Probleme mit 1&1 nach bzw. mit der Kündigung

B.Bob

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Hallo,

ich habe Mitte letzter Woche im Auftrag meiner Tochter ihren 1&1 DSL 6000 Vertrag sowie ihr DSL- Entertainment gekündigt (Laufzeit wäre noch bis 04/2012 gewesen).

Der Kündigungsprozess im Vertrags-Center verlief soweit auch noch normal, der Ablauf war: kündigen, anrufen und Fax schicken. Im Vertrags-Center stand dann bei beiden Optionen "Warten auf Fax".

Als ich abends noch einmal nachgeschaut habe, stand dann im Vertrags-Center das der DSL Vertrag storniert wurde. Ungefähr gleichzeitig bekam meine Tochter eine Mail das sie im Control-Center einen Tarifwechsel auf DSL 2000 sowie einen Router bestellt hat.
Daraufhin habe ich mit dem Support telefoniert und wurde durch mehrere Ansprechpartner gereicht. Eine Dame hielt Rücksprache mit Kollegen und konnte den Sachverhalt scheinbar klären, mit der Aussage das der Fehler bei 1&1 liegt und ich ein Fax mit kurzer Erklärung des Sachverhaltes und Stornierungswunsch schicken sollte. Was ich natürlich sofort gemacht habe.

Nach ca. 1 1/2 Tagen kam eine Mail das die Bearbeitung schon soweit fortgeschritten ist und eine Stornierung nicht mehr möglich ist. Am selben Tag kam eine weitere Mail das 1&1 das Paket verschickt hat, was mittlerweile leider auch schon angekommen ist und von einem Nachbar meiner Tochter angenommen wurde.

Daraufhin habe ich am Samstag wieder mit dem Support telefoniert bekam aber letztendlich nur die Aussage der Fall wäre in Bearbeitung und von der Fachableitung wäre niemand zu erreichen. Eine Mail an die Stornierungsabteilung habe ich auch noch geschrieben. Bis heute Abend habe ich auf beides keine Rückmeldung bekommen.

Der Kündigungsverlauf von DSL-Entertainment verlief einwandfrei.

Von unserer Seite wurde weder etwas storniert noch ein Tarifwechsel sowie eine Hardware Bestellung durchgeführt.

Das Control-Center von 1&1 wurde bisher noch nie benutzt und erst daraufhin zum ersten mal von uns besucht.

Wie verhält man sich in diesem Fall am besten?

Was sollen wir mit dem ungeöffneten Hardware-Paket am besten machen?

Wir wären für jede Hilfe dankbar!
 
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Tja,das hättet ihr erst gar nicht annhemen sollen.Ich hätte die Annahme verweigert.jetzt müsst ihr eine Retoureabwicklung starten.Man kann bei 1und1 übrigens auch in diesem Center schön Kündigen.Ich hab das selbst so gemacht und hatte keine Probleme zum Glück.
Schaut mal in dem Center nach,dort kann man seinen Vertrag kündigen.Schon komisch,dass die den Tarif gewechselt haben.Wie gesagt,im Paket müsste ein Retoureschein sein,den benutzen und ab zur Post damit.Den Beleg von der Post dann gut aufheben,als Nachweis für euch selbst!
 
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Auf jeden Fall solltet Ihr das Paket nicht öffnen, 1&1 per Mail über den Sachverhalt aufklären, denn durch das Reden mit den Mitarbeitern, geht die Hälfte der Informationen verloren. Dann würde ich den Vertrag schriftlich kündigen und eine Kündigungsbestätigung verlangen. Ich denke, dass Ihr somit auf der "sicheren" Seite sein werdet. Viel Erfolg
 
Die Kündigung schriftlich per Einschreiben bei der Post aufgeben und dann seit ihr auf der sicheren Seite.Fax zählt juristisch nicht wirklich und Emails auch nicht.Aber auch hier dann den Beleg von der Post sehr gut aufheben!Ist nur zu eurem Besten dann.
Ahso der Nachbar wars.Das zählt juristisch dann nicht,weil es muss immer derjenige unterschreiben,der im Vertrag steht.Ich kenne das nicht anders.Kann mich auch irren.
Man hat soweit ich weiß,auch hier ein 14 tägiges Rückgaberecht.Am Besten morgen bei denen nochmal anrufen und den Sachverhalt darlegen und nicht abwimmeln lassen.
Die Kündigung wie gesagt per Einschreiben raus und dann ist man sehr gut abgesichert.
 
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Laut 1&1 ist bereits ein neuer Vertrag mit Laufzeit bis 11/2013 entstanden.

Das Paket wurde leider von einem Nachbar angenommen.

Ein sogenannter Downgrade von DSL 6000 auf DSL 2000 ist doch eigentlich für Bestandskunden bei keinem Provider möglich, oder?
 
