News Radeon RX 560(D): Beschnittene GPUs ohne Kennzeichnung im Handel

G3cko schrieb:
Selbst bei dem Super-Gau GTX970 wurde kaum eine Karte zurück geschickt.
Der erste Test der GTX 970 stammt aus dem September 2014. Es sind mehr als 3 Jahre vergangen und die GTX 970 ist immer noch schneller als die RX 560 (auch ohne D) aus diesem Artikel. Die Spezifikation der GTX 970 mag ein Super-Gau gewesen sein, der GM204 war aber ein riesen Erfolg und wäre auch mit richtiger Spezifikation zum Verkaufsschlager geworden.
 
darth_mickrig schrieb:
Ob die sich "freischalten" lassen? Da bei den RX 460 ja schon nicht mit Lasercut gearbeitet wurde und man den Rest der Shader freischalten konnte (Mod-Bios oder RX 560 Bios), sollte das doch auch mit dem Modell höchstwahrscheinlich möglich sein?

Das ist richtig, ich hatte mehrere RX460 freigeschaltet, übertaktet und undervolting durchgeführt. So ist eine RX460 auf dem Niveau einer RX560 und kann durchaus alle aktuellen Titel laufen lassen (Witcher 3, Battlefield 1, PUBG...).
 
Wie kommen die ganzen GraKa-Hersteller/Vertriebspartner immer auf solchen Schwachsinn?
 
Macht nicht gleich so ein Fass auf.

Der Hersteller der Karten ist nicht AMD!

Sapphire und andere stellen die Karten her und kaufen von AMD die Chips.
Richtig deklarieren könnte Sapphire.

Es ist auch nicht so das die Karten zum RX460 Vollpreis verkauft werden.
Das was die Teile langsamer sind, sind sie auch billiger.
 
Also vorne Weg. Die Praxis geht mir auch auf die Nüsse, aber die Schuld bei AMD halte ich für gering.

Das ist doch genau das selbe mit den O.E.M Lowbugetkarten. Das sind zum Teil Thaiti Rebrands gewesen. Und warum? Weil eine höhere Zahl höhere Verkäufe beschert. Die Praxis gibt es bei AMD schon ewig (und zwar weil die OEMs drum betteln, bei nVIDIA übrigens genauso).

Hier trifft es nun das erste Mal ein Karte die Potenziell interessant ist für manche Forumuser.
 
das_mav schrieb:
"und fertig" trifft es recht gut. Was soll die deiner Meinung nach daran ändern, dass du die "D" Variante bekommen hast?
Nun, meiner Meinung nach hat jeder Kunde das Recht die bei der Bestellung zu erwartende Ware zu bekommen.
In diesem Fall konnte man klar erwarten, eine voll ausgebaute RX 560 zu bekommen, da es die RX560 D offiziell auf dem Europäischen Markt gar nicht gibt.

Somit sollte mindestens ein Kostenloses Upgrade auf die voll ausgebaute RX 560 drin sein, was den Verbraucherschutz angeht. ;)
 
Wieso sollte das irgendwas mit Verbraucherschutz zu tun haben?
Wo geht aus der Bezeichnung 560 hervor wieviel Shader freigeschaltet sind?
Wie die Hersteller ihre Produkte benennen ist deren Sache. Sie dürfen nur nichts falsches behaupten. Wieviele Shader die Karte hat steht in der Produktbeschreibung/Datenblatt im Shop. Wer das nicht liest ist dann eben selber schuld. Dafür gibts das Fernabsatzgesetz welches einem 14 Tage Zeit lässt das Produkt zu prüfen und sogar ohne Grund vom Kauf zurückzutreten.

Eine ganz andere Sache ist es, wenn wie bei der 970 Funnktionsblöcke angegeben werden, die gar nicht vorhanden sind. Das ist das zum einen wettbewerbswidrig und zum anderen Täuschung der Verbraucher. Zudem sind 512 MB faktisch nicht nutzbar ohne Einbußen
 
AdmiralPain schrieb:
Somit sollte mindestens ein Kostenloses Upgrade auf die voll ausgebaute RX 560 drin sein, was den Verbraucherschutz angeht. ;)

Ich hoffe das war jetzt nur ein Witz.
 
rg88 schrieb:
Wieso sollte das irgendwas mit Verbraucherschutz zu tun haben?
Wo geht aus der Bezeichnung 560 hervor wieviel Shader freigeschaltet sind?
Das hat darum etwas mit Verbraucherschutz zu tun, da es seitens AMD offiziell verkündet wurde, dass es die RX 560 D, also die Version mit weniger Shadern ausschließlich auf dem Asiatischen Markt gibt.

