Probleme mit eBay-Käufer, weiß einer Rat ?

Nacho_Man

Rear Admiral
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Mai 2008
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5.292
Hi Leute,

seit geraumer Zeit verkaufe ich nun bei eBay, und nun bin ich wohl an ein schwarzes Schaf geraten.
Hier der Fall:
Ich habe ein Vista OEM verkauft, vor jetzt genau 3 Wochen. Der Käufer sitzt in der Schweiz und wollte den Versand an sein deutsches Postfach. Unversicherter Versand.
Nach 10 Tagen immer noch keine Bezahlung und ich fragte ihn, wann er den Betrag überwiesen habe. Keine Antwort.
3-4 Tage später immer noch keine Antwort, kein Mucks.
Daufhin eröffnetete ich ein eBay-Verfahren wegen nicht bezahlten Artikels.
Gleich ein paar Stunden später schrieb er erbost zurück, dass er den Betrag nachweislich überwiesen hatte, ich habe aber das Geld nicht erhalten. Also eröffnete er ein Verfahren wegen eines nicht erhaltenen Artikels. Dreimal fragte ich noch nach, immer noch keine Antworten auf höfliche Fragen.
Heute nun schloss ich den Fall, wenigstens den Fall wegen nicht bezahlten Artikels kann der Verkäufer ja selbst schließen, und teilte ihm mit, dass ich den Artikel heute abend wieder neu einstelle. Gleich ein paar Minuten später erhielt ich dann die negative Bewertung und eine Drohung. Er setzte mir eine Frist bis zum 2.4.2011 (ich sollte den Artikel schicken) andernfalls zeigte er mich wegen Betrugs an. Betonte, dass er Jurist sein und dass er die Zahlung nachweislich getätigt habe. Auf Nachfragen auf den Nachweis hat er nie reagiert.
Geld habe ich wie gesagt nie erhalten.
Nun meine Frage: Was mache ich jetzt ?
 
Weiterhin auf einen Zahlungsnachweis bestehen, meinetwegen selbst auch eine Frist setzen.
Falls möglich einen Anwalt konsultieren, sollte es wirklich zu einer Anzeige kommen.
 
Ich würde NICHTS machen... Komischerweise sind alle Leute mit denen man Probleme auf eBay hat Juristen... Komisch... Er soll es nachweisen.. Wenn er keine Beweise hat kann er auch nicht machen ... Hat er ein beleg ? Dass muss ebAY Regeln.... Am besten einfach PayPal benutzen nächstes mal !
 
ebay anschreiben und hoffen,dass die negative bewertung nach schilderung des falles und verweis auf die fälle zurückgenommen wird. die werden dir dann auch sagen,was du machen sollst.

das mit dem "er ist jurist" und blabla kannste getrost knicken.. wer kein nachweis schicken kann ist wohl eher selbst der betrüger. so idioten gibts halt immer mal wieder zwischendurch.
 
solange kein Geld auf dein Konto eingeganngen ist brauchst du ihm auch nix schicken, er kann dir wer weis was erzählen

er muß dem Beweis bringen das er bezahlt hat

und ab heute bin ich auch Hobby-Jurist
 
er muss beweisen, dass er das geld auch überwiesen hat ,sonst kann der dir gar nix.
schreib dem das so und lass dir kein quatsch erzählen.
 
Wenn du kein Geld für die Ware erhalten hast, bekommt er die Ware nicht, ganz einfach. Du bist da vollkommen im Recht.

Wenn er dir das Geld überwiesen hat, kann er das auch anhand von Kontoauszügen, Einzahlungsbelegen, Screen vom Onlinebanking-Konto o.ä. belegen. Wenn er das Geld rausgeschickt hat, dann muss es ja irgendwo geblieben sein.

Wenn man danach geht, treiben sich bei Ebay nur "Juristen" rum. :lol:
 
Wer so einen Murks macht, und behauptet, eine Zahlung getätigt zu haben, ohne einen Beweis erbringen zu können, ist ein Idiot und kein Anwalt. Der lügt, doch, dass sich die Balken biegen... Ebay weiß, was du machen solltest, deswegen wende dich am Besten auch gleich an die.