Doch schon denke ich,wenn es gewünscht wird.Nur seid ihr auch wirklich sicher,dass ihr das nicht durch Zufall selbst so erstellt habt,aber ihr wart ja gar nicht in diesem Center und ich denke auch,dass ihr es nicht selbst wart.Naja also ich hatte mal einen 2 Vertrag online bei Eplus gemacht mit einem schrottigen Motorola und solange ich nicht telefoniert habe,konnte ich das Ganze innerhalb von 14 Tagen wieder rückgängig machen.So wird wohl bei DSL alles anders sein,nur wenn ihr selbst keinen Auftrag erteilt habt,dann steht auch dazu und lasst euch nicht von 1und1 hinhalten.Schreibt eine Kündigung über euren alten Vertrag mit der Kundenummer von euch und gebt es als Einschreiben auf.Im selbigen Schreiben könnt ihr darauf hinweisen,dass von euch kein Tarifwechel gewünscht wurde und ihr auch nichts selbst geändert habt und setzt denen gleich eine Frist.Nur so bewegen die sich dann
Am Besten auch gleich mit einem Anwalt drohen,sollten die sich wirklich nicht mehr melden oder morgen kein Interesse an einer Aufklärung haben.
 
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Per Fax zu kündigen ist immer so 'ne Sache. Normalerweise erhält man ja zum Fax einen Bericht, den muß sollte dann gut aufheben, wenn was kommen sollte.

Die bessere Variante ist immer ein Einschreiben per Rückschein, damit bist du immer auf der sicheren Seite, auch wenn es mehr kostet.

Was den neuen Vertrag anbelangt:

http://www.dsl-dachs.de/dsl-vertrag-widerrufen.html

Meine persönliche Meinung, 2 Schreiben aufsetzen, einmal alter Vertrag Kündigung, neuer Vertrag Widerruf und per Einschreiben mit Rückschein wegschicken. Da es im Vorfeld schon diesen Ärger gibt würde ich auf Nummer sicher gehen. Wenn du bei der teuren Hotline von denen durchkommst, würde ich das mit dem Paket telef. abklären.
 
@cartridge_case
Na, dann zeig der Postfrau das Einschreiben, laß sie als unabhängigen Zeugen bestätigen, dann eintüten und wegschicken. Sorry, aber für mich kommt bei Verträgen nur Einschreiben in Frage.
 
Als ob man 'nen Faxbericht nicht selbermachen könnte..., ist im Übrigen auch egal, jedem das Seine, mir meine Ruhe. Wichtig ist, daß man schnell reagiert... . Muß jeder ja selbst wissen.
 
So viel zum thema Einschreiben: http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/

http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-per-fax-sendeprotokoll-also-doch/

Wer sich vor Gericht auf eine gegenüber dem Gegner abgegebene Erklärung beruft (z.B. eine ausgesprochene Kündigung, einen erklärten Widerruf etc), muss beweisen können, dass diese Erklärung dem Gegner auch (rechtzeitig) zugegangen ist. Das ist oft gar nicht so einfach, wenn der Gegner diesen Zugang dreist bestreitet. Ein normaler Brief ist wertlos, da ihn die Post verloren haben kann. (…)

Das kann man noch verstehen. Was viele aber verblüfft: Ebenso wertlos sind Einschreiben – und zwar in jeder Variante
. Der beste Zugangsbeweis ist – neben einer Empfangsquittung, die der Gegner aber meist verweigert – der Einwurf in dessen Briefkasten oder die persönliche Übergabe durch eine Person, die später als Zeuge zur Verfügung steht (also nicht durch den Erklärenden selbst, denn der ist später Prozesspartei und kann deshalb nicht Zeuge in eigener Sache sein). Nun wird man aber nicht – mit einem Zeugen im Schlepptau – zu jedem Geschäftspartner fahren wollen, um den Brief vor den Augen des Zeugen in den Briefkasten zu werfen.

Ist also das Telefax eine sichere Alternative? Konkreter: Akzeptiert das Gericht ein Fax-Sendeprotokoll als Vollbeweis dafür, dass das Telefax-Schreiben auch wirklich zugegangen ist? Nun, hier galt (und gilt?) bislang die alte Juristenregel: zwei Juristen, drei Meinungen. Manche Gerichte sahen im Sendeprotokoll keinen Beweis des tatsächlichen Zugangs, da ja zum Beispiel auf Empfängerseite der Toner leer sein konnte, so dass das Faxgerät zwar “druckt” (und dem Sendefax eine Meldung “OK” signalisiert), beim Empfänger aber nur ein weißes Blatt ausgespuckt wird. Na ja, das spricht für die Phantasie des Richters, weniger für dessen Gespür für praktische Anforderungen des Rechtsverkehrs.

Bislang konnte man als Anwalt seinen Mandanten daher nicht raten, ein wichtiges Schreiben per Telefax zu übermitteln. Kurios, denn die Anwälte selbst reichen fristwahrende Schriftsätze schon seit Jahren per Fax zum Gericht. Hier gibt es auch kein Problem, da der Anwalt jedenfalls Wiedereinsetzung erhält, wenn er ein Sendeprotokoll vorlegen kann, das die richtige Faxnummer, Seitenzahl und Uhrzeit aufweist.

