Polizeikontrolle und mp3-Files

Das gabs alles schon mal. ;)
 
Normalerweise dürfen die das Auto nicht ohne weiteres durchsuchen.
Mal abgesehen davon, neulich an einem Rentnerheim, randalieren Jugendlich, machen lärm, werfen Bänke um etc. So eine alte Frau ruft die Polizei und für unseren Bereich ist eine Zentrale zuständig die ca 20km entfernt ist. So das hieß es doch , sie würde um diese Uhrzeit (23.00) nichtmehr ausrücken. Die werden ja irgendwann schon wieder gehen.
 
Abgesehen davon, dass es genug MP3 Files legal im Internet herunterzuladen gibt, darf man bis zum jetzigen Zeitpunkt seine analogen Radioaufnahmen aus dem Netz in das MP3 Format umwandeln und mit sich führen.

Darüber hinaus ist es dem Polizeibeamten natürlich nicht möglich zu erkennen, ob ein CD / DVD - Rohling private Geschäftsberichte oder betriebliche Dokumente enthält.

Die dürfte er gerne aus meinen Wagen mitnehmen. :D Selbstverständlich weist sich der entsprechende Beamte zuerst bei mir aus. Damit ich den Vorgang unmittelbar meinen Rechtsanwalt zur Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde weiterleiten werde.

Für eine eventuelle Beschlagnahmung, muss ein Protokoll vom diensthabenden Beamten unterzeichnet werden. Sonst werden aus 7 beschlagnahmten CD`s auf einmal
8 oder 12 :( Und da sind sicher unkoschere Dinge wie K - Porno etc. gebrannt.

In den 40- er Jahren, wurde auch mit diesen Methoden gearbeitet.
 
Jaja, die "Grünen". Wenn ich überlege mit welch hirnrissigen Begründungen ich von denen schon angehalten wurde. Aber diesen Grund, sprich zwecks Überprüfung von Mp3-CD's, höre ich zum ersten Mal. Ich hab nur gebrannte CD's in meinem Auto "rumfliegen" wegen Witterung und allgemeinem Verschleiß. Hat aber nie einer was von denen gesagt dazu. Möglicherweise wars auch nur ein Vorwand in dem genannten Fall. So passiert bei mir! 100m vor meiner Haustür halten die mich mit Blaulicht und der Begründung einer allgemeinen Verkehrskontrolle an. Am Ende musste ich vor der ganzen Nachbarschaft(wohlgemerkt in nem 1000 Seelen-Dorf) ne Urin-Probe zwecks Untersuchung auf Drogen über mich ergehen lassen, meine Kleidung wurde durchsucht, das Auto sowieso. Ja selbst meine Brieftasche wurde durchleuchtet. Wie ich später erfuhr ist das Durchsuchen solcher Gegenstände nicht einmal erlaubt. Naja, ich sehs schon kommen, dass man in Zukunft nur noch Original CD's, am besten gleich mit beglaubigter Kopie der Rechnung, mit sich führen darf! Tja, und wenn man sie dann mal braucht...ach lassen wird das! Will mich jetzt nicht aufregen, Woch-en-deee! ;)
 
Mal was ähnliches, das kopieren von CDs und MP3s ist ja verboten, aber damals hat doch genauso jeder sein Lied aus dem Radio auf Kasette aufgenommen und das ist meines wissen nach immernoch nicht verboten!
 
Nein,- ist es auch nicht. Und das kopieren von Rundfunksendungen aus dem Netz in das MP3 - Format auch nicht. Allerdings kann die MP3 - Aufnahme auch von einer DVB - S Karte im Rechner stammen. Dies ist auch noch legal.

Wenn du diese Sammlung nur für private Zwecke nutzten wirst. Wie eine Aufnahme aus dem analogen Videorekorder. ( Noch mit Magnetband aus vergangenen Zeiten )
 
reich ne anzeige ein wegen belästigung :freaky:

PS: nein das ist kein scherz, denn die durchsuchung war unbegründet und unberechtigt, denn auch wenn sie staatsgewalt haben dürfen die sich nicht alles erlauben:freak:
 
Belästigung = geht juristisch über "Dienstaufsichtsbeschwerde". Vorteil: Bleibt in den Akten des Beamten verewigt = Beförderungshemmend :)

Nachteil: Am besten das jetzige KFZ abmelden. Einen neuen Gebrauchten mit neuem Nummernschild kaufen. Mit dem "Alten" wird man ansonsten alle 500 Meter angehalten.

