News Revenge Porn: Nacktbilder müssen nach Trennung gelöscht werden

Auf sogenannten Revenge-Porn-Portalen veröffentlichen Ex-Partner immer wieder Nacktfotos ihrer ehemaligen Lebensgefährten, um sich an diesen zu rächen.
Als ob ... ist doch in 99% der Fälle fake.
Oft sind das sogar bekannte Porno-Darstellerinnen, die da einen auf "Amateur" machen.
 
Luxuspur schrieb:
tauchen die danach noch irgendwo auf klag ich den/die in Grund und Boden

Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht so einfach ist. Haben beide Partner die Bilder, müsste man beweisen, dass die Bilder wirklich vom Ex veröffentlicht worden sind. Vielleicht hast du es getan, um ihn danach zu verklagen. Vielleicht wurden sie entwendet, bevor du die Löschung verlangt hast.

Im Grunde ist wie gesagt das Urteil nicht falsch, aber annähernd wirkungslos.

@Dolph_Lundgren
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Hier ging es ja anscheinend um Fotos, die im Einverständnis beider gemacht wurden. Was, wenn jemand dem Partner die Fotos schenkt?
 
Eigentlich bin ich noch nicht so alt, aber was ist eigentlich mit echten Fotos und warum fragt danach keiner? Also Hardcopy. Muss man diese auch vernichten? (bin zum Faul um im Urteil danach zu suchen)
 
hallo7 schrieb:
Eigentlich bin ich noch nicht so alt, aber was ist eigentlich mit echten Fotos und warum fragt danach keiner? Also Hardcopy. Muss man diese auch vernichten? (bin zum Faul um im Urteil danach zu suchen)

Es geht vorliegend um das Recht am eigenen Bild und da fallen natürlich auch normale Papierbilder drunter, die ja auch gescanned und veröffentlicht oder auch einfach nur rumgezeigt werden könnten.
 
Das Recht spricht allgemein von einem Bildnis, welches eine erkennbare Darstellung eines Menschen enthält. Damit schließt es alles von einem digitalem Bild hin zu einem Video und Fotofilm mit ein.

/Zu langsam
 
badfallenangel schrieb:
Och warts ab, so ein Gerichtsvollzieher kann schon ne unglaubliche Nervensäge sein. Und wenn der den Rechner mitnehmen oder sich selbst dran setzen muss, um die Bilder zu löschen.

Im Falle einer verschlüsselten Festplatte wäre da immer noch die Möglichkeit von Zwangsgeld oder Zwangshaft (weil dann nur der Schuldner, hier der Fotograf, selbst löschen kann und kein Anderer).

Ein Gerichtsvollzieher kommt bei der Schuld und Konkursbetreibung nicht beim löschen der Bilder von ner Ex.

Ganzu zu schweigen davon, dass niemand an irgendwelche Daten kommt, wenn ich nur weiß wo ich die verstecken soll - da ist die Suche nach der Nadel im Heuhaufen ein Witz dagegen. Aber am besten sagt man einfach sofort "hab das Bild gelöscht, ciao".
 
wenn ein bild mal im internet war kann man es praktisch nicht mehr entfernen. selbst wenn das bild nie im internet war ist es unmöglich alle kopien davon zu vernichten, da man ja einfach usb sticks irgendwo vergraben kann. ers gibt nur einen weg bilder wirklich zu schützen, entweder gar nicht erst machen oder nur an 100% vertrauenswürdige personen weitergeben.
 
Loopman schrieb:
Entweder bist du wirklich ein Opi, oder erst 12 ;)

Gehörst du auch zur Generation snapchat?

Grade auf snapchat verschicken sich kids nackt da nicht an die folgen gedacht wird denn das Bild ist ja nur "kurz" aufrufbar.
 
badfallenangel schrieb:
Och warts ab, so ein Gerichtsvollzieher kann schon ne unglaubliche Nervensäge sein. Und wenn der den Rechner mitnehmen oder sich selbst dran setzen muss, um die Bilder zu löschen.

Im Falle einer verschlüsselten Festplatte wäre da immer noch die Möglichkeit von Zwangsgeld oder Zwangshaft (weil dann nur der Schuldner, hier der Fotograf, selbst löschen kann und kein Anderer).

Praktisch nichts davon ist juristisch und rechtsstaatlich machbar. Ganz davon abgesehen, dass das nicht das Einsatzgebiet eines Gerichtsvollziehers ist.
 
Luxuspur schrieb:
und wo ist das Problem? Ich verlange von meinem Expartner/in die Löschung der Bilder, tauchen die danach noch irgendwo auf klag ich den/die in Grund und Boden, das der/die keinen Fuß mehr auf die Erde kriegt.
Besser kannst dir heutzutage die Rente nicht sichern ;p
....

In den USA vielleicht. Aber in Deutschland sicher nicht. Einer Bekannten ist genau so etwas passiert. Man konnte ihrem Ex auch alles nachweisen. Er hat dann gestanden und (mehr oder weniger glaubhaft) Reue bekundet. Ergebnis: 1500€ Schmerzensgeld. Wenn die Fotos weiterhin im Internet auftauchen, ist das ja nicht mehr sein Problem, da man nicht mehrfach für dieselbe Tat verurteilt werden kann.

OT:
Deutschland ist, was Schmerzensgeld angeht, eh ein Entwicklungsland. Spiegel
Unschuldig im Knast + Ruf vernichtet = 73€/Tag Entschädigung
Bei Berufstätigkeit also noch zusätzlich wirtschaftlicher Schaden. Ein schlechter Witz.
 
