Politische Korrektheit treibt immer skurrilere Blüten

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Ja welch ein Wunder, dass alle anderen außer weiße Männer von Ungleichbehandlung reden.

Frauenquote und Antidiskriminierungsgesetze gibt es auch nur, um den weißen Mann zu ärgern und nicht weil hier auf tatsächlich bestehende Nachteile eingegangen wird, oder wie?

Und zur strukturellen Ungleichbehandlung beim Thema Geschlecht:

Wie kommt der Gender Pay Gap von 21% zustande (Frauen verdienen 21% weniger) und der Fakt, dass es keinen Wirtschaftszweig gibt, in dem Frauen mehr als Männer verdienen? Frauen machen mehr als 50% der deutschen Gesamtbevölkerung aus, besetzen aber nur 25% der Führungspositionen.

Das sind einige der statistisch Belege, die man bei der strukturellen Benachteiligung anführt. Welche Daten stützen deine These, dass Männer genau so "unfair" behandelt werden?
 
Ich darf davon ausgehen, dass mit der 50%-Quote auch "Frauen und Kinder zuerst" konsequent abgeschafft wird?
 
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Darrel schrieb:
Frauenquote und Antidiskriminierungsgesetze gibt es auch nur, um den weißen Mann zu ärgern und nicht weil hier auf tatsächlich bestehende Nachteile eingegangen wird, oder wie?
Frauenquote = Diskriminierung
Antidiskriminierung = gegen Diskriminierung
kleiner Unterschied.

Darrel schrieb:
Wie kommt der Gender Pay Gap von 21% zustande (Frauen verdienen 21% weniger) und der Fakt, dass es keinen Wirtschaftszweig gibt, in dem Frauen mehr als Männer verdienen? Frauen machen mehr als 50% der deutschen Gesamtbevölkerung aus, besetzen aber nur 25% der Führungspositionen.
Und weiter?
Dann untersuche man mal den bereinigten Gender Pay Gap, der deutlich niedriger liegt:

Representation hat übrigens nichts mit Gleichberechtigung der Individuen zu tun.

Darrel schrieb:
Welche Daten stützen deine These, dass Männer genau so "unfair" behandelt werden?
Eine Frauenquote benachteiligt Männer aus Prinzip.
Mehrere Szenarien bei einer Frauenquote von 50% und einer Vielzahl von Bewerbern, von denen 20% ausgesucht werden müssen:
1. Unter den 20% besten sind 50% Frauen und 50% Männer -> alles OK, die 20% besten werden genommen
2. Unter den 20% besten sind 70% Frauen und 30% Männer -> alles OK, die 20% besten werden genommen
3. Unter den 20% besten sind 70% Männer und 30% Frauen -> statt 70% der Männer zu nehmen, werden nur 50% der Männer genommen und stattdessen die Frauen mit schlechteren Frauen aufgefüllt -> NICHT OK.
Hier findet eine prinzipbedingte, einseitige Benachteilung statt.
 
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new Account() schrieb:
(....)Hier findet eine prinzipbedingte, einseitige Benachteilung statt.
M.E. ein klarer Verstoß gegen Art.3 (3) GG...

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
 
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Bitte auch die anderen 2 Punkte aus Art.3 GG nennen, denn diese sind im Zusammenhang zu sehen und nicht für sich alleine.
Außerdem zielt das Grundgesetz hauptsächlich auf das Verhältnis Staat->Bürger ab und nicht Bürger->Bürger. Es gibt nur indirekten Einfluss auf das Privatrecht.
 
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hallo7 schrieb:
Außerdem zielt das Grundgesetz hauptsächlich auf das Verhältnis Staat->Bürger ab und nicht Bürger->Bürger. Es gibt nur indirekten Einfluss auf das Privatrecht.
Wenn man nun eine Frauenquote gesetzlich festhalten würde, dann wäre es genau Staat->Bürger.
 
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hallo7 schrieb:
Bitte auch die anderen 2 Punkte aus Art.3 GG nennen, denn diese sind im Zusammenhang zu sehen und nicht für sich alleine.
Außerdem zielt das Grundgesetz hauptsächlich auf das Verhältnis Staat->Bürger ab und nicht Bürger->Bürger. Es gibt nur indirekten Einfluss auf das Privatrecht.
Gerne...

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Ich kann aus keinem der drei Absätze eine feste Quote in Bezug auf Tätigkeiten oder Positionen ableiten.
 
