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News Red Dead Redemption 2: Leak kostet Trusted Reviews 1 Million Pfund

Für Take two sicher nur Peanuts der Betrag, dafür positive Presse.
Die Hintergründe wird man aber nie erfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rome1981 schrieb:
@seas888 Man kann Dokumente, die als "Confidential" gekennzeichnet sind (und eine solche Kennzeichnung ist immer ersichtlich) nicht legal erwerben.
Könntest du das belegen? Aus meiner Sicht ist Hehlerware eine Sache, aber jemandem ne PDF zu verkaufen wo die "CONFIDENTIALS" weg sind, ist nicht gerade Hacker-Meisterwerk. Außerdem ist dies kein wirklicher Diebstahl, sondern "nur" Vertragsbruch, inwieweit ist es Verboten solche Infos zu kaufen?
 
Krass, dass so ne "Internetseite" mal eben soviel Geld springen lassen kann. Auch wenn die zu einem Mutter- Medienkonzern gehören, aber das dürfte so ziemlich der gesamte Umsatz der Seite seit Gründung sein xD
 
Aslo schrieb:
Krass, dass so ne "Internetseite" mal eben soviel Geld springen lassen kann. Auch wenn die zu einem Mutter- Medienkonzern gehören, aber das dürfte so ziemlich der gesamte Umsatz der Seite seit Gründung sein xD

Da kannst mal sehen wie viel Geld man mittlerweile im Internet verdienen kann.
 
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Reaktionen: -Firebat- und Aslo
das spiel ist quasi ein rdr 1 remaster. ich frage mich was man da groß leaken konnte.
 
Seit wann muss sich irgendjemand an ein sog. NDA halten? - Sehr suspekt das Ganze.
NDA, Wirtschaftsspionage... wie auch immer, eine ordentliche Recherche waere sehr interessant.
CB kann sowas nicht stemmen, das ist klar.

Allerdings: nur mit Ueberschriften entstehen maximal Spekulationen, Klicks, Null Inhalt.
 
Rome1981 schrieb:
@seas888
Das ist aber auch nichts ungewöhnliches. Wenn du Diebesgut kaufst, welches offensichtlich aus illegaler Quelle stammt, wirst du für den Kauf ebenfalls bestraft und der Weiterverkauf ist dann sogar Hehlerei.

Echt? Wieso kauft dann die Bundesregierung Steuersünder-CDs aus der Schweiz?
 
Piranha771 schrieb:
Echt? Wieso kauft dann die Bundesregierung Steuersünder-CDs aus der Schweiz?

Weil die BRD mehr Panzer als die Schweiz hat.
 
Rome1981 schrieb:
@thepusher90 Man muss hier unterscheiden zwischen Recherche und illegaler Beschaffung. Ein Journalist darf durchaus Informationen beschaffen, wenn er dafür aber in deine Wohnung einbricht, ist es dennoch widerrechtlich.


Okay dann frag ich mal anders: Wenn also jetzt ein Journalist, beispielsweise an die "Baupläne" der PS5 käme 6 Monate vor Erscheinen dieser und das über eine anonyme Quelle, ist das dann so zu verstehen, als hätte er die vom "Einbrecher/Dieb" gekauft/zugespielt bekommen und macht sich dann strafbar, wenn er diese öffentlich macht? Muss auch gar nicht um die Pläne in allen Details gehen. Vielleicht schwärzt er auch die Spezifikationen und redet nur über die Leistung und was verbaut ist und leakt vielleicht noch das Design. Ich glaube es ist klar wie ich es meine. Würde mich ganz ehrlich interessieren wie damit verfahren würde.
 
thepusher90 schrieb:
Ähm...ist das rechtlich denn vertretbar?

Wäre es rechtlich nicht vertretbar hätte Trusted Reviews wohl kaum 1 Million Pfund rausgerückt - oder denkst du ernsthaft die zahlen einfach mal vorbehaltlos nen Millionenbetrag ohne die Rechtslage geprüft zu haben ? Ich denke eher deren Anwälte werden denen geraten haben "Zahlt das, billiger kommt ihr aus der Nummer nicht raus - wenns vor Gericht geht wirds noch teurer" ^^
 
anexX schrieb:
Wäre es rechtlich nicht vertretbar hätte Trusted Reviews wohl kaum 1 Million Pfund rausgerückt - oder denkst du ernsthaft die zahlen einfach mal vorbehaltlos nen Millionenbetrag ohne die Rechtslage geprüft zu haben ? Ich denke eher deren Anwälte werden denen geraten haben "Zahlt das, billiger kommt ihr aus der Nummer nicht raus - wenns vor Gericht geht wirds noch teurer" ^^

Es kann ja auch sein, dass sie die negative Presse einfach verhindern wollen, bzw. den Ruf den sie sich damit einhandeln.
 
