News Radeon RX 560(D): Beschnittene GPUs ohne Kennzeichnung im Handel

rg88 schrieb:
Ergänzung ()

@saddevil: Teilweise hast du recht. Mit Lotto hat das aber wenig zu tun. Falls es nicht in der Beschreibung des Shops stand, dann kannst du vom Kauf zurücktreten. Dein Vertragspartner ist der Händler, nicht der Hersteller.
Ärgerlich ist so eine Sache natürlich immer

Sehr ärgerlich...
Aber es sind ja schon 10-15% Leistungsunterschied.








Ich hab sie am 27.11. Im Internet gekauft.
Ich hoffe auf einfache Rückgabe innerhalb der 14 Tage.
Werde versuchen mit denen zu reden um ggf direkt ne richtige zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@AdmiralPain
Der "Verbraucherschutz" wird dir was husten. Es werden nirgends falsche Aussagen gemacht. Ich trau mich sogar wetten, dass 75% aufwärts nichtmal wissen, was Shader eigentlich sein sollen. Insofern ist auch das Quatsch. You get what you paid for. Billiger Karte, weniger Leistung. Ob man das jetzt gut findet steht gar nicht zur Debatte.
Abgesehen davon ist eigentlich alles oben schon mehrfach gesagt worden. Wenn du da komplett resistent bist und lieber in deiner Blase bleibst, dann ist das deine Sache. Aber behaupte keine falschen Sachen.

Wo sind jetzt eigentlich deine Belege zur Rechtslage von der du so großspurig geschwafelt hast?
Ergänzung ()

saddevil schrieb:
Ich hab sie am 27.11. Im Internet gekauft.
Ich hoffe auf einfache Rückgabe innerhalb der 14 Tage.
Werde versuchen mit denen zu reden um ggf direkt ne richtige zu bekommen.

Gar kein Problem. Da bist du rechtlich sogar ohne Begründung auf der sicheren Seite. Einfach zurückgeben und fertig.
 
rg88 schrieb:
@AdmiralPain
Der "Verbraucherschutz" wird dir was husten. Es werden nirgends falsche Aussagen gemacht. Ich trau mich sogar wetten, dass 75% aufwärts nichtmal wissen, was Shader eigentlich sein sollen. Insofern ist auch das Quatsch. You get what you paid for. Billiger Karte, weniger Leistung. Ob man das jetzt gut findet steht gar nicht zur Debatte.

Natürlich werden Falschaussagen gemacht. Es wird klar nachweisbar eine RX 460 in Europa als RX 560 verkauft.
Da es kein Rebrand ist, sondern 1 zu 1 die selbe Karte, ist dieses in Europa ohne entsprechende Kennzeichung (d oder sonstiges) unzulässig. ;)
 
AdmiralPain schrieb:
Da es kein Rebrand ist, sondern 1 zu 1 die selbe Karte, ist dieses in Europa ohne entsprechende Kennzeichung (d oder sonstiges) unzulässig. ;)

Paragraph? Belege?
Mein Gott, wie kann man nur so engstirnig:freak: sein: Wie der Hersteller das Ding benennt ist komplett WURSCHT! es dürfen bloß keine falschen Aussagen gemacht werden. Werden hier auch nicht. Punkt aus.
 
In dem Link von mir zu AMD steht es in den Specs

Radeon™ RX 560

GPU
Compute Units
14/16
Basisfrequenz
Up to 1175 MHz
Boost Frequency
Up to 1275 MHz
Max. Pixel-Füllrate
Up to 20.4 GP/s
Max. Textur-Füllrate
Up to 81.6 GT/s
Max Performance
Up to 2600 GFLOPs
ROPs
16
Stream-Prozessoren
896/1024
Textureinheiten
64



Sapphire hat hier scheiße gebaut.
Die haben 2verschiede Karten unter einem Namen Angeboten.
 
IIIIIIIIIIIIIII schrieb:
Das hat mich auch bei der Samsung EVO 850 und EVO 850 V2 gestört, da kein Händler diese voneinander getrennt oder zumindest markiert hat.

Ist bei Samsung auch kein Wunder. Der Support ist auch äußerst freundlich. ... Sie hätten sich ja vorher informieren können. Das e-mail darf ich wahrscheinlihc nicht veröffentlichen. Die restlichen Fragen wurden überhaupt nicht beantwortet.

--

Ich empfehle jedem so eine Karte zu kaufen, dann wegen Täuschung zu reklamieren und Schadenersatz fordern.