Das hab ich nicht behauptet und du auch nicht. Du sagst, dass diese 3 Zeilen eine Quote verbieten würde und das stimmt einfach nicht. Einerseits wird in (2) direkt die Förderung angesprochen und andererseits geht es hier um öffentliches Recht.

Den Unterschied zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht hab ich schon angesprochen, warum das GG im Zivilrecht eine kleinere Rolle spielt darf man gerne selbst herausfinden.
 
hallo7 schrieb:
Einerseits wird in (2) direkt die Förderung angesprochen und andererseits geht es hier um öffentliches Recht.
Eine Beseitigung bestehender Nachteile
-> gilt das nicht auch nur von Staat -> Bürger?
-> bedeutet, nicht, dass man gleich auf die andere Seite umschwenkt (falls dort Diskriminierung bestehen sollte) mittels Diskriminierung (welche nach Absatz drei ja verboten ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn eine Quote die nächste Besetzung auf das weibliche Geschlecht beschränkt, werden von vornherein alle männlichen Bewerber aufgrund ihres Geschlechts individuell benachteiligt. Was denn sonst?

Im GG steht...

" Niemand darf wegen seines Geschlechtes,(...) benachteiligt oder bevorzugt werden."
 
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Wenn die Zahlen vom statistischen Bundesamt so nicht stimmen, dann kann man mich gerne eines besseren belehren. Und wenn der bereinigte Wert bei 2%-6% liegt, dann ist der Unterschied in der Tat nicht so dramatisch.


@new Account() : Dein Beispiel nutzt eine starre Quote und diese wird so in der Praxis nicht angewendet, weil sie eben nicht die gleiche Qualifikation berücksichtigt. Im öffentlichen Dienst gilt "das Prinzip der Bestenauslese".

@Binalog : Den Einwand von @hallo7 hast du aber auch gelesen?

Wenn man Art. 3 Abs. 3 GG in Betracht zieht, dann kommt nach der herrschenden Meinung auch Art. 3 Abs. 2 S.2 GG als kollidierendes Verfassungsrecht in Betracht. Und eben darauf gestützt sind grundsätzlich die Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Nachteile möglich. Dazu gehören auch Quotenregelungen.
 
Darrel schrieb:
@new Account() : Dein Beispiel nutzt eine starre Quote und diese wird so in der Praxis nicht angewendet, weil sie eben nicht die gleiche Qualifikation berücksichtigt. Im öffentlichen Dienst gilt "das Prinzip der Bestenauslese".
Das Prinzip der Bestenauslese diskriminiert nicht nach Geschlecht:
Bei der Beförderung von Beamten gilt nach Artikel 33 II GG das Leistungsprinzip bzw. das Prinzip der Bestenauslese.
Jeder Mitbewerber bzw. jeder Beamte, der für die beabsichtigte Beförderung in Betracht kommt, hat einen Anspruch auf Beachtung der Auswahlkriterien des Art 33 Absatz 2 Grundgesetz:

"Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."
Reine Beurteilung auf Basis von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (was übrigens automatisch in einem Geschlechterungleichgewicht enden kann).

Was für eine Quote hast denn du im Sinn. Konkret bitte.
Darrel schrieb:
Dazu gehören auch Quotenregelungen.
Nein. Quotenregelungen würden keine Diskriminierung beseitigen (falls es eine gibt), sondern Diskriminierung schaffen.
 
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Darrel schrieb:
Rassisten werden "gezwungen" jemand anders zu benennen.
dir ist aber schon klar das die wirklichen Rassisten in Deutschland seit eh her andere abwertende Wörter genutz haben und sie weiter nutzen werden? Die Wörter Neger und schwarzer sind bei denen eher ne Seltenheit, ganz beliebt bei denen sind Wörter wie Dachpappe oder Kohle und Mulatte.

ich schrieb es schonmal,

Ich glaube, dass es nicht die schwarzen sind, die solche Forderungen aufstellen, sondern deren selbsternannten
Vormünder aus Deutschland, die die schwarzen instrumentalisieren, um ihre Politik durchzusetzen.

die Afrodeutschen haben es vorgemacht, sie suchten ihre eigene Identität und nannten sich Afrodeutsche und wollten auch so benannt werden. In der heutigen Zeit bestimmen die selbsternannten Vormünder und trichtern es den schwarzen ein. Denn die ganzen Postkoloniale Diskussionen fingen vor ein paar Jahren in den deutschen Unis an. geführt von weißen Professoren vor mehrheitlich weißen Studenten



Darrel schrieb:
Warum wurde die Frauenquote denn eingeführt? Weil das "echte Leben" aufgezeigt hat, dass Frauen in vielen Bereichen schlichtweg unterrepräsentiert sind.
da fragt man sich wie das sein kann, denn Deutschland hat einen Frauenüberschuss! auf gut deutsch, es gibt mehr Frauen in Deutschland als Männer
 
Zuletzt bearbeitet:
@hotzenplot :

Stimme dir in vielen Punkten zu. "Wirkliche Rassisten" machen sich auch nicht die Mühe und überlegen oder diskutieren über die politische Korrektheit von Begriffen. Denen ist das furz egal.

