1. Geltungsbereich der Garantie
1.1 Acer räumt Ihnen mit dieser Garantieerklärung (siehe „Ausschlüsse” und „Einschränkungen” in Abschnitt 2)
bestimmte, nach Art und Inhalt begrenzte Rechte ein. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Durch die
Ausübung von aus dieser Garantie abgeleiteten Rechten erklären Sie konkludent, dass Sie deren Bedingungen
verstanden und akzeptiert haben. Ihre gesetzlichen Rechte (Gewährleistung) gegenüber der Partei, von der Sie dieses
Acer Produkt unmittelbar erworben haben, bestehen, ohne durch diese Garantie berührt zu werden, neben und
unabhängig von dieser Garantie.
1.2 Acer garantiert, dass jedes „System“ (siehe sogleich), das in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums und
der Schweiz (das „Einzugsgebiet”) erstmalig von einem Händler an einen Endverbraucher verkauft wurde, bei
normaler Verwendung für die Dauer der auf der mit Ihrem System mitgelieferten Garantie-Karte („Garantiekarte“)
vermerkten Frist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Als „System“ gilt hier lhr fabrikneues Acer-Produkt,
zuzüglich aller Acer-Originalbauteile und Komponenten (sofern diese zum Kaufzeitpunkt als „Optionen” und/oder
„Zubehör“ angeboten worden waren und bereits im Zusammenhang mit dem Kauf Ihres Acer-Produkts installiert
worden waren).
1.3 Software, die mit Ihrem System mitgeliefert wird, einschließlich des Betriebssystems, fällt nicht in den sachlichen
Geltungsbereich dieser Garantie. Acer garantiert nicht, dass diese Software ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei
funktioniert oder Ihren Anforderungen genügt.
1.4 Im Garantiefall repariert oder ersetzt Acer nach billigem Ermessen schadhafte von dieser Garantie gedeckte
Systeme oder deren Teile durch neue oder neuwertige Teile oder Systeme. Sollte Acer neuwertige Teile oder Systeme
verwenden, so handelt es sich dabei um generalüberholte original Acer Produkte, deren Leistungsmerkmale denen
fabrikneuer Produkte gleichkommen. Alle ausgetauschten Teile und Systeme, die im Rahmen dieser eingeschränkten
Garantie ersetzt werden, gehen in das Eigentum von Acer über.
1.5 Die Garantiefrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Kaufs. Ihre Rechnung (Kassenzettel), mit dem Kaufdatum des
Systems, ist Ihr Kaufbeleg.