--

Ist ja eindeutig beschriftet mit D, wenn der Hersteller dies nicht angibt, so täuscht er den Kunden bewusst und ist zur Rechenschaft zu ziehen, wegen Betruges.
560D ist schon sehr lange am Markt
 
N4R schrieb:
Ich empfehle jedem so eine Karte zu kaufen, dann wegen Täuschung zu reklamieren und Schadenersatz fordern.
Und der nächste Rechts-Experte :rolleyes:
Welcher Schaden ist aufgetreten? Welcher Schadensersatz?

N4R schrieb:
Ist ja eindeutig beschriftet mit D, wenn der Hersteller dies nicht angibt, so täuscht er den Kunden bewusst und ist zur Rechenschaft zu ziehen, wegen Betruges.
Betrug? Harter Tobak, den du da von dir gibst. Man könnte dich wegen übler Nachrede anzeigen. Das ist das einzige was hier rechtlich machbar wäre.
Stehen die Daten im Datenblatt? Ja. Also stimmt alles
Hat der Händler die Daten auf siner Seite: Falls ja, konntest du das nachschauen wie die Spezifikationen sind. Falls nein, kannst du zurücktreten, wegen Irrtum zurücktreten


N4R schrieb:
560D ist schon sehr lange am Markt

Nicht auf dem europäischen Markt.
 
nebulus schrieb:
Ist die Lösung überhaupt ihr Geld wert? Ist die onboard GPU nicht genau so potent?

Eine RX 560 ist in etwa so stark wie eine GTX 560Ti/570/880/750Ti. Eine Onboard-Grafik ist weit davon entfernt und mit flottem Ram ist man bei Intel eher auf Augenhöhe GT 710 bzw bei AMD R7 240 (müsste in etwa hinkommen) und imit der RX 560 ist man in etwa um Faktor 2,5 schneller.
 
N4R schrieb:
Ist ja eindeutig beschriftet mit D, wenn der Hersteller dies nicht angibt, so täuscht er den Kunden bewusst und ist zur Rechenschaft zu ziehen, wegen Betruges.
560D ist schon sehr lange am Markt

Das ist bei der Sapphire leider nicht so.
Nur die Artikelnummer und die Kenntnis von der Webseite lassen den Unterschied erkennen.

Die Karte heißt identisch
Unterschied jedoch in der Spezifikation

560 - 1024 1300 MHz und RAM 7000eff.

Zu

560 - 896 1226mhz und RAM 6000eff.
 
rg88 schrieb:
Und der nächste Rechts-Experte :rolleyes:
Welcher Schaden ist aufgetreten? Welcher Schadensersatz?


Betrug? Harter Tobak, den du da von dir gibst. Man könnte dich wegen übler Nachrede anzeigen. Das ist das einzige was hier rechtlich machbar wäre.
Stehen die Daten im Datenblatt? Ja. Also stimmt alles
Hat der Händler die Daten auf siner Seite: Falls ja, konntest du das nachschauen wie die Spezifikationen sind. Falls nein, kannst du zurücktreten, wegen Irrtum zurücktreten




Nicht auf dem europäischen Markt.
tztz

Erst informieren, dann rum posaunen . ;)
Online-Händler haften für (übernommene) falsche Artikelbeschreibung

Und kein Monat vergeht, ohne das ein neues Urteil zulasten von Online-Händlern ergeht. Diesmal widmete sich der Bundesgerichtshof Artikelbeschreibungen im Internet. Sind diese falsch oder unwahr, müssen sie entfernt werden. Andernfalls haftet der Händler dafür – auch wenn er sie nicht selbst verfasst hat, sondern diese vom Hersteller oder Lieferanten übernommen hat.

... Nun kommt der Bundesgerichtshof auf die Wichtigkeit einer wahrheitsgetreuen Artikelbeschreibung zurück. Ein Online-Händler ist für ein auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot verantwortlich - auch wenn er sich bei der Ausgestaltung der Produktpräsentation eines Dritten – hier seines Lieferanten – bedient hat (BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az.: I ZR 86/13 – Himalaya Salz).

Die Haftung für die Werbeaussage ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Lieferantin des Salzes die Produktangaben in ein vom Online-Händler zur Verfügung gestelltes "Upload-Sheet" eingestellt hat. Die Haftung des Händlers ergibt sich schon daraus, dass das in Rede stehende Produkt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf der Internetseite angeboten wurde. Damit wurde dem Internetnutzer der Eindruck vermittelt, der Händler übernehme als Webseitenbetreiber die inhaltliche Verantwortung für die eingestellten Verkaufsangebote
Und exakt das ist hier der Fall, denn eine RX 560 D ist eine RX 460 und keine RX 560. ;)

https://www.onlinehaendler-news.de/...-uebernommene-falsche-produktinformation.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Und inwiefern ist die Produktbeschreibung hier falsch?

