Rechtfrage zur Garantie und Erstattung

Toller Anwalt, der Märchen erzählt, so wie die meisten.....srry aber das was er sagt....ist mit Verlaub "Werbung für eigene Sache"...dass du das nächste Mal zu ihm gleich kommen sollst!

Wann war genau die erste Reparatur und wann hast du das Gerät gekauft?
 
Was? Das würde ja bedeuten das ich im Recht war, welch eine Überraschung. :D

Und darf ich auf Post Nr. 15 aus diesem Theard verweisen?

Xyn schrieb:
Die Sache ist abgeschlossen, da er den Saturn Gutschein angenommen hat.

Edit: Der Anwalt hat keine Ahnung? Nicht die Meinung eines Fachmannes akzeptierst du Ribery88, das zeigt doch wie sehr man im Einzelhandel den Verkäufern, die Meinung des Unternehmens als Wahrheit verkauft, das diese konsequent die Meinung von Fachpersonal (Anwälten) als Märchen abstemplen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
ich mag diese Anwelte auch nicht, hat von mir 10 euro Eigenbeteiligung genommen, um mir zu sagen das er nichts machen kann.
ich habe langsam so ein Hals, jeder will Geld fur nichts.:freak::freak:

hab den Rechner ende März 2010 gekauft, erste Reparatur war Juli 2011
 
@XYN

Der TE hat das Gerät im März 2010 gekauft und die erste Reparatur war im Juli 2011, also kann man einen Gewährleistungsfall ausschließen....und wenn ein Anwalt sagt im Garantiefall hätte der TE das Recht, dass komplette Geld zu bekommen, dann ist es schlichtweg ein Märchen.....by the way einen Anwalt ist es eigentlich egal ob sein Kunde im Recht ist oder nicht, da er eh bezahlt wird....
 
Acer gibt glaube ich auch nur 1 Jahr Garantie, und dazu noch ein Jahr in einigen Ländern, Deutschland gehört wohl dazu, und wie es dann gehandled wird ist Herstellerabhängig.

Sprich noch einmal mit dem Verkaufsleiter, vielleicht gibt er dir Rabatt auf ein neues Gerät, das die Gutschrift ausgezahlt wird halte ich für schwierig.
 
wieso verweisen viele auf den Hersteller!? ich bin Kunde von Saturn und Saturn steht mit 2 Jahren Garantie fur mich gerade, unabhangig vom Hersteller, in meinem Garantieschein von Acer stand 1 Jahr Garantie.
habe mit Acer gesprochen und sie sagten ich soll mich an Saturn wenden, Saturn ist Kunde von Acer und ich von Saturn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und gegenüber dem Verkäufer Saturn hast du nach deiner Schilderung vermutlich keine Ansprüche, nur leider begreifst du das nicht, obwohl es hier mehrfach erklärt wurde.

Es gibt keine gesetzlich geregelte Haltbarkeitsgarantie.
 
ich danke euch!
hätte auch 10 euro sparen können.
 
Ganz so einfach wie sich das viele Kunden vorstellen ist es oft nicht, ich mache das von Berufswegen her jeden Tag, und ob Anwalt oder Kunde, es gibt viel zu oft Forderungen die rechtlich nicht im Ansatz gerechtfertigt sind, noch schlimmer sind die Verbraucherzentralen.

Richtig gute Anwälte regeln soetwas auf dem kleinen Dienstweg, dein Anwalt ist recht arm, für 10€ hätte man ja wenigstens mal mit Saturn telefoinieren können, es gibt auch kleine Dienstwege, aber dein Anwalt ist einfach nur stupide faul gewesen, die 10€ nicht wert, ich würde den nie wieder aufsuchen! ;)
 
Und weil du von Berufswegen (Verkaufsmitarbeiter, Reparaturannahme, whatever?) damit zu tun hast, kennst du die Rechtslage besser als ein Anwalt / Jurist bei der Verbraucherzentrale?
 
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das mit den Anwälten hast du recht und das war mein 4er Anwalt zu dem ich nie wieder hingehe.
hatte ein Fall wo mich 2 Polizeibeamte verklagten, habe mich selbst verteidigt und der Richter sprach mich frei.
habe bei mir die Erfahrung gemacht das die Anwälte usummen an Geld kassieren fur Briefwechsel und keine Vorteile gebracht haben nur unkosten.
fand das auch eine Frechheit Geld zu verlangen um zu sagen das man nicht helfen kann.
 
@Doc Foster

So war das bestimmt nicht von xpower ashx gemeint, aber wie kann ein Anwalt so eine Aussage tätigen?
Bublik79 schrieb:
Also, Anwalt sagte; Wenn ich aber erst Anwalt genommen hätte, hätte ich bei Garantie Anspruch auf volle Gelderstattung

Solche Forderungen kommen fast täglich und dann fragt man sich, ob die Anwälte oder die Verbraucherzentrale wissen von was sie da reden....
 
Ribbery88, weil der Anwalt sich die Sachlage genauer angesehen hat. Weil der Anwalt mehr Ahnung vom Recht hat als du oder und ich. Diesen dann als Unfähig oder ähnliches zu sprechen halte ich für falsch, schließlich wird man nicht eben so Anwalt, sondern hat einen langen und harten Weg vor sich. Im übrigen dieser Sacheverhalt, gehört in der Regel zum 1x1 der Anwälte ;).

