Illegales Streaming
Das ändert sich allerdings, wenn der Ersteller des Streams gegen das Urheberrecht verstoßen hat und der Betrachter dies erkennen konnte. Lange Zeit waren sich Rechtsexperten allerdings darüber uneinig, ob die gesetzliche Ausnahme für flüchtige Kopien auch für Werke gilt, die offensichtlich rechtswidrig ins Internet gelangt sind.
Im April 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 26.04.2017, Az. C-527/15) jedoch entschieden, dass auch die flüchtigen Kopien, die beim Streaming auf den Geräten der Nutzer entstehen, gegen Urheberrechte verstoßen können, sofern die Nutzer dabei bewusst auf ein illegales Angebot zugreifen. Das bewusste Anschauen illegaler Streams schade den Rechteinhabern und verletze das Urheberrecht.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das im Ergebnis, dass sie auch beim bloßen Anschauen von Filmen und Videos über illegale Streaming-Portale gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen können. Woran sie solche rechtswidrigen Quellen erkennen können, erfahren Sie in unserem Artikel
„Das Urheberrecht und die Fallen: Downloading und Filesharing“.