M@rsupil@mi
Vice Admiral
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Er hat doch unversichert verschickt. Also nix mit Paket & Versicherung.Azghul0815 schrieb:Zumindest Pakete sind immer bis 500 Euro versichert....oder ich täusche mich gerade massiv
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Er hat doch unversichert verschickt. Also nix mit Paket & Versicherung.Azghul0815 schrieb:Zumindest Pakete sind immer bis 500 Euro versichert....oder ich täusche mich gerade massiv
Du ignorierst gerade die Existenz des (unversicherten, ungetrackten) Päckchens.Azghul0815 schrieb:Zumindest Pakete sind immer bis 500 Euro versichert....oder ich täusche mich gerade massiv
Edit: Gilt für DHL in D und zumindest fur die Swiss Post
Gnah schrieb:Also für maximal 3€ Ersparnis das Ganze unversichert und ohne Tracking zu schicken ist schon reichlich blöd. Der Käufer hat da auch gar nichts mitzureden, ist egal was der will, da du als Verkäufer das Transportrisiko trägst kannst du auch entscheiden wie du versendest.
Naja, ist jetzt halt Lehrgeld, das du zahlst.
Du ignorierst gerade die Existenz des (unversicherten, ungetrackten) Päckchens.
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Azghul0815 schrieb:Zumindest Pakete sind immer bis 500 Euro versichert....oder ich täusche mich gerade massiv
Edit: Gilt für DHL in D und zumindest fur die Swiss Post
Ich schiebe es auf die Hitze....Gnah schrieb:Du ignorierst gerade die Existenz des (unversicherten, ungetrackten) Päckchens
Nein, macht überhaupt keinen Sinn.foxrage schrieb:im ernstfall auf den kosten sitzen bleiben?
Wie schon erwähnt habe ich von Fällen w9e deinem gelesen und der Verkäufer war der Dumme.foxrage schrieb:und wenn ja, ist das nur obligatorisch so und der fall wird dann einfach zu meinen gunsten geschlossen, weil nicht per waren und dienstelistung gezahlt wurde?
Und ich mache nur oldschool Überweisung. Klar gibt es dann Gemaule, aber wenn es seriös ist, dann ist das komischerweise auch kein Thema bei älteren Menschen >35, die noch eine Zeit ohne PP kennen.Helge01 schrieb:Deswegen "verkaufe" ich meine Sachen nur noch dem Wertstoffhof. Wegen den paar Euros möchte ich keinen Ärger haben.
Und einen solchen Lieferbeleg hast du halt nicht. Du hast maximal einen Versandbeleg.Käuferschutzanträge aus dem Grund "Artikel nicht erhalten"
Sie haben im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes keinen Anspruch auf eine Rückzahlung für einen nicht erhaltenen Artikel, wenn:
[...]
Wenn der Verkäufer nachweist, dass er die Ware an Ihre Adresse geliefert hat, kann PayPal hinsichtlich eines Käuferschutzantrags wegen nicht erhaltenem Artikel zugunsten des Verkäufers entscheiden, selbst wenn Sie behaupten, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.
- der Verkäufer einen Lieferbeleg vorgelegt hat.
Google mal was "obligatorisch" bedeutet... Dann merkst du, dass dein Satz keinen Sinn ergibt.foxrage schrieb:und wenn ja, ist das nur obligatorisch so
Wende dich doch einfach an PayPal - an den Verein, der es wissen sollte.foxrage schrieb:und wenn ja, ist das nur obligatorisch so und der fall wird dann einfach zu meinen gunsten geschlossen, weil nicht per waren und dienstelistung gezahlt wurde?
Mal in den AGBs von paypal geschaut? Vielleicht gibt es ein Passus, das bei offensichtlich Fall von der ist nicht mein Freund sondern ich habe einen Fremden etwas verkauft eine Ausnahme macht.foxrage schrieb:zahlung als freund sendet einen käuferschutzfall eröffnen ja
Nur noch Bar gegen Abholung.nutrix schrieb:Und ich mache nur oldschool Überweisung.
und mir ist sowas noch nie passiert. Meine Grenze sind aber ca. 500 €.Skudrinka schrieb:Nur noch Bar gegen Abholung.
Kein wenn oder aber.
Warum? Um 1 Euro zu sparen? Selbst wenn der Käufer darauf besteht würde ich immer sagen: Wenn Versand, dann versichert. Denn es ist letztlich auch für dich ein Nachweis, wenn du eine Sendungsverfolgung hast. Ohne Sendungsverfolgung hast du selbst gar nichts...foxrage schrieb:Unversichert, wie vom verkäufer abgemacht
Mir auch nicht, da ich aber keine Lust auf solchen Ärger habe, umgehe ich das im Vornherein schonAzghul0815 schrieb:und mir ist sowas noch nie passiert.