Turbostaat schrieb:
Selbst wenn ein Fehlverhalten des Mannes vorliegt, egal in welcher Form, dann sind die Polizisten noch lange nicht im Recht so ein Verhalten an den Tag zu legen und nicht in Selbstjustiz auf denjenigen einschlagen.
Wenn von dem "Opfer" eine bewusste Form der Provokation gegenüber dem späteren Täter (egal ob verbal oder physisch ausgeübt) ausgeübt wird, so ist dies bei der Bewertung des gesamten Sachverhaltes durchaus wichtig und kann sogar zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden.
So viel zum Rechtsalltag in Deutschland.
Nichts anderes sollte hier gesagt werden.
Das Verhalten des Mannes ist klar provozierend und das "entgegen schubsen" des Fahrrades in Richtung Polizei ist eine Handlung die keinesfalls deeskalierend wirkt.
Das muss nüchtern betrachtet werden, entschuldigt zwar die Handlungen des Polizisten nicht, setzt sie aber in den richtigen Kontext. Punkt ...
Turbostaat schrieb:
Und was heißt nicht anders verdient? Gehen wir hypothetisch davon aus er hätte die Beamten beleidigt mit Bullenschweinen, meinetwegen sogar mit Dritten Reich Vergleichen.
Dann ist eine Festnahme durchaus gerechtfertigt. Bei einer Festnahme in einem solchen Umfeld sind die Polizisten darauf trainiert schnell zuzuschlagen und dabei nicht zaghaft vor zu gehen. Sollte die geringste Gegenwehr gegen die Festnahme erfolgen (das "mit dem Fahrrad schubsen" ist eine solche) wird eben die angewendete Gewalt nur noch mehr.
Sollte sich im hier diskutierten Fall zeigen, dass die Gewalt nicht notwendig war um die Festnahme durchzuführen, so ist der Polizist zu bestrafen, was auch geschehen wird.
Es ist aber keinesfalls unmöglich, dass die gewaltsame Handlung des Polizisten legitimer Teil der Festnahme war.
Turbostaat schrieb:
Ein Polizist muss sich das in dem Sinne "gefallen lassen", dann muss er den Täter in Gewahrsam nehmen, abführen und eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung aufnehmen. Und nochmal. Polizeigriff mit Arm auf den Rücken, die anderen Polizisten hätten abgesichert - DAS wäre eine Maßnahme gewesen.
Jeder der hier an der Diskussion beteiligten Personen weiß, dass es in diesem Umfeld nicht so leicht ist. Und erster Ansatz der Polizei ist es in diesen Fällen erst einmal die festzunehmende Person zu Boden zu bringen.
Turbostaat schrieb:
Was muss erst noch passieren damit hier erkannt wird das hier eine Straftat vorliegt? Hätte der Demonstrant ne Kugel in den Kopf kriegen müssen?
Jetzt erhebst du dich aber zum Ankläger und Richter zugleich ... Ich vermag nicht abschließend zu urteilen ob die Handlung des Polizisten ungerechtfertigt war oder nicht.
Dazu kenne ich die Gesetze zu wenig und die paar kurzen Filmschnipsel geben auch nur einen kleinen Teil der Gesamtsituation wieder.
Du hast die Worte des Angeklagten noch nicht einmal gehört, aber urteilst schon?
Turbostaat schrieb:
Dort hat die Polizei bei fast 40°C unsschuldige Passanten festgehalten die mit der Demo nichts zu tun hatten, selbst Anwohner durften nicht in ihre Wohnungen oder aus diesen raus.
Ja und jetzt? Die Polizei hat sich damals das Vorgehen von einem Amtsrichter noch während der laufenden Aktion bestätigen lassen was sich letztendlich aber als falsch heraus stellte.
Niemand ist ernsthaft zu schaden gekommen und vor Gericht haben die Opfer auch Recht bekommen.
Schlimm finde ich, dass in Braunschweig die Polizei gezwungen wurde derartige Aktionen durchzuführen. Gezwungen wurde sie von den Randalierern, die sich ständig über geltendes Recht hinweg setzen und mit ihren Protesten immer wieder über die Stränge schlagen.
Dies führte dazu, dass die Polizei damals keinen anderen Ausweg sah als den von dir genannten.
Oder denkst du ein Polizeibeamter hat Spaß dabei wenn er 250 Menschen auf einem Marktplatz bei 40°C festhalten muss?
Ich denke alle Beteiligten hätten sich auch besseres vorstellen können als das ...
So wird ein Schuh draus und nicht anders ...