Privatverkauf Kleinanzeigen

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KudammCity

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Hallo Leute,

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Ich werde mich kurzhalten:

Hallo Freunde, ich habe eine Karte verkauft. Ich habe die Blende nicht angegeben, dass sie fehlt. Dabei war ich mir vollkommen sicher, ich hätte es angegeben. Hab bei ebay.de nachgesehen und festgestellt dass ich nur bei ebay.de angegeben habe und nicht bei kleinanzeigen.

Er hat ja auch volllkommen Recht. Ich habs versäumt, war aber absolut im guten Willen.


Hafte ich in diesem Fall?
 
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Ja
 
Wenn du es nicht angegeben hast entspricht die Ware nicht der Beschreibung und du haftest.
Ich wäre auch stink sauer wenn ich so was bekommen würde... hätte ich so nicht genommen.
 
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Ich kanns verstehen. Mal schauen, dann nehme ich die Karte wohl zurück. Oder überweise ihm eine Summe zurück.
 
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Wie schon geschrieben wurde, hier gibt dir sicherlich keiner eine Gewähr auf rechtliche Richtigkeit.
Im Normalfall muss man selbst bei einem Privatverkauf einen Artikel so liefern wie es allgemein erwartet wird. Trotz "keine Gewährleistung, keine Rücknahme"-blabla. Sprich Defekte oder fehlende Teile sind explizit zu erwähnen (sonst könnte man rechtlich abgesegnet gut bescheißen)
Meiner Meinung nach ist der Käufer daher im Recht und du solltest die Karte zurücknehmen.
 
dieser Kaudawelsch unter den meisten Anzeigen ist rechtlich völlig irrelevant
ich bin Jurist und kann dir sagen,
der Artikel muss der Beschreibung entsprechen bzw. wenn nichts gesondert angegeben ist, dem gewöhnlichen Auslieferungszustand ab Werk ansonsten liegt ein Mangel vor

Der Käufer hat das Recht die Ware fehlerfrei ausgehändigt zu bekommen
 
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Ich habe ihm angeboten eine andere Blende zuzuschicken von einer alten Grafikkarte oder vom Preis runterzugehen.

Es ist die HD 4550. Die Karte hat eine Blende. Würde sie der asus rtx 2070 super passen? Ist das Modell mit Dual Lüfter
 
Simariqcocuq schrieb:
Ich kanns verstehen.
Ich nicht:p was hast du denn damit gemacht, wieso schraubt man das Teil denn überhaupt ab?
So was bekommt man üblicher weise überhaupt nicht nach zu kaufen.
Mein Freund der Schlosser wäre eine Möglichkeit.
 
Ich frage mich dabei einfach, wo so eine Blende, denn verloren gehen kann. Aber zum verkauf, wer sowas nicht angibt, muss sich nicht wundern. Ganz klar dein Fehler, nimm sie zurück. Keine Garantie oder Rücknahme kann man nur machen, wenn auch die Beschreibung zu dem passt, was man verkauft, sonst ist es schlicht gelogen.
 
Wo ist die Blende denn hingekommen? Warum schraubt man sowas ab?

Nimm die Karte zurück, gib einen ordentlichen Preisnachlass oder schau ob du über Aliexpress oder den Hersteller der Karte (Asus?) einen Ersatz bekommen kannst.
 
Simariqcocuq schrieb:
Dabei war ich mir vollkommen sicher, ich hätte es angegeben. Hab bei ebay.de nachgesehen und festgestellt dass ich nur bei ebay.de angegeben habe und nicht bei kleinanzeigen.

Er hat ja auch volllkommen Recht. Ich habs versäumt, war aber absolut im guten Willen.


Hafte ich in diesem Fall?
Wenn Du ein fairer gerechter Mensch bist, und genau so behandelt werden möchtet, stellt sich diese Frage nicht, sondern man nimmt anstandslos die Karte zurück und überweist umgehend das Geld zurück! Du brauchst Dich ja nur mal in die Lage des Anderen versetzen und überlegen, wie Du dann regieren und was Du hoffen würdest.

Ein gerechter und zivilisierter menschlicher Umgang ist in meinen Augen wichtiger als die paar Kröten, die man damit verdient.
 
tja dann musst sie wohl so zurücknehmen ich bin ehrlich ich würde so eine karte garnicht haben wollen weil man weiss da wurde schon mit schindluder getrieben wenn dein preis noch normal war also wie heile muss man sich nicht wundern.
 
Ob Du dafür haftest, kann/darf dir hier niemand rechtlich sicher beantworten. Du hast genug Antworten bekommen und nun seh zu was Du mit den Informationen anfängst.

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