Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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olampl schrieb:
Das ist nichts neues/ein offenes Geheimnis.

Als Kaeufer ist man klar im Vorteil, sprich kaufen tue ich gerne ueber Paypal (und nicht nur via EBay), doch verkaufen - sicher nicht.
Oh. In dem Fall schade, dass es um einen so hohen Betrag geht und der TO das Geld nicht entbehren kann. Ansonsten hätte ich vorgeschlagen, die Abbuchung nicht zu verhindern, aber eine Verbraucherzentrale zur Rückforderung des Geldes zu berechtigen. Die können nämlich auch Unterlassensklagen durchführen und in dem Fall wäre ich persönlich zumindest Prinzipienreiter genug, nicht klein beizugeben.

Was bilden sich diese Menschen nur ein? Die Testabbuchung zur Verifizierung meiner VISA von vor 2 Monaten ist mir auch noch nicht wieder gutgeschrieben worden, die Verfahrensweisen dieses Unternehmens sind wohl nicht nur in diesem Fall fragwürdig. Wenn ich ü+berlege, dass die eine Bankenlizenz haben, läuft es mir kalt den Rücken runter :(

Dies ist nicht der Ort, über die Entscheidungen der Mods zu diskutieren, aber da ich meinen Beitrag entstellt und unübersichtlicher als vorher fand, habe ich das Zitat teilweise wieder eingefügt.
 
Zuletzt bearbeitet: (Komplettzitat entfernt.)
Jedenfalls darf PayPal nichts von deinem Bankkonto abbuchen, war jedenfalls bei mir so !!!
ich glaub schon, das paypal auch direkt vom konto abbuchen kann, zur Sicherheit kann das ja gerade "leer" sein.
 
Habe grade folgendes auf der PayPal Seite gefunden:

"Warum muss ich für einen Antrag auf Käuferschutz ein Gutachten einreichen?

Als Online-Unternehmen können wir bei einem Antrag auf Käuferschutz die Ware nicht persönlich in Augenschein nehmen. Wir sind deshalb auf die Aussage einer unabhängigen dritten Partei (beispielsweise eines Fachhändlers) angewiesen, die bestätigt, dass die Ware defekt ist oder erheblich von der Produktbeschreibung abweicht.

Die Informationen sollten so spezifisch wie möglich sein und die genaue Produktbezeichnung, vorhandene Mängel sowie Name, Adresse, Telefonnummer und Datum der ausstellenden Person/Firma enthalten."



Mal angenommen der Käufer hat einen bekannten der in einem PC-Laden oder MediaMarkt etc. arbeitet...
Ich will mir das eigentlich garnicht vorstellen, aber ich denke mal das ich dann ziemlich schlechte Karten hab hmm? :(




cya
cr@zy
 
Diese Käuferschutzgeschichte ist imho auf rechtlicher Basis nicht haltbar.
Ich würd möglichst das Konto leeren, falls Lastschriftermächtigung gegeben wurde diese schleunigst widerrufen.
was Paypal sich anmaßt hier Richter zu spielen ist ja unglaublich.
am Ende ist diese Helle stelle nur ein Lichthof wie er bei jedem TFT-Display mehr oder weniger vorkommt.
Das der Herr natürlich im letzten Moment kommt halte ich jedenfalls nicht für Zufall (Käuferschutz ist nur innerhalb von 45 Tagen stellbar!)

Noch ein Grund nie Paypal als Verkäufer einzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@cr@zy
Nein! PayPal hat kein Recht, über solche Fragen zu entscheiden. Sie können von deinem Konto abbuchen, wass dann meiner Meinung nach ein Mißbrauch der Einzugsermächtigung wäre. Wenn die Abbuchung schief geht, kann es leider passieren, dass du einen Eintrag bei der SchuFa bekommst. Aber das Risiko würde ich erst mal eingehen, erst Recht wenn man die Alternative für dich bedenkt! Darum kann man sich auch später kümmern!