Gründe finden die immer :freak:
 
AW: Polizeikontrollen

kennyalive schrieb:
dem kann ich nur zustimmen
nem kumpel wurde letztens von nem möchtegern-nazi das nasenbein gebrochen (er war 2 zu 3 in der unterzahl)
er hat die polizei angerufen und die waren erst 8 minuten später am tatort, obwohl das gleich hinterm revier war, also maximal 200m :freak:

Nix für ungut, aber schon mal was davon gehört, daß Polizisten nicht aufm Revier hocken und darauf warten, daß jemand anruft ?
 
Bugs schrieb:
Aber wenn bei einer Hausdurchsuchung einem auch dann der Rechner beschlagnahmt wird usw.dann hört der Spass auf.
Hausdurchsuchung Ratgeber KLICK
Ralf B. schrieb:
Sind denn die CD-Player mit dieser Funktion denn etwa illegal?
Nein. Es ist indirekt etwa so wie mit Sachen à la AnyDVD= Besitz ist nicht strafbar, die Anwendung schon. Ein Schelm, wer bei dieser deutschen Rechtsprechung böses denkt. Du darfst also alles kaufen und auch saugen, aber es kommt immer drauf an was daraus/damit gemacht wird.

Übrigens was so alles geht, wenn man zuviel MP3 besitzt... 1,4 Millionen EURO Strafe
 
Polizisten können je nach Tageszeit und örtlichen Straßenverkehr tatsächlich nicht innerhalb von 5 Minuten an einem Einsatzort erscheinen.

Das können selbst Taxifahrer nicht. Weil die ggf. aus nachvollziehbaren Gründen fast alle an einem Bezirk kleben. Alle an einem Brennpunkt. Weil dort Kunden sind.

Streifenwagen sind innerhalb eines zugewiesenen Bezirkes unterwegs. Oder zur Unterstützung anderer Kollegen an einem anderen Orte. Und die fehlen natürlich im Extremfalle in den Außenbezirke,- bzw haben eine lange Anfahrtszeit. Diese Lücken füllen mittlerweile private Sicherheitsdienste.


Bei mittlerweilen 5 Millionen Arbeitslosen ein Jammer :(
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Was AnyDVD angeht, betrifft doch eigentlich nicht dieses Thema :freak: Höchstens eine allgemeine Rechtsunsicherheit in Bezug auf diese Thematik. Was zwangsweise nocheinmals mindestens 4000 nachfolgende Rechtsinterpretationen zur Folge haben könnten. Und deren Auslegung und Rechtsgutachten :cool_alt:

Bis dahin sind ausgebildete Handwerker nach Australien ausgewandert. Dort ist zwar nicht alles Gold was glänzt. Aber AnyDVD braucht keiner. Das hat seinen Grund. Weil Geld zum ausgeben verdient werden kann.
 
Öhm, blöde Frage, aber wie ist das wenn man einen iPod dabei hat?
Ich meine, da können die mir ja mal wohl NICHTS nachweisen, oder?
Ausserdem, Bekannter von einem Freund von mir hats erwischt -> Hausdurchsuchung, der Polizist soll zur Mutter gesagt haben: Also so gerne machen wir das ja net, aber er hätte halt paarmal drüberformatieren sollen. ;)
 
CD´s sind kein Beweismaterial.
Einfach sagen:
Hab ich vom guten Freund.
Somit war die Aktion nur reine Schikane.
 
Die deutsche Polizei ist ebenso von dem Kapitalismus eingenommen, wie auch alle anderen gesellschaftlichen und sozialen Schichten, ala Politik. Ich finde es schlimm, dass sich die Monopole so ausbreiten können und dich in deiner bürgerlichen Freiheit so einschränken, ebenso wirst du als Schwerverbrecher dargestellt...

ACAB :D - die sollten sich echt mal um echte Verbrecher kümmern, aber das ist ja immer subjektiv :rolleyes:
 