Bright0001 schrieb:
Könntest du das belegen? Aus meiner Sicht ist Hehlerware eine Sache, aber jemandem ne PDF zu verkaufen wo die "CONFIDENTIALS" weg sind, ist nicht gerade Hacker-Meisterwerk. Außerdem ist dies kein wirklicher Diebstahl, sondern "nur" Vertragsbruch, inwieweit ist es Verboten solche Infos zu kaufen?

Du verwechselst das mit einem NDA. Markierte Dokumente sind nur zur internen Verwendung und die Veröffentlichung illegal. Bei einem NDA wäre es tatsächlich "nur" ein Vertragsbruch.


Piranha771 schrieb:
Echt? Wieso kauft dann die Bundesregierung Steuersünder-CDs aus der Schweiz?

Äpfel und Birnen... die CDs werden von der "Firma" selbst verkauft, nicht von einem Hehler oder Dieb.
 
Rome1981 schrieb:
Äpfel und Birnen... die CDs werden von der "Firma" selbst verkauft, nicht von einem Hehler oder Dieb.
Ist zwar OT, aber trotzdem falsch: Die Daten-CDs wurden gestohlen. Der bekannteste "Datendieb" ist Hervé Falciani (geht auf 2006 zurück), aber es gab auch andere Datendiebstähle. Eine Übersicht in diesem Artikel aus 2013 (zu beachten auch die "Artikel zum Thema" rechts, wo es um die CDs ging, die nach D weiterverkauft wurden).
 
Rome1981 schrieb:
Du verwechselst das mit einem NDA. Markierte Dokumente sind nur zur internen Verwendung und die Veröffentlichung illegal. Bei einem NDA wäre es tatsächlich "nur" ein Vertragsbruch.
Das hab ich durchaus verstanden, deswegen frag ich ja nach einem Beleg dafür, dass das illegal sein soll. Wenn dir ein "Whistleblower" eine unternehmensinterne Information verkauft, dann ist zwar offensichtlich dass der Mitarbeiter Vertragsbruch begeht und für eventuelle Schäden haftbar ist, der Journalist in diesem Fall aber weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Pflicht zur Geheimhaltung hat.
 
@Bright0001 http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Unter bestimmten Bedingungen darf übrigens dennoch veröffentlicht werden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt (siehe Kriegsverbrechen etc.).
Die gekauften Steuer-CDs schlagen übrigens in die gleiche Kerbe, da die Argumentation ist, dass man die Allgemeinheit schützt, indem man Steuersünder zur Rechenschaft zieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rome1981 Und wo steht da etwas über die Verbreitung geheimer Daten? Nur weil eine Handlung nicht explizit erlaubt ist, ist sie nicht verboten. Und man muss schon mit ner Menge Kreativität um die Ecke kommen, um aus dem Recht auf Meinungsfreiheit ein Verbot abzuleiten.
 
@Bright0001 Da steht ausdrücklich in §5 Abs. 2, dass das Recht auf Meinungsäußerung beschränkt ist, wenn die Beschaffung wider den allgemeinen Gesetzen ist und Datendiebstahl ist wider den allgemeinen Gesetzen.

Somit muss man es gar nicht verbieten, denn man beteiligt sich offen an einer illegalen Handlung (Datendiebstahl) und unterstützt diese und genau dafür kann man belangt werden. Du musst gar nicht kreativ sein, damit man das erkennt, du gehst das Problem nur falsch herum an. Das Grundgesetz ist nicht da um was zu verbieten, sondern soll lediglich schützen. Strafen und ähnliches findet man entsprechend im StGB.

Fazit: Wer Daten aus illegaler Quelle veröffentlicht, ohne das diese dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wird durch GG §5 nicht geschützt und kann daher belangt werden, so wie es hier geschehen ist. Und nein, Infos zu RDR2 dienen NICHT dem Allgemeinwohl! ;)
 
Kurze Frage, keine Lust hier jetzt ein neuen Thread zu eröffnen. Interagiere ich mit dem Pferd so gibt es die Option, Taste O bei der PS4, welche "Verjagen" oder ähnliches besagt. Ich finde einfach keine Antwort bei Google die Auskunft über diese Interaktion gibt. Wird das Pferd dann somit sprichwörtlich verjagt, es läuft davon und ich bekomme es nicht wieder oder steht es dann bei mir im Lager.
Ich hab es mal getestet, ist sofort davon galoppiert aber wieder zurück gepfiffen da ich es nicht wirklich verlieren wollte...
 
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