Ich hatte vor einigen Monaten mal einen fast gleichen Fall: Ich habe eine iTunes Guthabenkarte über eBay verkauft und dann das Geld per PayPal erhalten. Allerdings habe ich die Guthabenkarte dann per postalischem Einschreiben an den Käufer geschickt, so dass ich einen Sendungsnachweis hatte.
Einige Zeit später behauptete der Käufer, er hätte die Zahlung nicht autorisiert und sein Handy bzw. sein PayPal-Zugang sei gehackt worden. PayPal hat diese Aussage des Käufers ungeprüft übernommen. Der Sendungsnachweis wurde einfach von denen ignoriert.
Das war aber noch nicht das Ende der Geschichte.
Ich habe daraufhin den Käufer wegen Betrugs angezeigt und eine polizeiliche Ermittlung in Gang gebracht. Erstaunlich dabei war jedoch, dass auch die ermittelnden Behörden dem Käufer unwidersprochen glaubten, dass sein PayPal-Account gehackt worden sei und niemand wüsste, wer das war.
Er musste weder belegen wie er sein Passwort geschützt hat noch ob er es jemals weiter gegeben hat. Auch Apple konnte aus mir nicht bekannten Gründen nicht mitteilen, wer den nun eigentlich die gestohlene und vorher von mir abfotografierte iTunes-Karte eingelöst hat. Offensichtlich weigert sich Apple da grundsätzlich, selbst bei behördlichen Ermittlungen, diese Informationen heraus zu geben. Die polizeilichen Ermittlungen beschränkten sich dann auf die Befragung des Beschuldigten, woraufhin die Ermittlungen eingestellt wurden. Dass ich einen Sendungsnachweis hatte, mit dem ich nachweisen konnte dass der Käufer die iTunes-Guthabenkarte auch tatsächlich erhalten hat, wurde überhaupt nicht berücksichtigt! Der Käufer gab einfach nur an, dass sein PayPal-Account gehackt wurde, und schwupps... wurde das Verfahren eingestellt und nicht weiter ermittelt. Ich hätte dann noch auf zivilrechtlichem Wege klagen können, aber ein Anwalt hätte mich weit mehr gekostet als die iTunes-Karte wert war, also habe ich es wütend und enttäuscht dabei belassen.
Es bringt also rein gar nichts, betrügerische Käufer anzuzeigen. Selbst wenn man ihnen den Betrug tatsächlich und eindeutig nachweisen kann, hat man keine Chance. Weder bei der Polizei noch bei PayPal. Alle glauben es anscheinen grundsätzlich ungeprüft, wenn jemand behauptet, sein PayPal-Konto sei unter nicht näher genannten Umständen "gehackt" worden und verweisen dann auf den zivilrechtlichen Klageweg (der einen dann aber erst mal ne Menge Geld kostet).