Naja, das bliebe abzuwarten. Das stumpfe Geoblocking, was Läden wie Steam betreiben, erfolgt ja rein aus vorauseilendem Gehorsam, und nicht etwa deshalb, weil man tatsächlich jemals verklagt worden wäre.ToaStarr schrieb:Was streng auch noch ein großes Problem für GOG werden kann...
Die Maßstäbe für eine Indizierung wegen Gewalt oder auch eine Beschlagnahmung wegen verfassungsfeindlicher Symbole haben sich in den zurückliegenden Jahrzehnten derart drastisch verändert, dass man wohl davon ausgehen kann, dass sich das Thema bei einer Vielzahl von Titeln erledigen würde, wenn man sich heutzutage die Mühe einer erneuten Prüfung machen würde, und die allermeisten Titel bei GOG dürften in genau die Kategorie fallen. Ob deswegen ein Staatsanwalt ein Fass aufmachen würde, darf wohl bezweifelt werden.
Ergänzung ()
Abwarten; wo kein Kläger, da kein Richter. Dass es eine Webseite gibt, auf der seit Jahren lauffähige Fassungen von NOLF und NOLF 2 heruntergeladen werden können, scheint ja zum Beispiel auch keinen der betroffenen Rechteinhaber zu stören; das Ding ist immer noch online. Und unsere Sitten- und Moralwächter haben im Moment vielleicht größere Probleme mit Achtjährigen, die sich auf dem Schulhof auf ihren Handys Gewalt- und Pornovideos anschauen, als mit ein paar steinalten Computerspielen.Ranayna schrieb:Frueher oder spaeter wird das gefixt werden muessen.
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