Scrypton schrieb:
Weil du eine Behauptung geäußert hast; und wer etwas behauptet steht in der Beweispflicht.
Ganz einfach, oder?
ach wenden wir die Beweislast Umkehr an , oder wie ?
Und was hast du behauptet?
da wären wir bei Fehlinterpretation , gelle
wer schreibt " Weil das Wort mehrheitlich von PoC (People of Color, also farbigen Menschen) als diskriminierend empfunden wird.
Das ist nunmal so. " ohne jegliche Quelle, stellt eine Behauptung als Fakt da!
Daraufhin habe ich eine
Äußerung getätigt, unter anderem das ich
bezweifle das die Mehrheit sich an das Wort Neger gestört fühlt
eine Äußerung ist also eine Behauptung, soso
deutsche Sprache ist dir aber geläufig oder? seit wann ist ein
Zweifel, eine Behauptung ^^
Folgendes:Aber offensichtlich kannst du nichts liefern
den Ball gebe ich zurück denn
1. weder du kannst nix liefern ,da du ja auf meine Äußerung zwecks meines Zweifels das die
Mehrheit der Afros kein Problem mit dem Wort Neger haben,geantwortet hast und zwar mit 36 % sind es immerhin.
Und 36% sind nicht die Mehrheit von 100% einfache Mathematik
die Fragestellung der Umfrage ist irrelevant!
Noch kann SE. liefern
2. seit wann muss man bei Zweifel liefern?
Daran ändert sich nun auch nichts, nur weil du die Behauptung als Meinungsäußerung deklariert haben willst - das, was du geschrieben hast ist eine Behauptung.
gut das wir das auch geklärt haben :
eine Äußerung wo man etwas bezweifelt, ist heutzutage eine Meinungsäußerung ^^
Nö, denn ich habe hier keine Aussage/Behauptung getätigt, die ich beweisen müsste. ^_-
selbstverständlich musst du liefern, denn du hast auf meinen
Zweifel geantwortet. Denn Beweislastumkehr funktioniert hier leider nicht
Mustis schrieb:
Habe ich. Mit §1 GG. Steht da so ganz deutlich. Es reicht unter Umständen eine Person.
wieviele Klagen gabs beim Verfassungsgericht wegen der
Menschenwürde beim SGB2 , sind nach meines wissens 4 , oder ?? wie hat das Verfassunsgericht geurteilt?
der blosse Hinweis des Artikel 1 und nen Zeugen ist noch keine Beleg. also bitte her mit den nachweislichen belegen!
Deine Erklärung, eine Minderheit aus einer Minderheit hätte Pech ist schlicht un ergreifend falsch.
nö sie ist richtig, es sei denn man hebelt den demokratischen Gegebenheiten aus