Herdware
Fleet Admiral
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Bl4cke4gle schrieb:...
fakt ist: sobald der genannte austausch legalisiert wird, kauft niemand mehr auch nur irgendwas.
Das ist kein Fakt, sondern reine Spekulation deinerseit, die auf keinerlei Zahlen und Fakten beruht, während meine Ausführungen sich auf die derzeitigen realen Zustände beziehen und ich dazu schon reichlich Zahlenmaterial und Argumente geliefert habe.
Die Ergebnisse der diversen Studien (zu finden z.B. auf Heise und Golem usw., hab jetzt echt keinen Nerv die alle zusammenzusuchen) darüber, dass Filesharer bis zu vier mal so viel wie der Durchschnittskunde für Musik- Film und Co. ausgeben, kann man vielleicht noch in Zweifel ziehen, aber nicht die alltäglich gelebte Realität der letzten 10 bis 15 Jahre.
Es geht letztlich gar nicht darum, ob privat kopiert und getauscht wird oder nicht. Verbot hin oder her, das passiert sowieso und lässt sich, ohne den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und die Grundrechte aller Menschen komplett über Bord zu werfen, gar nicht effektiv unterbinden.
Die einzige Frage ist, ob wird nicht endlich die Rechtslage an diese Realität anpassen sollen und damit Rechtssicherheit schaffen und einen der Vorwände für die ständigen Angriffe auf die Freiheitsrechte aller Menschen wegfallen lassen.
Selbst wenn es reale Erfolgsaussichten gäbe, mit diesen grundrechtsverletzenden Maßnahmen wie Massenüberwachung, Zensur, Selbstjustiz durch Privatkpnzerne ohne Gerichtsprozess, Sippenhaft, Beweislastumkehr usw., die milliardenfachen Urheberrechtsverletzungen wirklich effektiv zu bekämpfen, wären sie immer noch nicht gerechtfertigt.
Grundrechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn andere Grundrechte gefährdet sind. Es gibt kein Grundrecht auf Profit mit dem Geschäftsmodell seiner Wahl. Punkt.
Klar gibt es auch kein Grundrecht darauf, sich für lau den neusten Lady Gaga-Song zu saugen, aber derartigen Missbrauch der Grundrechte zu verhindern ginge halt nur, indem man ind diese Grundrechte eingreift und das darf man ohne ausreichende Begründung durch andere, gleich oder höherwertige Grundrechte eben nicht. Pech gehabt.
Die Urheber und Rechteverwerter sind also in der Pflicht, sich so wie alle anderen Geschäftsleute auch, Geschäftsmodelle auszudenken, die nicht mit den Grundrechten der Menschen z.B. auf anonyme, unbeobachtete und unbehinderte Kommuniktaion kollidieren.
Und nein, ich werde jetzt nicht seitenlang alle denkbaren Möglichkeiten der kommerziellen Verwertung von "Geistigem Eigentum" unter diesen Umständen aufzählen. Einige habe ich schon genannt.
Beispiele für neuartige Geschäftsmodelle im Internet wären z.B. Google/Youtube oder Steam und Origin und auch iTunes. Eben alle, die mit Dienstleistungen um (geschütze und/oder freie) Informationen herum Geld verdienen.
Und jeder, der so mit geschützten Inhalten Geld verdient, muss davon einen gerechten Anteil an die Urheber abführen oder halt auf Aufforderung des Rechteinhabers (immer bezogen auf einen konkreten Fall) damit aufhören. So wie auch in diesem Fall der Piraten-Schriftstellerin und Dropbox. Daran ändert sich auch nach einer Legalisierung von privatem Austausch nichts.
Nochmal zum mitschreiben: Wo Geld fließt, soll der Urheber seinen Anteil bekommen. Daran will keienr rütteln. Wo kein Geld fließt, gibt es keinerlei Grundlage für ein Verbot.
Wilde Spekulationen, dass man vielleicht noch mehr verdienen könnte, wenn nicht mehr kopiert werden würde, sind keine ausreichende Begründung für ein Verbot. Erst recht nicht, wenn das Verbot, wenn überhaupt, nur mit Grundrechtsverletzungen durchgesetzt werden könnte.