Unbedingt bei der Rechtsschutzversicherung anfragen ob das gedeckt ist. Ein Anruf reicht, normalerweise bekommst du dann eine schriftliche Zu- oder Absage! Wenn der Käufer der Meinung ist, dass er sein Geld zurück verlangen darf, muss er versuchen, dies auf Zivilrechtlichem Weg durchzusetzen. Was PayPal hier tut ist meiner Meinung nach höchst anmaßend und von keiner Rechtsgrundlage gedeckt.
 
das ist egal, da du eine gegenprüfung machen darfst und kannst, wenn die zu deinen gunsten ausfällt, darf er auch die kosten dafür tragen. dieses recht darf dir von paypal nicht abgesprochen werden und du kannst solange auch jegliche zahlungsaufforderungen ignorieren.
 
Was mir noch aufgefallen ist das er doch gesagt hat er wäre zufrieden mit dem Notebook.

"1 1/2 Monate(!) später meldete sich der Käufer "sorry, hatte viel um die Ohren... bla bla... bin auch zufrieden, aber in der oberen linken Ecke ist ein etwas hellerer Fleck zu sehen"

Schau doch noch mal nach wie lange er überhaupt Zeit hatte vom Vertrag zurück treten zu können.
Hatte das Notebook nicht ehh noch Garantie?
Und nach dem Fernabsatzgesetzt kann man vom Vertrag nicht nach 1 1/2Monaten zurück treten. Im Höstfalle hätte er ehh nur Garantie die hast du aber mit einer klausel ausgeschlossen.
Lass dich mal nicht verrückt machen und im falle das Paypal von deinem Girokonte abbuchen sollte geb die Lastschrift einfach zurück. Das kannst du sogar ohne angaben von Gründen.
 
Kurtisane: Es gibt kein Fernabsatzgestez mehr, die Normen wurden ins BGB übernommen ;) Aber das spielt hier auch keine Rolle. Der Käufer behauptet, dass ein Sachmangel vorhanden ist und will daher sein Geld zurück. Dafür sind die Fristen auch prinzipiell noch nicht abgelaufen.

Das darf er auch gerne verlangen, der springende Punkt ist, PayPal ist nicht in der position, zu entscheiden, ob diese Forderung berechtigt ist. Die maßen sich die Kompetenzen eines Amtsrichters an, das finde ich einfach skandalös!

@Touch-knie:
Genau deshalb (s.o.) sind die AGB auch irrelevant. Dies ist ein Zivilrechtlicher Streitfall und darüber aknn einzig und allein ein Zivilgericht abschließend befinden. Was PayPal sich hier rausnimmt ist eine bodenlose Frechheit und wäre auch dann rechtlich nicht haltbar wenn in deren AGB stehen würde, dass sie das dürfen.

Ich kann ja auch in die AGB meiner Tankstelle an der Autobahn schreiben, dass ich von jedem Auto Wegzoll haben möchte. Solange es dafür keinen gesetzlichen SPielraum gibt ist das schlichtweg egal und potentielles Ziel einer Unterlassensklage.
 
FidelZastro schrieb:
Das darf er auch gerne verlangen, der springende Punkt ist, PayPal ist nicht in der position, zu entscheiden, ob diese Forderung berechtigt ist. Die maßen sich die Kompetenzen eines Amtsrichters an, das finde ich einfach skandalös!

Da sehe ich jetzt halt da Problem. Wie oben schon geschrieben haben sie wohl vom Käufer ein Gutachten eines "unbeteiligten dritten" verlangt. Wenn dem so ist und dieser "unbeteiligte" ein bekannter ist... was soll ich dagegen machen? Beweisen können das das Gutachten von einem bekannten des Käufers erstellt wurde ist für mich wohl nicht möglich...

