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News Rechtswidrige Ermittlung: Mainzer Polizei hat auf Luca-App-Daten zugegriffen
- Ersteller Andy
- Erstellt am
- Zur News: Rechtswidrige Ermittlung: Mainzer Polizei hat auf Luca-App-Daten zugegriffen
- Status
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@romeon
Das ist leider eines der riesigen Probleme in unser Gesellschaft. Es gibt gefühlt nur noch Extreme.
Sobald man auch nur ein Wort gegen die aktuell "gültige" Meinung sagt, wird man in den meisten Fällen gleich als Schwurbler, Aluhutträger, oder sonst was betitelt.
Tolleranz und Inklusion wird mittlerweile so groß geschrieben, aber oft nur tolleriert, wenn sie denn die gleiche Meinung vertreten. Aber das ist nun wirklich sehr off Topic ...
Das ist leider eines der riesigen Probleme in unser Gesellschaft. Es gibt gefühlt nur noch Extreme.
Sobald man auch nur ein Wort gegen die aktuell "gültige" Meinung sagt, wird man in den meisten Fällen gleich als Schwurbler, Aluhutträger, oder sonst was betitelt.
Tolleranz und Inklusion wird mittlerweile so groß geschrieben, aber oft nur tolleriert, wenn sie denn die gleiche Meinung vertreten. Aber das ist nun wirklich sehr off Topic ...
[wege]mini
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Galatian schrieb:warum die Polizei bei so einer Geschichte gleich Mordermittlungen mit allen Registern führt
Da bei Mordermittlungen sehr viele Gesetze zwar verletzt werden, diese Verletzung aber gerechtfertigt ist und damit keine Rechtsfolge zu erwarten, außer Schadenersatz, was es bei einem Toten ziemlich einfach macht.
Wenn es noch eine Ermittlung in einem Mordfall mit Hintergrund einer Staatsgefährdenden Tätigkeit wäre, wären fast alle Gesetze das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt wurden.
Sie würden zwar verletzt, dies würde aber zu 99,99% gerechtfertigt und entschuldigt sein.
mfg
Das Schlimme an der Geschichte ist, dass man jetzt im Nachhinein allen Kritikern auch noch Recht gibt.
Was mich interessiert:
Wie sieht jetzt die Bestrafung aus?
Denn wenn da nichts folgt, dann wird es jeder Person mal gleich völlig egal sein, ob widerrechtlich auf geschützte Daten zugegriffen wird.
Was mich interessiert:
Wie sieht jetzt die Bestrafung aus?
Denn wenn da nichts folgt, dann wird es jeder Person mal gleich völlig egal sein, ob widerrechtlich auf geschützte Daten zugegriffen wird.
Der logische nächste Schritt wäre dann, dass die Anwesenheit am vermeintlichen Tatort zu einem begründeten Verdacht führt, der wiederum eine Hausdurchsuchung rechtfertigt. Dabei werden dann natürlich alle Festplatten für einen längeren Zeitraum konfisziert. Selbst "wer nichts zu verbergen hat" sollte erkennen, dass der Zweck nie die Mittel heiligt.
[wege]mini
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hamju63 schrieb:Wie sieht jetzt die Bestrafung aus?
Ich gehe von der sogenannten internen Lösung aus. Versetzung der beteiligten mit Eintrag in der Akte, der eine Beförderung mehr oder weniger ausschließt.
Zivilrechtlich oder Strafrechtlich, erwarte ich nichts.
mfg
Was ist daran das "Schlimme"?hamju63 schrieb:Das Schlimme an der Geschichte ist, dass man jetzt im Nachhinein allen Kritikern auch noch Recht gibt.
Für mich zeigt es genau auf, dass Kritik eben doch berechtigt ist und nicht immer nur als "Geschwafel" abgetan werden kann. Diese Kritik kommt ja nicht von irgendwo, sondern hat schon ihre Wurzeln.
H
Hecki
Gast
Wo ein Trog ist, da kommen die Schweine...
Lee Monade
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Und wer geht nun für diesen Fehler ins Gefängnis?
Ihre Entschuldigung können Sie sich sonst wo hinstecken, die verantwortlichen müssen entlassen und hart bestraft werden, damit so etwas nicht wieder vorkommt!
Weil so eine Kacke spielt den Querdenkern genau in die Karten!
Erzähl das doch mal den Menschen in China, Russland, der Türkei oder Belarus!
