FWSWBN schrieb:
Wer nichts zu verbergen hat, der sollte auch keine Probleme damit haben wenn die Polizei solche Daten abruft.
Schön dass du nichts zu verbergen hast, ich schon. Und so wie ich das wahrnehme, gibt es genug Menschen, die genau so denken wie ich. Ist also keine Begründung, und rechtlich auch keine zulässige Rechtspraxis.
FWSWBN schrieb:
Wir sind sowieso der gläserne Mensch und das nicht erst seit gestern.
Das gleiche - schön wenn du gläsern bist, ich bin es nicht. Und so wie ich das wahrnehme, gibt es genug Menschen, die genau so denken wie ich. Ist also keine Begründung, und rechtlich auch keine zulässige Rechtspraxis.
FWSWBN schrieb:
Es ging um einen Todesfall, denn niemand weis genau ob dieser Mann gestürzt ist weil er ein gesundheitliches Problem hatte oder zuviel getrunken oder wurde dieser Mann von einer anderen Person zum Sturz gebracht.
Das ist die einzige, halbwegs legitime Begründung aus meiner Sicht, aber auch nur dann, wenn der Verdacht Mord/Totschlag im Raum steht. Wenn der Hauptverdacht ist, dass er gestürzt ist, und die bisherigen Zeugenaussagen nichts anderes zutage gebracht haben, dann gilt hier für mich: Die Daten haben nicht angerührt zu werden.
Außerdem gilt: Es ist rechtlich nicht zulässig. Damit ist die Frage hinfällig. Es gibt Gesetze, und unsere Judikative und unsere Exekutive haben sich an diese zu halten, da genau das ihre Aufgabe ist: Die Einhaltung dieser Gesetze durchzusetzen. Aus meiner Laien-Sichtweise ist das Rechtsbeugung gewesen, und alle Entscheidungsträger haben sofort entlassen zu werden, da sie offensichtlich nicht für ihr Amt geeignet sind.
FWSWBN schrieb:
Es wird sich künstlich über ein solches Problem aufgeregt wobei NIEMAND und damit meine ich NIEMAND einen persönlichen Nachteil aus dieser Sache hat.
Es handelt sich um die Polizei und nicht um irgendeinen dubiosen Callcenter.
Dass niemand einen persönlichen Nachteil hat, ist gelogen. Entweder aus Vorsatz oder aus Unwissenheit.
Erstmal landest du als Zeuge in der Polizeiakte. Das heißt, wenn die Polizei mal nach dir sucht, und findet dich in einer Akte, bist du pauschal suspekter als die anderen. Wenn du Polizisten privat kennst, frag die mal. Gibt genug die
exakt so denken bei der Polizei. Natürlich nicht alle, aber alleine dieser Punkt ist für mich ein großer Nachteil.
Punkt 2: Du bist mittlerweile als Zeuge verpflichtet, eine Aussage zu tätigen. Du wirst also kontaktiert und musst zur Polizei/Staatsanwaltschaft und eine Aussage machen. Wie lange das dauert und wie das mit dem Termin ist, lasse ich außen vor, aber du MUSST eine Aussage machen. Das ist für mich auch ein ganz klarer Nachteil.
FWSWBN schrieb:
Ich persönlich habe KEIN Problem damit und ich persönlich habe auch nichts zu verbergen.
Wer einmal einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat oder sonst irgendwas mit Behörden, der weis genau wieviele Daten wo und in welchen Behörden unterwegs sind.
Schön dass du nichts zu verbergen hast, ich schon. Und so wie ich das wahrnehme, gibt es genug Menschen, die genau so denken wie ich. Ist also keine Begründung, und rechtlich auch keine zulässige Rechtspraxis.
schmalband schrieb:
Es gibt einen Todesfall und der falsch verstandene Datenschutz, im Infektionsschutzgesetz niedergeschrieben, soll die Arbeit der Polizei behindern.
Deutschland in a nutshell
Das ist kein falsch verstandener Datenschutz. Dieser Datenschutz hat genau einen Grund: Die Bürger dazu zu motivieren, für den Infektionsschutz diese App zu installieren. Bei Luca weiß ich jetzt, dass ich durch das Einstempeln willkürliche Einladungen bekommen kann, um eine Zeugenaussage zu machen, und dieser muss ich dann auch nachkommen. Das ist für mich ein großer Grund, diese App nicht zu nutzen. Hätte ich bei Luca sowieso nicht, lieber gehe ich vom Restaurantbesuch wieder nach Hause als diese App zu nutzen. Aber gibt genug, die das jetzt als weiteren Grund sehen werden. Zum Gesetz kommt außerdem noch der Absatz nach folgendem Zitat:
RichieRich schrieb:
Finde ich richtig so. Verbrechen müssen um jeden Preis aufgeklärt werden. Wo kämen wir hin, wenn die Polizei so schnell aufgibt.
Das kommt für mich auf die Straftat an. Wenn hier ganz klar so etwas wie bewaffneter Raub, Mord oder Totschlag im Raum stehen, und die Zeugenaussagen vor Ort keine Hinweise liefern, dann kann ich es verstehen. Aber dafür müssen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Die gibt es nicht, das handeln der Polizei/Staatsanwaltschaft war illegal, die Beamten haben gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist für mich ein Fristloser Kündigungsgrund für alle Entscheidungsträger in diesem Fall. Je nachdem wie die betroffenen die Kündigung auffassen ("Warum das denn, ist doch nicht so schlimm") dürfen gerne auch sämtliche Pensionsansprüche verloren gehen, die Person wäre damit nie geeignet gewesen für diese Arbeit.