Und mal angenommen es landet vor dem Zivilgericht. Der Käufer hat dann ein Gutachten in der Hand was den "Displayschaden" belegt. Und ich steh mit leeren Händen da. Ich stecke da in ner ziemlich dummen Situation =(




cya
cr@zy
 
Da bin ich mir nicht so sicher. Hier spielen sowohl die Beweislast als auch im zweifelsfalle der Gefahrübergang beim Versendungskauf eine Rolle. Dies ist nicht so einfach zu beantworten und wenn ich es versuchen würde, wäre ich schneller in die (mir untersagte) Rechtsberatung reingerutscht als mir lieb ist. Also solltest du am besten schauen, wie es mit der Rechtsschutzversicherung aussieht und im besten Falle auf deren Kosten einen Anwalt aufsuchen.

Es ändert aber nichts daran, dass PayPal meiner meinung nach nicht berechtigt ist, von dir diese Forderung einzutreiben. Wenn das Paket zurück kommt (du kennst ja den Absender) verweigere die Annahme und weise ihn darauf hin, dass du das zumindest so einfach nicht mit dir machen lässt. Letztendlich müsste er dich verklagen, um an das Geld zu kommen und ob er dann Recht bekäme ist alles andere als Sicher. Der Gutachter kann nämlich selbstverständlich nicht bestätigen, dass das Notebook schon beim Verkauf diesen Fehler hatte.

So würde ich jedenfalls vorgehen.

Wie gesagt: wenn es in diese Richtung geht, solltest du unbedingt einen Anwalt aufsuchen. Aber nur um dich gegen eine Abbuchung von Paypal zu wehren brauchst du den meines Erachtens nach nicht.
 
Was hier noch keiner Angesprochen hat,

in wie Weit ist dieses Gerät überhaupt Defekt?

Bei einer Privat Auktion eines 3 Jahre alten Gerätes muss man mit leichten Gebrauchs spuren rechnen.
Leichte Helligkeits Unterschiede beeinträchtigen die Funktion des Gerätes in keinster weiße.


Daher wird dem Käufer auch ein Gutachten über Hellere Pixel nichts nützen.
 
Hallo,

sehr interessanter Thread, welcher nur mal wieder deutlich macht, mit welcher Arroganz und Brutalität PayPal aka Ebay gegenüber Kunden auftritt.

Ich würde folgende Schritte unternehmen
1. PP die Einzugsermächtigung entziehen.
2. einen Anwalt und/oder Rechtsschutzversicherung aufsuchen
3. PP einen Brief pe Einschreiben senden, mit den bereits im Forum genannten Punkten
(hier könntest du auf das fehlerfreie Gerät vor dem Versand hinweisen, auf das Alter, auf die Versandrisiken und auf die bereits vergangene Zeit bis zur "Reklamation" des Käufers zzgl. auf die Privatauktion), setzte in dem Brief eine frist von zwei Wochen zur Beantwortung und weise darauf hin, dass du in dieser Zeit keine Zahlung im entsprechenden Fall vornehmen wirst, und drohe gleich mit einer Unterlassungsklage, falls die sich hier weigern
4. Bei Ebay anrufen, meines Wissens nach, hält ebay die Artikel intern 180 Tage vor, evtl. bekommst du noch einen Screenshot - was abe nicht so wichtig ist
5. sollte PP ein Inkasso einschalten, sollte dein Anwalt bereits informiert sein.
6. Der Fall wird wahrscheinlich eingestellt, und der Käufer dürfte auch kein Geld von dir erhalten

Grüße,
Franeklevy
 
1. Reg Dich nicht auf (ist schwer bei so ner Sache)

2. siehe 1.

3. Wenn die Dir via Lastschrift Geld von Deinem Konto abbuchen kannst Du die Lastschrift ganz bequem sogar noch nach ein paar Wochen rückgängig machen. Ich würde Paypal vorsorglich sämtliche Lastschriften entziehen und das deiner Bank mitteilen. Die werden vielleicht trotzdem abbuchen aber Du kannst es kostenlos für Dich rückgängig machen.

Dieser helle Fleck... das haben auch viele ThinkPads. Das Ding ist ein Gebrauchtgerät PUNKT
Wenn er sofort reklamiert hätte sähe die Sache bestimmt anders aus aber nach so langer Zeit. Soll Paypal vor Gericht ziehen, beantragst PKH wenns soweit ist (was ich nicht glaube)

Lass Dich nicht von Ebay verarschen, das haben die bei mir auch gemacht.