Oder mal schauen was dir die Menschen aus dem 3. Reich dazu sagen würden wenn Sie noch könnten!
Ihre Entschuldigung können Sie sich sonst wo hinstecken, die verantwortlichen müssen entlassen und hart bestraft werden, damit so etwas nicht wieder vorkommt!
Weil so eine Kacke spielt den Querdenkern genau in die Karten!
FWSWBN schrieb:Also ganz ehrlich.
Wer nichts zu verbergen hat, der sollte auch keine Probleme damit haben wenn die Polizei solche Daten abruft.
Wir sind sowieso der gläserne Mensch und das nicht erst seit gestern.
Erzähl das doch mal den Menschen in China, Russland, der Türkei oder Belarus!
Oder mal schauen was dir die Menschen aus dem 3. Reich dazu sagen würden wenn Sie noch könnten!
[wege]mini
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TheTrapper schrieb:Und wer geht nun für diesen Fehler ins Gefängnis?
Niemand.
In der Theorie ist so etwas denkbar. Dann müsste der Polizist aber die Daten abgegriffen haben, um schwerste Straftaten (wie Morde) vorzubereiten oder die Daten gelöscht haben, um schwerste Straftaten zu verdecken.
Juristisch gesehen war die Tat nur ein Mittel zu einem juristisch erlaubten Zweck, welches ohne Erlaubnis benutzt wurde, obwohl es die Möglichkeit zur Erteilung der Erlaubnis für die Tat gab. Die Zeit zwischen der Erteilung der Erlaubnis und der vorgelagerten Tat, kann hier z.B. schon von Bedeutung sein.
Es wird interessant, wie das Ganze dann abschließend betrachtet wird. Viele Dinge in diesem relativ neuen Prozess, sind noch nie von Richtern bewertet worden und bei den verschiedenen juristischen Strömungen an den Universitäten, gibt es dort auch keine einhellige Meinung.
mfg
Was wäre denn der Richtige Weg gewesen? Ich dachte die Daten dürfen nicht für Ermittlungsarbeiten genutzt werden. Punkt aus.Skidrow1988 schrieb:Wäre man den richtigen Weg gegangen, hätte man diese Daten bestimmt bekommen.
Was allerdings immer diese Forderung nach "klassischer" Polizeiarbeit angeht. Da fallen mir immer zwei Dinge ein:
- Früher haben die Ärzte auch ohne medizinisches Gerät X gearbeitet
- Überall wird Modernisierung, Digitalisierung und mehr Effizienz/Produktivität gefordert. Nur die Polizei soll bei ihren Methoden und Abläufen von vor 50 Jahren bleiben.
Ich finde diese Abfrage eine Sauerei, einfach weil hier mal wieder Versprechungen Gebrochen wurden unter denen diese Daten erhoben wurden.
Lee Monade
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calluna schrieb:Für eine Minderheit, die sich als Mehrheit wähnt, stellt sich das so dar.
Kannst ja mal Fragen, wer aktuell noch zu 100% unserer Regierung vertraut, da bekommt man sicherlich keine Mehrheit mehr.
[wege]mini schrieb:welches ohne Erlaubnis benutzt wurde, obwohl es die Möglichkeit zur Erteilung der Erlaubnis für die Tat gab.
Nein es gab eben keine Möglichkeit zur Erteilung der Erlaubnis. Diese Daten durften unter keinen Umständen genutzt werden.
M
Maike23
Gast
FWSWBN schrieb:Wer nichts zu verbergen hat, der sollte auch keine Probleme damit haben wenn die Polizei solche Daten abruft.
Wir sind sowieso der gläserne Mensch und das nicht erst seit gestern.
...
Es wird sich künstlich über ein solches Problem aufgeregt wobei NIEMAND und damit meine ich NIEMAND einen persönlichen Nachteil aus dieser Sache hat.
Dann schau mal über den Tellerrand hinaus.
Die Juden in Amsterdam hatten vor ca 90 Jahren auch nichts dagegen das ihre Religionszugehörigkeit im "Bevolkingsregister" registriert war. Und als die Deutschen kamen, waren die von der vorzüglichen Vorbereitung für die Deportation ganz angetan.
Nur weil du heute nicht überblickst, wofür deine Daten morgen genutzt werden könnten, solltest du dich nicht in Sicherheit wiegen. Deine Arglosigkeit ist keine Sicherheit - es fühlt sich nur so an !