Nur weil du im Handel arbeitest und die gängige Praxis so aussieht wie du sie kennst/beschreibst bedeutet es nicht das es richtig. Und wenn der Anwalt einem Märchen erzählt, könnte es auch für diesen Böse enden. Von daher glaube ich das der gute Mann, weiss was er sagt und wieso.

TE, der Anwalt ist nicht Schuld. Es ist nunmal Fakt, wenn du den Gutschein annimmst, das der Fall abgeschlossen ist, du hättest auch sofort diesen Ablehnen bzw. um Bedenkzeit bitten können und dich erstmal Beraten lassen.

Solche Forderungen kommen fast täglich und dann fragt man sich, ob die Anwälte oder die Verbraucherzentrale wissen von was sie da reden....

diese Frage könnte man dir berechtigterweise auch stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bublik79 schrieb:
Also, Anwalt sagte; Wenn ich aber erst Anwalt genommen hätte, hätte ich bei Garantie Anspruch auf volle Gelderstattung
Und auf die Antwort der Gegenseite hätten wir dann alle gespannt gewartet.

Ich würde gerne aus dem Nähkästchen plaudern, aber das findet mein Arbeitgeber gar nicht gut :)
 
Zuletzt bearbeitet:
aber wie kann ein Anwalt so eine Aussage tätigen?

Wir wissen überhaupt nicht, ob er die Aussage so getätigt hat und wie sich der Sachverhalt genau dargestellt hat.

Wenn ich mir Post #71 so durchlesen, dann glaube ich kaum, dass der TE wirklich verstanden hat, was der Anwalt gemeint hat, oder welche Probleme in diesem Fall relevant waren.

Das soll jetzt nicht heißen, dass alle Anwälte super sind aber wenn ein Laie hier im Gegensatz die Anwaltschaft und Verbraucherzentrale als unfähig abstempelt, dann kann ich darüber nur müde lächeln und tatsächlich Xyn mit seiner letzten Frage zustimmen.
 
Xyn schrieb:
diese Frage könnte man dir berechtigterweise auch stellen.

Ich bin ja auch kein Anwalt! Außerdem finde diese Aussage von dir schon sehr provokativ und bisher hast du nicht einmal mich verbessert....
Außerdem habe ich nicht gemeint, dass alle Anwälte oder Verbraucherzentralen keine "Ahnung" haben, sondern ich aus der Praxis schon genügend Fälle gehabt habe, dass ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale "Mist" geredet haben....

Beispiele:

Leihgerätepflicht, Nutzwert ist nicht rechtens, Rückgaberecht bei Nichtgefallen, keine Beweißpflicht als Verbraucher nach den sechs Monaten.....und so weiter...:-)
 
ich habe richtig verstanden! das bei Gutschein annahme keine Rechte mehr habe und wenn ich davor Anwalt genommen hätte hätte ich Anspruch auf mehr .
ich sage nicht das der Anwalt schuld ist, aber er könnte wenigstens fur sein Geld einen Anruf machen können.
ein Elektriker bekommt auch kein Geld dafur wenn er sagt ich kann da keine Steckdose einbauen, was aber bei Anwälten und Ärzten anders ist.
 
Xyn schrieb:
Nur weil du im Handel arbeitest und die gängige Praxis so aussieht wie du sie kennst/beschreibst bedeutet es nicht das es richtig. Und wenn der Anwalt einem Märchen erzählt, könnte es auch für diesen Böse enden. Von daher glaube ich das der gute Mann, weiss was er sagt und wieso.

Lustig, nur als Info, der Einzelhandel ist nicht von gestern, große Unternehmen geben die Serviceabwicklung vor, um rechtlich auch auf der sicheren Seite zu sein.

Als Beispiel, bei mir wird bei jedem Reparaturauftrag, eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, dass wir nicht haftbar gemacht werden können bei Datenverlust (nur bei grobe Fahrlässigkeit), bei Geräte die eine Speichermöglichkeit haben! (Notebooks, Festplatten etc)

Also was ich sagen möchte, auch der Einzelhandel kennt die rechtliche Lage....
Ergänzung ()

Doc Foster schrieb:
Das soll jetzt nicht heißen, dass alle Anwälte super sind aber wenn ein Laie hier im Gegensatz die Anwaltschaft und Verbraucherzentrale als unfähig abstempelt, dann kann ich darüber nur müde lächeln und tatsächlich Xyn mit seiner letzten Frage zustimmen.

Stimmt es gibt auch paar Ausnahmen, die fähig sind "Doc Foster" Spaß beiseite, falls mein Post, den Anschein erweckt hat, dass ich die komplette Anwaltschaft und die Verbraucherzentrale unfähig bezeichnet habe, war dies nicht meine Absicht, ich sagte nur es gibt überall schwarze Schafe!
 
Letzteres wage ich doch ernsthaft zu bezweifeln, mag sein, dass du die Ausnahme bist, weil du dich ernsthaft um Wissen bemühst aber verallgemeinern lässt sich das nach meiner Erfahrung nicht.

Auch große und bekannte Firmen fallen immer wieder mit rechtswidrigen Praktiken, AGB etc. auf.
 
Ja da hast du Recht!

Mein Tipp an Bublik79 ist, wenn du mit dem Verkaufsleiter redest, bekommst du ein faires Angebot, auch Saturn kann sich nicht erlauben einen verärgerten Kunden zu haben, egal ob du im Recht bist oder nicht, man wird dir entgegen kommen, soweit es möglich ist....bin ich mir ziemlich sicher...:-)

by the way... ich bin gespannt, wie hoch die Gutschrift bei dem Acer Fall von mir, für einen Kunden ist.....
 
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