4. sichere vorsorglich sämtliche E-Mails und die Angebotsbeschreibung bei Ebay selbst


5. Paypalkonto kündigen!

6. Erst handeln (also zum Anwalt) wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, davor würde ich nur schriftlich Einspruch gegen deren Forderung einlegen. Paketannahme vom Laptop verweigern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiss nicht ob ich es schonmal irgendwo geschrieben hab:
Rechtsschutzversicherung habe ich... mehr oder weniger. Hatte vor Jahren mal ein Gewerbe angemeldet und die dafür abgeschlossen. War allerdings nicht privat. Die Versicherung muss 5 Jahre laufen (läuft jetzt auch noch), allerdings bin ich mir nicht 100%ig sicher das ich sie jetzt privat in anspruch nehmen kann... auch wenn ich davon ausgehe.

Jetzt werde ich PayPal noch keinen Brief schreiben. Habe gestern noch ne Mail geschrieben und heute Antwort erhalten, auch wenn sie mir nicht wirklich weiterhilft:

"Herr cr@zy, bezüglich des Antrags auf Käuferschutz haben wir den Käufer
gemäß unserer Nutzungsbedingungen gebeten, die Ware an Sie
zurückzuschicken. Die Untersuchung ist noch nicht vollständig abgeschlossen
und der Fall immer noch offen.

Wir haben darüber hinaus den Käufer aufgefordert, uns einen Versandbeleg
und eine Online-Trackingnummer zur Verfügung zu stellen. Sollte uns der
Käufer den Versandnachweis nicht innerhalb der nächsten 10 Tage zur
Verfügung stellen, werden wir diesen Antrag zu Ihren Gunsten entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass sich der Zeitrahmen der Überprüfung ausdehnen
kann, wenn der Käufer uns innerhalb dieser 10 Tage Versandinformationen zur
Verfügung stellt."

Über eine Annahmeverweigerung habe ich auch schon nachgedacht, allerdings weiss ich nicht ob das nicht eventuell contra-produktiv ist? Wenn ich das Notebook in Händen halte und damit alles in Ordnung ist kann ich ggf. so ein tolles "Gutachten" erstellen lassen... dann steht wieder Aussage gegen Aussage.
Wäre diesbezüglich, also ob annehmen oder verweigern, über ne Meinung sehr dankbar~

Habe eBay eben mal angeschrieben ob sie mir die Auktion per Mail zuschicken oder anderweitig verfügbar machen können. Glaub nicht dran, aber vielleicht hab ich ja mal Glück :rolleyes:




cya
cr@zy
 
Hi cr@zy,

ich würde einfach mal deine Versicherung anrufen und denen den vorliegen Fall schildern, sie werden dir bestimmt genau sagen können, ob die Assekuranz auch im Privatrecht/Zivilrecht greift.

Darüberhinaus würde ich PP noch heute eine Mail und ein Einschreiben schicken, in welchem du sie aufforderst die ganze Rückabwicklung zu stoppen. Hierbei könnte der Verweis auf ein paar Paragrafen im BGB (Fernabsatz, Rückgaberecht im Internet, Gewährleitung bei Privatverkauf aber auch das Gerätealter und eben die Nutzungsdauer beim Käufer) nützlich sein. Darin kannst du eigentlich auch sagen, dass du eine Annahme des Pakets zu den gegenwärtigen Bedingungen verweigern wirst. Und auch keine Zahlung an den Verkäufer vornehmen möchtest.

Bei Ebay würde ich immer anrufen, das geht meist schneller und dir wird wahrscheinlich auch direkt geholfen. Mails hingegen werden leider oft nur sehr spät oder gar nicht beantwortet, Lösungen zu deinem Problem fehlen leider oft ganz - daher anrufen.

