PC startet nach Gehäusewechsel nicht mehr

Je nachdem verhindert es nen Kurzschluss ;-)
 
TrysisXIV schrieb:
Hätte noch eine kurze Frage. Hat irgendeine Sensorik aufgrund des Wassers verhindert, dass mein PC angeht?

Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Aber eher nicht. Was hat denn heute der Händler zu der Problematik

gesagt?
 
Der Händler hat auf den Hersteller verwiesen und seine ursprüngliche Aussage zurückgenommen. Vertragspartner ist offiziell der Hersteller selber (Kleingedruckte überlesen). Dieser sitzt in China und hat innerhalb von Deutschland keine Niederlassung. Ich hab denen eine Email gesendet und bisher keine Antwort enthalten.

Ich bin am überlegen freiwillig für 80€ nen Funktionstest und Schadensgutachten machen zu lassen. Dann habe ich Gewissheit über das Ausmaß und bekomme vielleicht sogar die Kosten zurück.

Ich gehe stark von Schaden am CPU, Mainboard und M2 SSD aus. Netzteil unsicher. RAM und Graka können Glück gehabt haben.

Als Student ist das Ganze für mich nen Desaster.
 
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TrysisXIV schrieb:
Der Händler hat auf den Hersteller verwiesen und seine ursprüngliche Aussage zurückgenommen. Vertragspartner ist offiziell der Hersteller selber (Kleingedruckte überlesen).
Wenn du das bei einem Händler und nicht auf einer Auktionsplattform wie eBay oder Marketplace gekauft hast ist dein Vertragspartner der Händler.
Ein gewerblicher Verkäufer auch auf den Plattformen - allerdings hilft dir das wenig wenn du selbst bei einem chinesischen Händler bestellt haben solltest. Da was durchzusetzen dürfte schwierig werden.
 
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Genau, in diesem Fall war es der chinesische Hersteller als gewerblicher Verkäufer auf einer Vertriebsplattform. Das hatte ich schlichtweg übersehen und den falschen kontaktiert.
 
Wenn es ein Originalprodukt für den europäischen Markt (inkl. CE-Zertifikat, etc.) ist könntest du dich tatsächlich an den Hersteller wenden. Ob der jedoch dafür einspringt ist fraglich, zuständig ist er nicht.
Bei welcher Plattform hast du gekauft und wie bezahlt?
 
In meinem Fall ist es Amazon Marketplace. Ich bin mir nicht sicher, ob der Verkäufer / Hersteller ( ist ja derselbe) deutsches Gewährleistungsrecht kennt und danach regulieren wird.
 
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Dann drück ich dir die Daumen dass dabei was sinnvolles raus kommt. Alternativ fällt mir noch die Rubrik "Vorsicht, Kunde" der c't vom heise Verlag ein falls du bei mangelnder Kooperation (hat der Verkäufer, welcher hier angeblich der Hersteller ist wirklich auf sich selbst verwiesen oder ist der Verkäufer gar nicht der Hersteller?) zumindest mal hinschreiben könntest. Evtl. sind die auch an einem Artikel über den Marketplace interessiert.
 
Vielen Dank :)

Die erste Antwort klang sehr kooperativ und hilfsbereit. Ich bin wirklich gespannt.

Der Hersteller hat nen Unternehmen als EU Representative in Deutschland.
 
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