Natürlich kann man diese dann nachträglich auch in Europa einführen, man muss es aber dann Kennzeichnen, ja in Europa gibt es Gesetze.

Da dieses hier nicht geschehen ist, konnte kein Kunde davon ausgehen, dass es beim Einkauf in Europa noch eine Zusätzliche Version mit weniger Shadern im Handel gibt.
Und da diese sich aber doch im Handel befinden, doch nicht ausreichend gekennzeichnet wurden, hat der Kunde selbstverständlich das Recht, das von ihm beim Kauf zu erwartende Produkt zu bekommen.
Und dieses zu erwartende Produkt ist in Europa nun einmal beim Namen RX 560 eine voll ausgebaute RX 560 mit vollem Shader Count, da es die RX 560 D mit reduziertem Shader Count in Europa offiziell gar nicht gibt.

Somit müssen nach deutschem Gesetz zwingend alle RX 560 D , welche beim Kauf nicht entsprechend gekennzeichnet wurden kostenfrei gegen das zum Kauf zwingend zu erwartende Produkt umgetauscht werden. ;)



Bonanca schrieb:
Ich hoffe das war jetzt nur ein Witz.
Nein, das ist Gesetzeslage, zumindest in Deutschland. ;)
Wer dafür haftet, ob AMD oder die Custom Hersteller, dies wird sicherlich ein Gericht klären müssen.
 
AdmiralPain schrieb:
Das hat darum etwas mit Verbraucherschutz zu tun, da es seitens AMD offiziell verkündet wurde, dass es die RX 560 D, also die Version mit weniger Shadern ausschließlich auf dem Asiatischen Markt gibt.
Schön, stimmt nur nicht:
Stream-Prozessoren
896/1024

AdmiralPain schrieb:
Natürlich kann man diese dann nachträglich auch in Europa einführen, man muss es aber dann Kennzeichnen, ja in Europa gibt es Gesetze.
Was muss man da bitte kennzeichnen?

AdmiralPain schrieb:
Da dieses hier nicht geschehen ist, konnte kein Kunde davon ausgehen, dass es beim Einkauf in Europa noch eine Zusätzliche Version mit weniger Shadern im Handel gibt.
Kann der Kunde durchaus, weil es im Datenblatt im Shop steht und auf der HP von AMD in 2 Versionen ausgeführt wird.
Erstmal informieren, bevor du Fake-News verbreitest:
https://www.amd.com/de/products/graphics/radeon-rx-560
Da klickst dann auf Spezifiaktionen und -> TADAAAAAA
AdmiralPain schrieb:
Und da diese sich aber doch im Handel befinden, doch nicht ausreichend gekennzeichnet wurden, hat der Kunde selbstverständlich das Recht, das von ihm beim Kauf zu erwartende Produkt zu bekommen.
Selbstverständlich? :D Man, du würdest in Jura sowas von grandios schon in den ersten Semestern rausfliegen :D
Definiere ausreichend? Stehts im Datenblatt? Ja -> also ausreichend. Es wird nirgends etwas falsches behauptet. Zudem zeigt der günstigere Preis auch darauf hin dass es wohl unterschiede geben muss, bei 15-20% Preisunterscheid

AdmiralPain schrieb:
Und dieses zu erwartende Produkt ist in Europa nun einmal beim Namen RX 560 eine voll ausgebaute RX 560 mit vollem Shader Count, da es die RX 560 D mit reduziertem Shader Count in Europa offiziell gar nicht gibt.
Schlicht falsch, siehe Link oben.
AdmiralPain schrieb:
Somit müssen nach deutschem Gesetz zwingend alle RX 560 D , welche beim Kauf nicht entsprechend gekennzeichnet wurden kostenfrei gegen das zum Kauf zwingend zu erwartende Produkt umgetauscht werden. ;)
Welcher Paragraph ist das denn nach "deutschem Recht"?
Da bin ich jetzt aber mal gespannt...
:lol:


AdmiralPain schrieb:
Nein, das ist Gesetzeslage, zumindest in Deutschland. ;)
Wer dafür haftet, ob AMD oder die Custom Hersteller, dies wird sicherlich ein Gericht klären müssen.
Du hast NULL Ahnung von der Gesetzeslage. Du überblickst ja nicht mal die Fakten richtig...:rolleyes:
 
Zitat von AdmiralPain
Das hat darum etwas mit Verbraucherschutz zu tun, da es seitens AMD offiziell verkündet wurde, dass es die RX 560 D, also die Version mit weniger Shadern ausschließlich auf dem Asiatischen Markt gibt.
rg88 schrieb:
Schön, stimmt nur nicht:

Quelle bitte.

