweit ich mitbekommen habe, sollte sich daran nichts ändern.
Die Frage ist nur, wann "Unklarheit" besteht ... mit der Zustimmungslösung besteht in dem Moment Unklarheit, wo der verstorbene keinen positiven Spenderausweis oder eine Patientenverfügung dabei hatte.
Der Gedanke liegt nun nicht so besonders fern, dass es mit der Widerspruchslösung halt genau andersrum wäre ...
Kein Ausweis -> Klarheit ...isn Spender.
Ausweis -> OK ... erstmal schaun, was da steht.
(statt Ausweis funktioniert "Eintrag im Register" natürlich auch)
Aber ganz so krass ist es denke ich nicht gedacht gewesen.
Es ist glaube ich auch heute nicht so, dass von jemandem hirntoten, der keinen positiven Spenderausweis hat auf garkeinen Fall Organe entnehmen darf. Genau für den Fall gibt es nämlich die Nachfrage bei den Angehörigen.
Die Fragen nicht bei Leuten mit Ausweis und klar ersichtlicher Entscheidung, sondern nur bei denen, wo der Ausweis beschädigt, unlesbar oder z.B. beim tödlichen Autounfall zerstört/verloren gegangen ist.
Die Nachfragefälle würden mit der Widerspruchslösung aber mehr werden, da man eben immer Nachfragen muss, wenn es keinen gültigen Widerspruch gab (Ich denke, die Spenderausweise hätte es trotzdem weiterhin gegeben ... vielleicht in digital).