@Seethaler
Das sollte nur vergleichend gemeint sein. Ich will auf keinen Fall die alte Diskussion um das UrhG lostreten.
Unfug schrieb:
CD´s sind kein Beweismaterial...Hab ich vom guten Freund.
Aha, meinst Du? Ich denke, wenn ich im Auto beispielsweise ein Lied von kai Tracid höre und den mir bis in meine Wohnung folgenden Beamten dann die Original Maxi-CD zeigen kann -dann werden die Ruhe geben. Oder net? Sinngemäß hätte ich damit bewiesen, das ich also eine mir zustehende Privatkopie angefertigt habe, um mir fürs Auto nen eigenen Sampler zu brennen. LEGAL.
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Zu dem zweiten zitierten Punkt fällt mir nur sowas ein:
Beamter= "Haben Sie diese Musik aus dem Internet illegal geladen oder woher haben Sie die?"
Deliquent= "Hab ich von einem Freund."
Beamter= "Aha, ein kleiner Gefallen unter Freunden. Wie heißt und wo wohnt denn Ihr Freund, damit wir das überprüfen können?"
Deliquent= "Das müssen Sie nicht wissen. Ich habe diese Musik jedenfalls nicht aus dem Internet."
Beamter= "Soso, ohne den Nachweis durch Ihren Freund können wir aber nicht glauben, das die Musik legal in Ihrem Autoradio gelandet ist. Also?"
Deliquent= "Hab den Namen vergessen und kann mich nicht erinnern, wo der genau wohnt. Kenne ihn erst kurz."
Beamter= "Den Satz habe ich irgendwann schonmal gehört... Tja, da Sie nicht glaubhaft darstellen können diese Lieder legal erworben zu haben, nehmen wir Sie mit aufs Revier und müssen eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das UrhG gegen Sie schreiben."

Anzeige geschrieben, Festplatte von Deliquent durchsucht und nix gefunden (die externe Platte mit der Musik liegt ja auch immer bei Oma im Wohnzimmerschrank) -Deliquent nach Hause entlassen. Verhandlung, Richter erhebt mahnend den Zeigefinger, hat aber aufgrund fehlender Vorstrafen und zuwenig Beweislast keinen Handlungsspielraum. Der extra für Urheberrechtsverletzer eingestellte Staatsanwalt ärgert sich, weil er nun keine Fangprovision von der BMG bekommt und geht abends einen saufen vor Frust.
 
Hmm, einige Beamte scheinen da ganz gewaltig über´s Ziel hinausgeschossen zu sein:

Durchsuchung (Wikipedia)

Afaik - und auch durch Wikipedia bestätigt - muss ein konkreter Anhaltspunkt vorhanden sein, damit eine Durchsuchung ohne richterliche Anordnung vorgenommen werden kann. Oder andersrum, ohne konkreten Anfangsverdacht ist eine Durchsuchung unzulässig. Wenn also nicht gerade am gleichen Tag ein Raubkopierer-Ring an eben dieser Berufsschule geplatzt sein sollte, wird´s eng.

Auch wenn keine Daten der beteiligten Beamten vorliegen, muss es einen geben, der die Aktion angeordnet hat. Und genau der sollte jetzt ein Problem bekommen, sofern sich zumindest einer der Betroffenen auf die Hinterbeine stellt.

Sorry, aber einen Ausweis lasse ich mir sogar bei einer stinknormalen Verkehrskontrolle von einem uniformierten Polizisten zeigen, und eigentlich sind die Beamten auch verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen. Wenn das nicht passiert ist, gibt´s einen weiteren Grund, mal freundlich bei den Behörden nachzufragen. ;)

Viele Grüße, Tiguar
 
Zuletzt bearbeitet:
Schöner Link ;)

Manchmal zweifle ich ein wenig am Wahrheitsgehalt des Eröffnungspost, doch der Teufel ist ein Eichhörnchen.

Wenn sich das wirklich so abgespielt hat, dann können sich die Streifenhörnchen mal ein neues Betätigungsfeld suchen.

Rechtsbeugung und Amtsmißbrauch wird von ihrem Dienstherrn und dem Staatsanwalt nicht wirklich gerne gesehen.

Gruß

olly3052
 
Vielleicht war ja einer vom Bundesgrenzschutz dabei?...die brauche keinen Grund um eine Fahrzeug zu durchsuchen, die dürfen das so.
Darum gibts öfter bei Großkontrollen die "Amtshilfe".
 
Sorry, lufkin, das ist aber auch so etwas wie die berühmte Spinne in der Yuccapalme. ;)

Was darf die Bundespolizei? Klick! (Mal wieder Wikipedia)

Im Rahmen der Amtshilfe darf die Bundespolizei dann übrigens auch nicht mehr als die ersuchende Landespolizei, die sie an der Stelle lediglich personell und mit sonstigen Ressourcen unterstützt.

Bis dann, Tiguar
 
Vielleicht meint lufkin ja auch den Zoll.;)

Der darf in der Zollhandelsfreizone jedes Auto nach Waren durchsuchen, für die keine oder zu wenig Steuern bezahlt wurden.
Ebenso können diese den Sprit begutachten.
Denn Heizöl = Diesel ;)

Wie das aber auf das Thema MP3 CD passt, bleibt mir ein Rätsel:D

Gruß

olly3052
 
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