Ich hoffe du bekommst diese Sache noch geregelt :daumen:

Franeklevy
 
cr@zy schrieb:
Über eine Annahmeverweigerung habe ich auch schon nachgedacht, allerdings weiss ich nicht ob das nicht eventuell contra-produktiv ist? Wenn ich das Notebook in Händen halte und damit alles in Ordnung ist kann ich ggf. so ein tolles "Gutachten" erstellen lassen... dann steht wieder Aussage gegen Aussage.
Wäre diesbezüglich, also ob annehmen oder verweigern, über ne Meinung sehr dankbar~

Habe eBay eben mal angeschrieben ob sie mir die Auktion per Mail zuschicken oder anderweitig verfügbar machen können. Glaub nicht dran, aber vielleicht hab ich ja mal Glück :rolleyes:

cya
cr@zy

Nein, nimm' das Paket nicht an! PayPal hat schlichtweg kein Recht, irgend etwas bezüglich eures Streits zu entscheiden! Deshalb würde ich die Damen und Herren dort freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass deren Meinung diesbezüglich dem Rechtsstaat Deutschland einen feuchten Kehricht wert ist! Lass' dich auf nichts ein, was die veranlassen! Außerdem könnte es schwieriger werden, die Rückerstattung zu verweigern, wenn du das Notebook schon wieder hast, das nur am Rande.

Wie gesagt, das mit der RS klingt etwas verworren, aber die können dir am besten selbst sagen, ob das gedeckt ist. Ein Anruf dort sollte schnell für Klärung sorgen. Wenn die Rechtsschutz greift, geh' sofort mit dem Fall zum Anwalt, am Besten einen, der sich auf Zivilrecht und Internetkäufe spezialisiert hat.

Wenn nicht, würde ich Beratung bei der nächsten Verbraucherzentrale suchen. Was dein Käufer abzieht klingt schon zwielichtig, aber dass PayPal sich anmaßt, darüber zu urteilen hat einfach ncihts mehr mit der rechtlichen Realität zu tun. Und auc unabhängig davon ist das meiner Meinung nach ein Affront und keine Art, mit zahlenden Kunden umzugehen!

Wie gesagt, ich finde das so dreist, das sollte auf jeden Fall ein juristisches Nachspiel haben. Wenn die Rechtsschutzversicherung greift, hält dich ja auch ncihts mehr zurück. Ene Unterlassensklage wie oben angeregt kannst du übrigens nicht einfach selbst durchführen, dazu sind nur bestimmte Einrichtungen (z.B. die Verbraucherzentralen) berechtigt. Aber dort solltest du dich eh mal melden, finde ich...
 
Da ist nichts zu Sehen. Paypal Abbuchung Rückgängig machen und den Labern lassen. Seit wann endscheiden die bei Paypal was Recht ist und was nicht ?

Würde über sowas lachen und Links liegen lassen.
 
FidelZastro schrieb:
Nein, nimm' das Paket nicht an! PayPal hat schlichtweg kein Recht, irgend etwas bezüglich eures Streits zu entscheiden! Deshalb würde ich die Damen und Herren dort freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass deren Meinung diesbezüglich dem Rechtsstaat Deutschland einen feuchten Kehricht wert ist! Lass' dich auf nichts ein, was die veranlassen! Außerdem könnte es schwieriger werden, die Rückerstattung zu verweigern, wenn du das Notebook schon wieder hast, das nur am Rande.

Ja da hast du wohl Recht. Habe meinen Vater, da der warscheinlich zu Hause ist wenn das Paket kommt, schon informiert das er es ja nicht annehmen soll. Dann hoff ich jetzt mal das die Versicherung greift und ich erstmal wieder ruhig schlafen kann, im Moment ist das nämlich nicht möglich =/




cya
cr@zy
 
ich wünsche Dir trotzdem nen guten Schlaf. Den kannst Du auch guten Gewissens haben. Recht haben und bekommen... aber in deinem Fall denke ich nicht, dass die damit durchkommen.
Die kümmern sich doch erst um so einen Fall wenn sich eine Partei querstellt. Die rechnen damit, dass Du kuscht.
Kopf hoch!
 
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