CitroenDsVier schrieb:
Was jetzt? Anzeige? Seinen Namen habe ich ja...
Eine Anzeige bringt nichts, da im Zweifel ein Beweis, dass das Konto des Käufers nicht tatsächlich gehackt wurde, nicht beigebracht werden könnte.
Vorliegend wird vermutlich nur die Wahl dahingehend bestehen, zukünftig auf PP zu verzichten (und das Konto dort nicht auszugleichen), oder aber die Zahlung zu leisten.
Was mich schon lange hinsichtlich der Rechtslage zum Geschäftsgebahren von PP(F) verwundert:
Warum soll bitteschön ein gehacktes Konto dazu führen können, dass ein Nutzer sein Geld verliert und betrogen werden kann? Dies erschließt sich mir nicht.
Es gibt mE nur zwei Möglichkeiten in solchen Fällen:
(1) Der Nutzer hat seinen Rechner und seine Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert.
Das wäre dann sein Problem, wenn sein Konto gehackt wurde.
(2) Das System von PP(F) ist nicht ausreichend sicher, sodass versierte Betrüger das System knacken können.
Dann gehen alle gehackten Konten zu Lasten von PP(F) selbst. Die wollen ihre Dienstleistung gewerblich auf dem europäischen Markt anbieten, und tragen deshalb auch die Verantwortung für die Sicherheit ihrer angebotenen Dienstleistung.
Es entzieht sich ohne weitere Recherche meiner Kenntnis, inwieweit zu dieser Thematik bereits höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind.
Ziemlich sicher bin ich mir jedoch, dass diese Praxis nicht mehr allzu lange Bestand haben dürfte. Es darf erwartet werden, dass unser Rechtssystem mal wieder etwas länger braucht, um auf diese Ausgangslage zu reagieren.
Wünschenswert wäre es, wenn sich ein Betroffener die Mühe macht, mittels Verbraucherzentralen diese Rechtsfrage bis in die höchsten Entscheidungsebenen zu treiben. Ebenfalls bin ich mir sicher, dass diese Ausgangslage nicht im Einklang mit europäischen Verbraucherschutzbestimmungen steht.