Probleme mit dem Media Markt (Rücktritt vom Kaufvertrag)

gokhanplaya

Cadet 3rd Year
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Hallo Leute,


ich habe November 2015 eine DJI Phantom 3 Advanced im Media Markt erworben.
Leider habe ich mit dem Kopter Probleme gehabt nach einiger Zeit (Schief geflogen, Gezittert). Der Kopter wurde deshalb im Juli dieses Jahres reklamiert und über Media Markt zur Reparatur geschickt.

Nach 4 Wochen habe ich das Gerät wieder erhalten und es funktionierte für eine weile wieder ganz gut. Im Oktober stellte ich fest, dass ich keine Verbindung mehr zwischen Kopter und Fernbedienung aufbauen kann, das Gimbal nicht mehr funktioniert und der Geradeaus Flug war wieder nicht möglich. Ich habe es zum Media Markt mitgenommen und es wurde nochmals eingeschickt zur Reparatur. Heute habe ich den Kopter wieder getestet und das Problem besteht weiterhin, bzw es sind neue hinzugekommen, obwohl das Gerät laut Reparaturbelege repariert geworden ist.

Heute habe ich mit dem Media Markt telefoniert und die Dame meinte, dass es wieder eingeschickt werden soll?
Das wäre jetzt das dritte mal. Ich möchte allerdings den Kauf rückgängig machen. Laut § 440 BGB steht es mir ja auch zu.


Das gleiche habe ich auch der Facebook Seite von Media Markt mitgeteilt und die Antwort habe ich erhalten:

Es stimmt, die Drohne muss nochmals eingeschickt werden. Nach sieben Monaten hast Du die Drohne das erste Mal im Markt abgegeben, d.h. es ist ein Garantiefall und für solche Fälle ist letztendlich der Hersteller zuständig (das können die Kollegen im Markt nicht entscheiden). Der Hersteller entscheidet das weitere Verfahren (Austausch, Reparatur, Erstattung des Geldes).


Wie gehe ich da am besten jetzt vor ?

Ich danke schon jetzt für die Hilfe :)
 
Ich würde mich zuerst auf den Standpunkt stellen, dass ich mich stets im Rahmen der Gewährleistung an den Verkäufer gewandt habe.

Bezüglich der Beweislast würde ich mich darauf berufen, dass erstens aufgrund der Handlungen im Rahmen der von mir behaupteten Gewährleistung das Vorliegen eines anfänglichen Mangels anerkannt wurde, zweitens hilfsweise, dass die Handlungen im Rahmen der Garantie ebenfalls auf das Vorliegen eines anfänglichen Mangels hindeuten (soweit nämlich die Garantiebedingungen häufig nicht anders liegen als bei der Gewährleistung, wenn man genau hinsieht), und drittens höchst hilfsweise würde ich es darauf ankommen lassen, dass notfalls ein Gutachter bestätigt, dass ich mit der Sache nicht falsch verfahren bin - "darauf ankommen lassen" ist letztlich nämlich auch das Stichwort, auf das die Verkäufer selber ständig setzen.

Nicht zuletzt halte ich für vertretbar die Argumentation, dass der Verkäufer, indem er einfach eigenmächtig an Hersteller schickt, um Garantie zu behaupten, wo Gewährleistung gemeint gewesen sein könnte, den Beweis vereitelt und sich letztlich, was die sog. "Anerkennung" angeht, auch an seinem objektiv zu verstehenden Verhalten festhalten lassen muss.

Für die völlig berechtigten Einwände gegen meine viel zu schnellen Rufe nach dem Gericht und nach Streit: Was ich schreibe gilt wie immer natürlich nur im Äußersten. Wo sich Streit meiden lässt, soll man das tun. Man muss sich mit der Argumentation aber nicht weichspülen lassen, wo die Geschäftswelt ohnehin schon auf Zimperlichkkeiten von Verbrauchern aufbaut.

Nicht zuletzt ist natürlich darauf hinzuweisen, dass man irgendwo für sich selbst abschätzen müsste, wie risikobereit und stressbefreit man in solchen Angelegenheiten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ TE:

Vorliegend möchte ich die Sinnhaftigkeit des hier angestrebten Rücktritts in Zweifel ziehen. Denn:

Den vollen Kaufpreis gibt es auf gar keinen Fall zurück, sondern es ist ein Nutzungswertersatz zu berücksichtigen. (vgl. BGHZ VIII ZR 243/08)

Dieser würde sich vorliegend auf ca 1/3 des Kaufpreises bemessen, da bei elektrischen Geräten mit einer Gesamtlebensdauer von 3 Jahren gerechnet wird. Es gäbe somit ca 2/3 des Kaufpreises zurück. (Die Wartezeiten für die Reklamationen sind hierbei bereits berücksichtigt).

Da man vermutlich für 2/3 des damaligen Kaufpreises auch heute nicht ein gleichwertiges Ersatzmodell kaufen kann, steht die Frage im Raume, ob man nicht besser beraten wäre das Modell tatsächlich nochmals einschicken zu lassen.

Dies musst Du selbst entscheiden.

Bleibst Du bei deinem Rücktrittsbegehren steht Dir zumindest nicht mehr als 2/3 des Kaufpreises zu (wobei ich hier nicht nachgeprüft habe ob die Voraussetzungen für einen Rücktritt überhaupt gegeben sind oder nicht - hier kommen unterschiedliche Betrachtungsweisen in Betracht).

MfG,
Dominion.
 
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