Das BGH-Urteil bezieht sich auf: "Irreführung - Das Himalaya-Salz das nicht aus dem Himalaya kommt"

So funktioniert Rechtswissenschaft nicht. Man kann nicht einfach irgend ein anderes Urteil heranziehen, welches gar nichts mit dem konkreten Fall zu tun hat und das dann als Massstab für eine Begründung hernehmen.

Würde hier stehen: Nvidia RX560. Dann wäre der Fall eventuell vergleichbar.
 
rg88 schrieb:
Und inwiefern ist die Produktbeschreibung hier falsch?
Ganz einfach, wie auch schon öfters geschrieben.
Die RX 560 D ist in Europa keine RX 560, sondern als RX 460 gekennzeichnet.
Somit wäre es maximal zulässig die RX 460 zwar umzubenennen, aber mit einer entsprechenden Kennzeichnung welche sich von der originalen RX 560 abhebt, wie auch immer diese Kennzeichnung aussieht.

Wir haben hier aber folgendes Problem.
Beispiel:

Die 4 GB RX 560 D von Sapphire mit 896 Shadern und abgespeckten Ram Timings heißt Sapphire Radeon RX 560 Pulse , und die 4 GB RX 560 mit vollen 1024 Shadern und vollem Ram Timing heißt auch exakt Sapphire Radeon RX 560 Pulse, und genau das ist nicht zulässig.

Das ist als würde ich ein Iphone 4 wenn das Iphone X rauskommt, einfach auch Iphone X nennen, und als solches dann verkaufen. :D


rg88 schrieb:
So funktioniert Rechtswissenschaft nicht. Man kann nicht einfach irgend ein anderes Urteil heranziehen, welches gar nichts mit dem konkreten Fall zu tun hat und das dann als Massstab für eine Begründung hernehmen.
Doch, genau so funktioniert Rechtswissenschaft. Grundsatzurteile gibt es ja nicht umsonst. Urteile bauen in den Rechtswissenschaften eigentlich zu 95% auf vorherigen Urteilen auf. ;)

PS :
Einen schönen 1. Advent in die Runde ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
AMD müsste nur bei den Textureinheiten aber dann auch 56/64 angeben, das steht da aber dann nicht komischerweise.
Unter Geizhals stehen die Karten mittlerweile aber auch alle als RX 560D.

Ist halt bisschen dämlich aber ist wie quasi wie bei der GTX 1060 6/3 GB. Alles ein Chip in mehreren Ausführungen nur ist die Kennzeichnung echt mangelhaft, aber kein Betrug. Man muss halt nur extrem genau hinschauen.
 
AdmiralPain schrieb:
Doch, genau so funktioniert Rechtswissenschaft. Grundsatzurteile gibt es ja nicht umsonst. Urteile bauen in den Rechtswissenschaften eigentlich zu 95% auf vorherigen Urteilen auf. ;)

Dazu muss es aber erstmal ein vorheriges Urteil sein. Dein Beispiel dreht sich um die Bezeichnung Himalaya, welche eindeutig nicht erfüllt wurde, weil es eine Herkunftsbeschreibung ist.
Was genau soll noch 560 aussagen? Rein gar nichts. Einen VW Golf bekommst du mit 90 PS, 150PS und mit 240PS. Es ist immer ein VW Golf in den ersten beiden Fällen, im letzten Fall ein Golf GTI, also mit eigenständiger Bezeichnung. Täuscht jetzt VW seine Kunden, weil dieser den günstigsten gekauft hat und jetzt keine 150PS-Maschine drin hat?
Ergänzung ()

venom667 schrieb:
AMD müsste nur bei den Textureinheiten aber dann auch 56/64 angeben, das steht da aber dann nicht komischerweise.

Da hast du vollkommen recht. Die Textureinheiten (jeweils 4) sind ein Teil jeder CU. Hier stimmt die Angabe also tatsächlich nicht bei AMD.
In den Shops wird diese aber eh nicht angegeben, oder?
 
AdmiralPain schrieb:
Ganz einfach, wie auch schon öfters geschrieben.
Die RX 560 D ist in Europa keine RX 560, sondern als RX 460 gekennzeichnet.
Somit wäre es maximal zulässig die RX 460 zwar umzubenennen, aber mit einer entsprechenden Kennzeichnung welche sich von der originalen RX 560 abhebt, wie auch immer diese Kennzeichnung aussieht.

[...]

Doch, genau so funktioniert Rechtswissenschaft. Grundsatzurteile gibt es ja nicht umsonst. Urteile bauen in den Rechtswissenschaften eigentlich zu 95% auf vorherigen Urteilen auf. ;)

zu 2.: Nein, so funktioniert das in DE nicht. Jeder Fall wird separat untersucht. Dafür sind die Fälle hier viel zu verschieden.