Viele hier machen sich darüber ja definitiv Gedanken und das alleine finde ich persönlich gut. Ob man jeden neuen Begriff nutzen mag oder jede alte Bezeichnung verteufeln muss, das kann jeder für sich entscheiden.

@new Account() :

Auch hier weiß ich ehrlich gesagt nicht was du möchtest. Ich habe die gängige Rechtsprechung wiedergegeben und darauf hingewiesen, dass man bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst häufig auf starre Quoten verzichtet, eben weil sie beispielsweise gegen das "Prinzip der Bestennauslese" verstoßen. Erst nach gleicher Qualifikation aussuchen und erst danach darf man unter den gleich guten in bestimmten Fällen eine Frau bevorzugen.

Und ja, das diskriminiert Männer, dafür ist die Ausnahmeregelung doch auch gemacht worden: Diskriminierung zur Beseitigung von faktischen Nachteilen.
 
Darrel schrieb:
Und ja, das diskriminiert Männer, dafür ist die Ausnahmeregelung doch auch gemacht worden: Diskriminierung zur Beseitigung von faktischen Nachteilen.
Welche Ausnahmeregelung?

Nachteile werden dadurch beseitigt, dass man die Nachteile bzw. Ursachen (was für Nachteile?) beseitigt und nicht dadurch, dass man aktiv diskriminiert (verstößt gegen das Grundgesetz).
 
Darrel schrieb:
Stimme dir in vielen Punkten zu. "Wirkliche Rassisten" machen sich auch nicht die Mühe und überlegen oder diskutieren über die politische Korrektheit von Begriffen. Denen ist das furz egal.
denen ist es egal weil sie ihre Wörter haben ( um die es überhaupt nicht geht ) und schauen sich amüsiert das treiben an.
denn das politische Korrektheit spaltet, ist denen sehr bewusst und die extreme der politischen Korrektheit gibt ihnen noch Futter
 
Zuletzt bearbeitet:
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Darrel schrieb:
[...]
Und ja, das diskriminiert Männer, dafür ist die Ausnahmeregelung doch auch gemacht worden: Diskriminierung zur Beseitigung von faktischen Nachteilen.
Wenn deine Argumentation wahr wäre, dann müsste es den umgekehrten Satz in allen Ausschreibungen geben, wo hauptsächlich Frauen eingestellt werden. Da dies nicht der Fall ist, ist es eine einseitige Diskriminierung der Männer und somit nicht haltbar, btw. das beweist das Männer hier mit Absicht diskriminiert und um ihre Zukunftschancen gebracht werden.
Da darf man sich auch nicht wundern, wenn Gegenwind kommt.
 
Wenn das GG angeblich nur für Staat->Bürger gilt (was ich mal stark bezweifeln möchte, denn das Grundgesetz steht als elementare Grundordnung an der Spitze der Gesetzeshierarchie. Zwar ist es öffentliches Recht von Staat zu Bürger, wird aber in der Praxis auch immer im Zivilrecht hinzugezogen).
Warum kann ich dann in ein Wohnungsinserat trotzdem nicht schreiben: "Vermietung nur an Männer" und warum muss ich als Mann in der Disco oftmals Eintritt zahlen, wenn Frauen kostenlos rein kommen?

Ich spinne die Frage mal selbst weiter.. . Wenn dem so wäre, das das GG zivil hier nicht gilt, müsste ja irgendwo im BGB etwas zu dem Thema stehen.., was dann de facto die Gleichberechtigung von Männern und Frauen verletzt, wenn eine Geschlechterquote eingeführt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
downforze schrieb:
Warum kann ich dann in ein Wohnungsinserat trotzdem nicht schreiben: "Vermietung nur an Männer"
Moin

Gegen welches Gesetz, und welchen Paragraphen hätte ich denn verstoßen? In welchem Gesetz, steht das ich meine Wohnung, bei Vermietung, auch Frauen anbieten muss?

Gruß
Nobsi
 
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