Daten die erhoben werden, werden auch genutzt und ggfls missbraucht.
Und der "persönliche Nachteil" entsteht schon alleine dadurch, das schon zu viele diese
"Wer nichts zu verbergen hat .." Unfug mit sich herum tragen.
„Man gebe mir sechs Zeilen, geschrieben von dem redlichsten Menschen, und ich werde darin etwas finden, um ihn aufhängen zu lassen.“ Kardinal Richelieu
A
Anon480
Gast
Deine mit Verlaub dümmliche Aussage ist auch nichts anderes als eine Behauptung, welche mit typischen Floskeln ala "unsolidarisch" untermalt wird.Myki schrieb:Ja, wenn das stimmt. Behaupten kann man viel. Was Gysi sagt ist eine Behauptung, mehr nicht. So wie die angebliche "Spaltung" nicht quer durch Deutschland geht, sondern sich ein kleiner, unsolidarischer Teil selbst abspaltet. Wegen Diktatur und so. Da sind wird dann wieder bei "verbergen" (s.o.), das wäre dann schon eher Diktatur. Die Luca App ist eher China, die Corona Warn App eher EU, deshalb nutze ich die CWA.
Sehr gut beim Kanzler bzw. Bundespräsidenten abgeschaut - starke Leistung.
Natürlich gibt es auch wieder von den üblich Verdächtigen Likes - einfach himmlich mit anzusehen
Toll, dass sich die Staatsanwaltschaft entschuldigt oder drum bitten, es sollten personelle Konsequenzen gezogen werden, für alle die dran beteiligt waren - wird aber nicht passieren
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Frage ich mich auch.polyphase schrieb:Mal ne andere Frage:
Ich bin von dem Vorfall zwar nicht betroffen.
Wäre es aber möglich die entsprechenden Täter (Polizei/Staatsanwalt/Gesundheitsamt) anzuzeigen, bzw. vor Gericht zu zerren?
Welche Grundlage gäbe es da?
Zumindest müsste es neben dem offensichtlichen Gesetzesbruch ja noch einen ordentlichen Gong seitens der DSGVO geben?
mf4t4lr
Lieutenant
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FWSWBN schrieb:Also ganz ehrlich.
Wer nichts zu verbergen hat, der sollte auch keine Probleme damit haben wenn die Polizei solche Daten abruft.
Erster Punkt ist: Wir haben Gesetze. Daten sind Zweckgebunden. Abfragen und verarbeiten zu anderen Zwecken ist rechtswiedrig punkt.
Gehen wir mal davon aus es gäbe hier wirklich eine Tat von der es zu einer Verhandlung käme. Dann wird die Beklagte sagen: Daten wurden von den Behörden illegalerweise erhoben um Zeugen zu finden, Beweise nicht vorbringbar, Freispruch. Hat ja viel gebracht.
Zweiter Punkt: Wenn du nichts zu verbergen hast dann lass die die Behörden doch mal einfach anlasslos in dein Handy, gucken oder deine Nachrichten lesen oder in deine Wohnung rein und alles durchsuchen? Denn genau das implizierst du mit diesem Satz, du verzichtest auf deine Privatsphäre. Dazu muss man nur 2 Personen zitieren, die alles sagen.
Edward Snowden: „Zu argumentieren, dass Sie keine Privatsphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist so, als würden Sie sagen, dass Sie keine Freiheit der Meinungsäußerung brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben.“
Armand-Jean du Plessis, duc de Richelieu: „Man gebe mir sechs Zeilen, geschrieben von dem redlichsten Menschen, und ich werde darin etwas finden, um ihn aufhängen zu lassen“
[wege]mini
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TheTrapper schrieb:Nein es gab eben keine Möglichkeit zur Erteilung der Erlaubnis
Also, das Infektionsschutzgesetz regelt die Erlaubnis von polizeilichen Ermittlungen mit der LUCA App.
Wenn der Staatsschutz ermittelt ist es keine polizeiliche Ermittlungen und bei Mord und anderen Kapitaldelikten, regelt das Polizeirecht, welches Kriminalbeamten der LKAs oder des BKA Sonderrechte einräumt, da dieses keine Ermittlungen der Polizei mehr sind.
Der Polizist hat also ein Mittel benutzt, was er nicht hätte benutzen dürfen. Für die Benutzung gibt es aber die Möglichkeit der Erlaubnis.
mfg
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