PS: Wenn er behauptet Anwalt zu sein, würd ich nun behaupten, der Papst zu sein, und dass du für ihn betest ;)
 
Abwarten der Blöfft doch nur, ausserdem kannst du anhand deines Kontoauszuges beweisen das du kein Geld erhalten kannst.

Einfach abwarten...
 
lass dir keine angst einjagen

wenn er das geld überwiesen hat, dann soll er dir des auch beweisen können
und die ware auf keinen fall rausschiecken solange du kein beweiß hast

er kann dir ja noch soviel erzählen was er ist, sag ihm sollange du kein beweis hast, dass das geld überwiesen ist bekommt er auch nicht

und frag noch mal nach wohin er das geld überwiesen hat
wenn er die daten falsch eingegeben hat, dann kommt bei dir auch nichts an
 
Geldschulden sind Bringschulden und Warenschulden sind Holschulden, so stehts im BGB, falls nichts anderes vereinbart wurde. Wenn er Jurist ist wird er das wissen. Also mach ihn darauf aufmerksam, kann er dir kein Nachweis liefern, dann setz den Artikel nach einer Wartefrist wieder online.
 
Danke für die positiven Antworten.
Den Käufer habe ich natürlich gleich auf die Sperrliste gesetzt und alle Bieter aus dem Ausland auch gleich.

PayPal zu verwenden hat wohl keinen Sinn, eben weil der Käufer sich beschweren kann und ohne eine Prüfung sein Geld von PayPal zurückbekomt. Also Geld und Ware weg :D

Hat es was zu bedeuten dass er aus der Schweiz kommt und die Ware an sein deutsches Postfach gehen sollte ?
 
Wenn es ein Privatverkauf war, hättest Du in jedem Fall nur den Versand der Ware zu beweisen, nicht deren ankommen. Dabei ist es egal, ob nach Deutschland oder in die Schweiz versand werden soll.
 
Ja, das ist klar.
Die Frage ist nur: Soll ich ihm trotz der negativen Bewertung noch eine Zahlungsfrist setzen oder hat das keinen Sinn ?
Den Artikel hat er sowieso schon zum Spottpreis bekommen. Das man da nicht zahlen will kann ich einfach nicht verstehen.
Ich denke mir auch gerade einen passenden, aussagekräftigen Kommentar zur Bewertung aus...
 
Wie lange soll Nacho_Man denn noch warten? Ich würde im ne Mail schreiben, dass er 7 Tage Zeit hat, die getätigte Überweisung zu beweisen, weil bei dir nichts angekommen ist ("Auch Juristen müssen ihre Behauptungen beweisen."). Ansonsten wird der Artikel nach der Zeit wieder eingestellt. Du könntest ihn auch darauf hinweisen, dass du ihm 3 Wochen Zeit gegeben hast, das Geld zu überweisen und/oder den Beweis der Überweisung zu erbringen. Das ist nicht passiert und für unbezahlte Artikel und negative Bewertungen gibt's gar nichts :freak:

Ihm gehört der Artikel ja nicht. Erst wenn er ihn vollständig bezahlt.

Naja, mit dem Postfach wird das ja nichts zu tun haben, weil, so wie ich dich verstanden habe, du ja noch gar nichts verschickt hast, weil du auf die Überweisung wartest. Richtig? Vielleicht hat er was verpeilt, auf ein deutsches Konto zu überweisen oder so.

Problematisch wird's nur dann, wenn er die Überweisung beweisen kann und trotzdem bei dir nichts ankam.
 
Nichts machen.
Du kannst beweisen, dass es keinen Geldeingang gegeben hat. Er muss dir beweisen, dass du Geld bekommen hast. Das wird er nicht können.
 
Richtig, verschickt habe ich natürlich nichts.

Nur, wie mache ich das mit der erneuten Frist?
Auf normale Fragen zum Verbleib der Zahlung antwortet er nicht, nur zweimal, als ich das an eBay gemeldet habe und die Nachricht mit dem Neu-Einstellen geschrieben habe kamen sofort die beleidigenden Antworten.

Sollte ich ihm bis zu der von ihm selbst gesetzten Frist (2.4.2011) Zeit zur Zahlung lassen und eine Rücknahme der Bewertung fordern ?
Angriff ist ja die beste Verteidigung ;)
 
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