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Hab' das noch nie verwendet, "Friends & Family" oder wie auch immer das heißt, und ging davon aus dass es Käuferschutz nur beim Kauf in Shops, mit gewerblichen Angeboten, gibt.
Es gibt da ja Aehnlichkeiten zu den Amazonbetruegereien die vor ein paar Jahren praesenter waren:
Hier ist ein verlockendes Angebot. Bezahle uns aber nicht ueber Amazon, wir haben grade ein Problem mit unserem Zahlungsdienstleister (Was natuerlich eine Ausrede ist), hier ist die Paypal Adresse.
Aus Kaeufersicht: Was spricht gegen den eigenen Bezahlservice von Kleinanzeigen?
Ich glaube, egal ob PayPal oder Kleinanzeigen Bezahlservice, sobald der Verkäufer kein Händler ist, hat man immer ein Risiko. Wie will man denn beweisen, dass der Verkäufer etwas falsches versandt hat? Wenn der Verkäufer ein Paket versendet und es beim Käufer ankommt, wie will der Käufer denn beweisen das in dem Paket nur Steine drin waren, statt einer Grafikkarte o.ä.? Wen soll ich als glaubwürdigen Zeugen herholen? Ich werde von Privat nichts mehr kaufen ohne es vor meinen Augen gesehen zu haben, im Verkauf aber ebenso. Vorbeikommen, anschauen, einigen und Bar zahlen.
Die Gebühren die der Käufer bezahlen muss. Auch dass nicht jeder Verkäufer diesen Service anbietet obwohl er anwählbar ist. Nur dumm dass beim Einstellen von Artikeln über die App das standardmäßig aktiviert ist. Kaufe Ich es nun dadrüber und der Verkäufer ist dort gar nicht registriert bekommt er davon auch nichts mit und verkauft es in der Zwischenzeit anderweitig. Klar. Ich bekomme Mein Geld zurück. Aber das dauert auch wieder und der Artikel ist am Ende trotzdem weg da an wen anders verkauft.
Denn ob Ich nun OPP oder PayPal die Gebühren gebe ist am Ende egal und so kann ich den Verkäufer gleich fragen ob ich mit PayPal Käuferschutz bezahlen kann wenn ich die Gebühren übernehme.
@AllesRoger Du als Käufer hast kein Risiko via OPP! Alleine aus dem Grund da es ein Treuhand Model ist wo der Verkäufer erst das Geld bekommst wenn Du es bestätigst dass das Paket angekommen ist, der Artikel wie beschrieben ist sowie funktioniert und an Zubehör usw. alles dabei ist wie in der Artikelbeschreibung beschrieben. Sollte da also ein Stein im Paket sein und Du schaffst es nicht dich innerhalb von 14 Tagen bei OPP zu melden ja denn bist du auch selbst dran Schuld wenn du betrigen worden bist! Denn reagierst du nicht wird der Betrag automatisch nach 14 Tagen an den Verkäufer ausgezahlt. Dein Argument mit dem Stein ist also nicht relevant.
Lebenserfahrung ist aber auch, dass Betrüger sich gerne weibliche Vornamen geben, damit männliche Kunden die Red Flags eher übersehen
Dirk aus F. schrieb:
Habe hier auch noch Zeugs herumliegen und "traue" mich kaum die irgendwo anzubieten. Habe schon tiptop-Sachen bei Ebay verkauft, und dann wurde reklamiert, die Sachen wären defekt.
Same. Selbst wenn es nicht so läuft, ist der Aufwand ziemlich groß. Ich verkaufe auch nicht mehr gerne, sondern kaufe fast nur noch, und zwar ausschließlich bar bei Abholung.
Zum Glück verkaufen andere noch, mir würde richtig was fehlen ohne Kleinanzeigen...
@Yiasmat Und entscheidet OPP immer zugunsten des Käufers? Was wäre denn wenn ich einkaufe und sage trotz einwandfreier Ware da war nur Müll drin? Wer will hier wem etwas unterstellen und beweisen?
14 Tage sind aber ne recht lange Zeit für Privatverkauf. Da kann man "testen", und nach "Gebrauch" wieder zurückgeben.
Z B in Fällen wo man nicht weiß, ob Board, RAM, CPU oder Grafikkarte defekt sind, und man sich auf Verdacht so die eine oder andere Komponente zum Test holt.