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Mustis
Gast
Hito schrieb:ZUM SCHUTZ VOR TERRORISMUS ist das eigentliche Problem. Raffts endlich: Terrorismus ist nicht auf diese Weise aufhaltbar.
Selbst wenn eine Überwachungsmaßnahme dafür sorgt, daß man vorher von terroristischen Plänen weiß, kann man doch nicht einfach jemand verhaften bevor die Tat begangen wurde - es fehlt ja der Grund für die Verhaftung. Und man riskiert auch nicht die Tat währenddessen zu stoppen, da man damit Beihilfe leistet(zumindest ist das so auslegbar, ebenso wie bei unterlassener Hilfeleistung) und eventuell doch ein Problem auftritt und die Tat nicht mehr aufzuhalten ist.
Falsch. Bereits die Vorbereitung einer Straftat oder eines terroristischen Aktes stellt eine Straftat dar. Siehe unter anderem StGB §89a