Real FutureCop
Lieutenant
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^^ Nein kannst du "leider" nicht.Jeak schrieb:hmmm..ja, was jetz?! :-D
kann ich sagen: "das teil läuft nich in meinem rechner, ich will mein geld"?!^^
könnte ja z.b. das netzteil zu schwach sein oder so....
Deine Ware war defekt und wurde ordnungsgemäß vom Verkäufer gewandelt bzw. umgetauscht. Damit hat er seine Rechte als Vertragspartner wahrgenohmen. Meistens existieren in den AGB auch immer Abschnitte wie:
"...
Im Falle einer Garantieleistung, behält sich der Verkäufer das Recht vor den Artikel, falls es diesen nicht mehr gibt, gegen einen gleichwertigen zu ersetzen.
...".
Diesen AGB hast du ja auch zugestimmt.
Da es den Artikel nicht mehr gab, hat er in dem Fall einen rechtens seienden gleichwertigen Ersatz geschickt (und ja das tut er auch nur um dir in dem Fall das Geld nicht zahlen zu müßen).
Für Vorgänge in deinem Rechner ist der Vertragspartner auch nicht zuständig, da zwischen diesen beiden Grafikkarten die technischen Unterschiede, Anschluß und Stromverbrauch, sich kaum unterscheiden. Als Ersatz hätte er dir z.B. aber keine ATI schicken dürfen (andere technische Spezifikationen).
Das was du zum Thema EU-Recht meintest findet man etwas mühsam unter der Seite: http://curia.europa.eu/de/ und speziell da kommt man dann zu „Verbraucherschutz – Richtlinie 1999/44/EG – Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter – Recht des Verkäufers, im Fall der Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung der Ware zu verlangen – Unentgeltlichkeit der Ersatzlieferung“ (dorthin kommt man nach klicken auf C-404/06). Ich glaube ich hab noch nie eine längere Bezeichnung gelesen.
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^^ In dem Urteil sind soviele Paragraphen da sag ich schonmal viel Spaß beim suchen.
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Salve
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