Denn, du Rechtsexperte (lol'd hard), hast du dir das Urteil überhaupt mal durchgelesen? Oder nur die Seite mit schöner (nicht eindeutiger) zusammenfassung angeguckt?
Der Tatbestand war nämlich NICHT nur die Bezeichnung, sondern dass selbst auf der Produktbeschreibung (äq. in unserem Fall zum Datenblatt, wo nunmal die richtige Shader-Zahl steht ;) ) steht "Kristallines Speisesalz aus der Region des Himalaya ist circa 250 Millionen Jahre alt. Das Salz wird traditionell abgebaut und von Hand selektiert. Gönnen Sie Ihrem Körper das Beste aus der Natur. Kristallines Salz aus dem Himalaya ohne Verwendung von Zusatzstoffen"
Das heißt selbst auf der Produktbeschreibung (nicht nur in der Artikelbezeichnung) wird suggeriert, es handele sich um Salz aus der Himalaya Region. Nur darum ging es im Urteil.

rg88 schrieb:
Dein Beispiel dreht sich um die Bezeichnung Himalaya, welche eindeutig nicht erfüllt wurde, weil es eine Herkunftsbeschreibung ist.

Nichtmal, es geht ja im urteil nicht um die Artikelbezeichnung sondern die Produktbeschreibung :D

Denn es geht auch um die "durch die weiteren Angaben im streitgegenständlichen Internetauftritt nicht ausgeräumte Fehlvorstellung des Verbrauchers über die geografische Herkunft des Produkts". Im Produktdatenblatt sind die RX560 und 560(D) EINDEUTIG zu untescheiden.
Punkt.
 
Beim Auto gäbe es ein Problem.

Wenn unter der Bezeichnung VW golf mit der selben zu 2 und 3 Nummer 2 Motoren geben würde.
Spätestens dann würde es problematisch werden weil der 150ps andere CO2 Werte hat und damit mehr Steuern zahlen müsste.
Die Nummern sind aber nicht gleich... Damit egal.


Bei Sapphire wird unter dem Namen Sapphire rx560 4GD Pulse 2 Karen mit unterschiedlichen Artikelnummern vertickt.

Eine ist von Werk aus übertaktet.
Die andere ist eigentlich eine RX560D

Frage ist rechtlich nur:
Ob das legitim ist diese Performanceunterschiede unter Ein und dem selben Kartennamen zu vertreiben.
UND ... Ob es wirklich der RX560D ist...


Ich tausche die Karte um da ich noch innerhalb der 14 Tage bin.
Ja es ist böse!!!
Bin da auch kein Fan von.

Aber ich hatte nunmal unter RX560 gesucht...
Nicht RX560D oder RX460

wenn ich RX560D oder RX460 haben wollen würde hätte ich so eine gekauft.
So habe ich aber unter dem Verdacht eine vollwertige RX560 zu kaufen ( mit wahnsinnigen 20% rabatt vom Cyber WE ) eine schwächere Karte bekommen
Laut recherche ist diese RX460/RX560D mit 4GB jedoch ohne cyberWE schön günstiger zu haben als ich mit rabatt gezahlt habe !!

UND deswegen finde ich das auch wenns rechtlich anders aussehen mag .. schon eine verarsche
 
Zuletzt bearbeitet:
Bonanca schrieb:
https://www.amd.com/de/products/graphics/radeon-rx-560

warum nicht? Fällt unter die offiziellen Daten von AMD.
Trotzdem kann mans aus dem Datenblatt herauslesen.

ja ich weiß.
mich stört dabei der Performance untercshied.


Das teildeaktivierte chips weiterverwendet werden ist OK
bisher wurde das aber oft so gemacht das sie höher getaktet wurden ... oder in summe halbwegs auf dem selben niveau lagen

hier ist es eine Übertaktete mit einer abgespreckten karte...
Das ist dann doch schon sehr schräg
 
saddevil schrieb:
wenn ich RX560D oder RX460 haben wollen würde hätte ich so eine gekauft.
So habe ich aber unter dem Verdacht eine vollwertige RX560 zu kaufen ( mit wahnsinnigen 20% rabatt vom Cyber WE ) eine schwächere Karte bekommen
Laut recherche ist diese RX460/RX560D mit 4GB jedoch ohne cyberWE schön günstiger zu haben als ich mit rabatt gezahlt habe !!

wo hast du die 560 gekauft? Die günstigste 560(D) mit 4GB bei mindfactory kostet 117€, die 460 4GB fängt laut geizhals mit 130€ an.
Mir scheint du hast generell zuviel gezahlt.

€: Klar ist es schräg, der Performance unterschied (10%) wird dir aber vermutlich niemals auffallen.
 
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