Das es die RX 560 D ausschließlich für den Asiatischen Markt geben wird ging Monate Lang durch alle Netz Computer Medien.

Wann gab es die offizielle Stellungnahme, dass diese doch in Europa eingeführt wird?
Ich warte auf einen Link ;)
 
rg88 schrieb:
Den Link zur Quelle findest du ein paar Zeilen drunter.
?

Ich finde den Part nicht, wo die RX 560 D, die ja eigentlich eine RX 460 ist, auch für den Europäischen Markt angekündigt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmmm? Wo ist hier eine 560D im Handel?

In Asien heißt die Karte 560D, in Europa heisst sie 560 und es gibt sie in zwei Ausführungen. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Es obliegt ja dem Hersteller, welche Bezeichnung er für sein Produkt auf dem jeweiligen Markt verwendet.
Der Golf heißt/hieß in Amerika Rabbit und warum trotzdem das selbe Auto. Der Passat in den USA ist ein ganz anderes Auto trotz selbem Namen. So what?

Hat AMD hierzulande eine 560D beworben? Nein?
Gibt es eine 560 ohne D in zwei Ausführungen? Ja!
Wird das im Datenblatt erwähnt? Ja!

Also was soll ich dir da bitte für eine Quelle noch liefern? :freak: Eine offizielle Presseerklärung in der steht "AdmiralPain behauptet falsche Tatsachen"?
 
rg88 schrieb:
Hmmm? Wo ist hier eine 560D im Handel?

In Asien heißt die Karte 560D, in Europa heisst sie 560 und es gibt sie in zwei Ausführungen. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Es obliegt ja dem Hersteller, welche Bezeichnung er für sein Produkt auf dem jeweiligen Markt verwendet.
Der Golf heißt/hieß in Amerika Rabbit und warum trotzdem das selbe Auto. Der Passat in den USA ist ein ganz anderes Auto trotz selbem Namen. So what?

Hat AMD hierzulande eine 560D beworben? Nein?
Gibt es eine 560 ohne D in zwei Ausführungen? Ja!
Wird das im Datenblatt erwähnt? Ja!

Also was soll ich dir da bitte für eine Quelle noch liefern? :freak: Eine offizielle Presseerklärung in der steht "AdmiralPain behauptet falsche Tatsachen"?

Netter Troll versuch.


Nein, in Asien heißt es RX 560 D, in Europa heißt die selbe Karte RX 460. Tztz :D
Dass das immer noch nicht angekommen ist. :D

Die RX 560 D ist exakt eine RX 460, die wurde nur für den Asiatischen Markt umbenannt auf RX 560 D, aber da es die RX 460 hier schon gibt, kann man die RX 460 hier nicht unter neuem irreführenden Namen als RX 560 verkaufen, aber genau das hat man offensichtlich getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
hi

ich habe besagte Karte leider auch aus unwissen gekauft
Dachte RX560 ist RX560 mit eben besagten 1024 Stream Prozessoren
Man muss eben nur auch die 4GB oder 2GB achten


aber Sapphire bietet hier unter einem Namen 2 Karten an.

SAPPHIRE PULSE Radeon™ RX 560 4GD5

11276-00

1024 Stream Prozessoren
14 nm FinFET
4th Graphics Core Next (GCN)
1300 MHz GPU Boost Takt
Speicher 128 bit Speicherinterface
GDDR5 Speichertyp
1750 MHz effektiver Speichertakt
4 GB Größe


11276-18

896 Stream Prozessoren
14 nm FinFET
4th Graphics Core Next (GCN)
1226 MHz GPU Boost Takt
Speicher 128 bit Speicherinterface
GDDR5 Speichertyp
1500 MHz effektiver Speichertakt
4 GB Größe

es ist auch den versendern quasi wurst ...
Der name der karte ist ja identisch.