Nun zeigten die OLGs Karlsruhe und Celle aber etwas mehr Realitätsnähe (Entscheidungen vom 30.09.2008; 12 U 65/08, DB 2008, 2479 bzw. 19.06.2008 – 8 U 80/07): Die entscheidende Frage ist, ob der Sendebericht unzweifelhaft belegt, dass die Sendung im Empfangsspeicher angekommen ist. Diese technische Frage war einem Sachverständigen vorgelegt worden, welcher das Risiko einer Fehlübertragung trotz OK-Vermerks mit 0 % bewertete. Damit hält der Senat den Beweis für erbracht.

Doch Vorsicht: Der Empfänger kann immer noch den Gegenbeweis erbringen (z. B. mittels Empfangsjournal). Das dürfte allerdings eher eine theoretische Möglichkeit sein.

Endgültige Klarheit wird nun hoffentlich bald der BGH schaffen, bei dem exakt diese Frage noch anhängig ist ((Az. IV ZR 233/08).

Bei der zeile mit dem leeren toner musste ich schon ziehmlich lachen :lol::lol:
 
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Da die Hotline kostenlos ist, anrufen und jemanden vom "Second Level Account" verlangen. Das macht schonmal Eindruck. Ansonsten keine Angst, dass klärt sich.

Mit dem Anwalt drohen reicht bei 1und1 meißtens. Ich habe bisher immer per Fax gekündigt, auch für Kunden, war nie ein Problem.
 
@surfix
Du hast was wichtiges nicht zitiert:

Das Urteil eines Amtsgerichts hat keine Bindungswirkung für andere Gerichte, nicht einmal für die übrigen Richter desselben Gerichts.

Erstaunlich, daß da nur steht Telefax und nicht ein Wort von qualifizierter Faxbericht. Lege ich das Schreiben falsch rum rein, hab ich n Faxbericht und die n weißes Blatt Papier. Die juristische Logik ist schon genial. Thx

@topic
Aus den AGB's von 1&1:

5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

5.9
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen

Vielleicht klärt mich jmd. auf, aber für mich heißt das doch, daß mir nur 2 Möglichkeiten bleiben. Entweder ich kündige per Schreiben, Fax ist hier ausgeschlossen, da telekommunikative Übermittlung, oder ich nutze dieses Kündigungstool?

@B.Bob
Da Leon Erfahrung mit 1&1 hat würde ich mal sagen, mach das einfach so, aber laß dir das auch bestätigen.
 
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Link100 schrieb:
@surfix

5.9
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen


Über diese Kündigungstool wurde ja auch gekündigt.
Zusätzlich muss man aber bei 1&1 anrufen und das - K - Formular freischalten lassen. Dieses herunterladen und per Fax schicken.

Habe gestern Abend noch mehrmals mit 1&1 telefoniert.
Aber aus der Fachabteilung war leider wieder niemand zu erreichen.
Die wären nur von 8:00 - 18:00 zu erreichen.
Der Herr am Telefon konnte aber sehen, das der Fall "Intern" in Bearbeitung ist.

Wegen dem Paket habe ich auch 2x mit der Versandabteilung telefoniert.

Erste Aussage war, ich soll das Paket öffnen der Retourenschein lliegt bei.
Was natürlich nicht zutraff.

Zweite Aussage war, ich soll einen Retourenschein der Post verwenden und es "Unfrei" zurückschicken. was wir heute auch machen werden.
 
Ich würde an deiner Stelle nur schriftlichen Kontakt haben oder jedes Telefongespräch aufzeichnen.

Manche "Kundenberater" labern nur Mist und es stimmt nicht einmal mit den AGB's überein. Und wie du selber schon festgestellt hast, sagen die auch immer was anderes. Daher Schriftverkehr oder eben Gespräch aufnehmen, sodass du die falschen Informationen seitens der Hotline nachweisen kannst und die Schuld somit immer beim Unternehmen liegt!

Vergiss nicht: Vertraue niemandem außer dir selbst ;)

Außerdem würde ich mich mal mit einer höheren Abteilung auseinandersetzen und mit genug Hartnäckigkeit klappt das auch ;)

Zu dem Thema Paket: Ich hätte es möchlichst schnell zur Post gebracht und die Annahme verweigert.
 
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Verbraucherzentrale und/oder Anwalt kontaktieren und professionellen Schriftsatz erstellen lassen, der 1. die erfolgte Kündigung nochmal betont bzw. detailliert beschreibt und 2. die angebliche Buchung dieses ominösen Tarifwechsels verneint. 1und1 soll gefälligst Art und Datum dieses angeblichen Tarifwechsels nennen, damit man das auf Plausibilität prüfen kann. Notfalls halt vom Widerrufsrecht Gebrauch manchen.
 
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