Problem ist hier aber das der beschnittene Chip
1: langsamer taktet
2: weniger Shader hat
3: der RAM takt langsamer ist

Insgesammt ist das lotto ob man STOCK 10% mehr leistung hat ..
und das zum gleichen Preis der karten.

quelle:
http://www.sapphiretech.com/productdetial.asp?pid=3ECEAD87-2972-477A-A3BE-480194D9FD6E&lang=deu



Laut AMD ist das scheinbar auch (l)egal ...
https://www.amd.com/de/products/graphics/radeon-rx-560#product-specs


Wenn die gesammtperformance identisch wäre ...
also RAM identisch taktet und der 896 Shader Chip mit ~1450Mhz boost arbeiten würde
Wäre es egal.
aber so ist es echt fies seitens AMD und natürlich sapphire


ICh werde meine montag einfach zurück schicken und auf eine Gutschrift hoffen
damit dann eine vollwertige RX560 holen.
oder gleich eine 1050ti
 
Zuletzt bearbeitet:
AdmiralPain schrieb:
Netter Troll versuch.


Nein, in Asien heißt es RX 560 D, in Europa heißt die selbe Karte RX 460. Tztz
Dass das immer noch nicht angekommen ist.

Die RX 560 D ist exakt eine RX 460

Trollversuch? ich glaub bei dir läuft was nicht richtig :rolleyes:

Lesen und verstehen: Die 560 gibts in zwei Ausführungen, in Asien eben mit einem Namenszusatz. Wenn du das nicht kapierst, dann kann ich dir auch nicht weiterhelfen.

Versteh mich nicht falsch. Ich halte da auch wenig davon, das nicht sofort im Namen eindeutig erkennbar zu machen.
Aber was du behauptest ist schlicht kompletter Unsinn. Du erfindest Sachen, behauptest falsche Sachen und von der Rechtslage hast du nicht den Geringsten Schimmer.
Aber dann andere als Troll bezeichen :rolleyes: Ja ne, is klar.
Ergänzung ()

AdmiralPain schrieb:
..., aber da es die RX 460 hier schon gibt, kann man die RX 460 hier nicht unter neuem irreführenden Namen als RX 560 verkaufen, aber genau das hat man offensichtlich getan.

Warum kann man das nicht? Siehst doch, das es geht.
Wo ist der Paragraph der Rebrands verbietet?

Du hast echt null Ahnung :freaky:
Ergänzung ()

@saddevil: Teilweise hast du recht. Mit Lotto hat das aber wenig zu tun. Falls es nicht in der Beschreibung des Shops stand, dann kannst du vom Kauf zurücktreten. Dein Vertragspartner ist der Händler, nicht der Hersteller.
Ärgerlich ist so eine Sache natürlich immer
 
Zuletzt bearbeitet:
rg88 schrieb:
Trollversuch? ich glaub bei dir läuft was nicht richtig :rolleyes:

Lesen und verstehen: Die 560 gibts in zwei Ausführungen, in Asien eben mit einem Namenszusatz. Wenn du das nicht kapierst, dann kann ich dir auch nicht weiterhelfen.

Versteh mich nicht falsch. Ich halte da auch wenig davon, das nicht sofort im Namen eindeutig erkennbar zu machen.
Aber was du behauptest ist schlicht kompletter Unsinn. Du erfindest Sachen, behauptest falsche Sachen und von der Rechtslage hast du nicht den Geringsten Schimmer.
Aber dann andere als Troll bezeichen :rolleyes: Ja ne, is klar.
Die RX 560 D ist eine RX 460 , die wurde nur für den Asiatischen Markt umbenannt, da es dort gar keine RX 460 gab.
Und als die RX 560 raus kam, wollte man auf den Zug aufspringen.

Das ist für den Asiatischen Markt auch erlaubt und gar kein Problem.

Was hier aber gemacht wurde ist, diese RX 460, also 560 D hat es nach Europa geschafft, wo es die RX 460 schon gibt.
Mit dem Namen RX 560 assoziiert aber in Euopra jeder Käufer 1024 Shader, und nicht den Shader Count der RX 460 samt langsamer getakteten Speicher.
Genau das ist die unzulässige Irreführung.
Es ist Absicht von irgendjemandem in der Kette, der daran Geld verdient, und genau für solche Fälle ist der Verbraucherschutz auch da. Nicht nur für Lebensmittel wie viele denken. :D

;)
 
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