Wenn man ein Recht hat, dass "solche" Aufnhamen immer widerrufen werden können,
dann geht das ja auch noch viel weiter.
Was ist mit Pornodarstellern, oder Leuten die mal für einen Film nackt vor der Kamera waren?


Zu dem Paar: Es sollte eigentlich zum guten Ton gehören, solche Bilder zu löschen.
Denn es ist echt arm, damit Rache zu üben oder anderes...
Aber beim Thema Liebe geht es wohl nicht ohne Gericht. Das ganze wird nur schwer umzusetzen sein.
 
leckerKuchen schrieb:
Praktisch nichts davon ist juristisch und rechtsstaatlich machbar. Ganz davon abgesehen, dass das nicht das Einsatzgebiet eines Gerichtsvollziehers ist.

Selbst wenn...
In der heutigen Zeit mit Kopien ist das nicht wirklich umsetzbar.
Urteil ist richtig und man kann bei einem Vergehen schon was machen.
Nur kann man im Sinne einer Privatkopie für sich selber immer die Bilder bewundern.
Was niemand weiß...
 
Luxuspur schrieb:
und wo ist das Problem? Ich verlange von meinem Expartner/in die Löschung der Bilder, tauchen die danach noch irgendwo auf klag ich den/die in Grund und Boden, das der/die keinen Fuß mehr auf die Erde kriegt.
Besser kannst dir heutzutage die Rente nicht sichern ;p
Als ob du hier in Deutschland dafür groß was kriegen würdest.
 
iBankai schrieb:
Oder er ist kein perverser Freak...nur so eine Vermutung.

Ernsthaft, wozu braucht man Nacktbilder seines Partners? ... Obwohl man auch echten Sex mit ihm haben könnte!
Schon mal darüber nachgedacht, dass es für manche gerade in der Zeit, wo man das eben nicht könnte, sei es aufgrund von mehr oder minder lange währender räumlicher Distanz oder was weiß ich, einfach ganz nett ist?
Oder muss man jetzt schon ein perverser Freak sein, um sich z.B. an einem netten Bild seines Partners zu erfreuen, wenn dieser z.B. gerade beruflich länger weg ist? Aber irgendwelche coolen "Fi**er"-Sprüche in der Signatur in einem Computer-Forum... aha aha... schon klar, aber andere sind jetzt perverse Freaks, wenn sie gelegentlich gern mal einen Blick auf ihre/n nackte/n Freundin/Frau/Freund/Mann werfen?
Vielleicht ein Bisschen weniger verallgemeinern und ein Bisschen mehr den Kopf einschalten, um auch mal über den eigenen Tellerrand hinaus denken zu können? :)
 
22428216 schrieb:
Wenn man ein Recht hat, dass "solche" Aufnhamen immer widerrufen werden können,
dann geht das ja auch noch viel weiter.
Was ist mit Pornodarstellern, oder Leuten die mal für einen Film nackt vor der Kamera waren?

Bei professionellen Nacktaufnahmen ist natürlich vertraglich geregelt wie es mit der Verwendung, Verbreitung und Veröffentlichung aussieht. Pornodarsteller dürften da -wenn überhaupt- nur in absoluten Extremfällen eine Chance haben, wenn sie glaubhaft per Gutachten nachweisen können, dass ihnen durch die Öffentlichkeit ihrer Aufnahmen psychischer Schaden entsteht o.ä.
Dürfte in der Praxis aber sehr schwierig werden und eventuell dann sogar Schadensersatzansprüche des Content-Inhabers nach sich ziehen, so dass man sich als Pornodarsteller gut überlegen sollte wie viel einem die Sache im wahrsten Sinne des Wortes "wert" ist.
 
GiggityGoo schrieb:
von sicherungskopien weiß ja niemand was
Ist halt nicht jeder eine linke Socke, sondern geht mit offenem Visier in Meinungsverschiedenheiten und dann klärt man das auf ehrliche Weise. Was wolltest du mit dem Post eigentlich sagen? Dass du zur ersten Kategorie gehörst?

Das gilt auch für den Rest der ganzen 'Und-was-ist-mit-Kopien'-Fraktion. Man kann natürlich immer illegal handeln und Leute bescheißen. Auch dass die Regelung praktisch schwer durchsetzbar ist, ist kein Argument. Kein Gesetz wird immer beachtet. Und? Deshalb können wir alle abschaffen?

Außerdem wette ich, dass es in Zukunft 'schlaue Kopienbesitzer' geben wird, die aber trotzdem blöd genug sind, sich damit erwischen zu lassen. Viel Spaß dann :D. Ich bin froh, dass solche Klärungen bestehen.
 
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schöne sache der artikel.. mich als fotograf trifft das ungemein.. aber wie schon viele sagten: mag an sich korrekt sein, aber durchaus nicht umsetzbar, außerdem finde ich es irgendwie traurig, wenn ich als fotograf gezwungen bin bilder zu zerstören, wo es doch reichen sollte mir zu untersagen, die jemals zu veröffentlichen/herzuzeigen
 
Und dann stellt sich die Frage, wie überprüft werden soll, dass diese Aufnahmen tatsächlich gelöscht wurden...
 
Richtiges Urteil, aber naja an der Umsetzung words bestimmt scheitern. Bzw bin ich gespannt wie sie das gestalten wollen.

Aber allgemein zum Thema solcher Bilder... Wo ist das Problem? Gerade bei grösserer Entfernung normal würde ich behaupten. Da denkt/sagt die Partnerin auch mal "lieber guckt er sich Bilder von mir, als von anderen an".
 
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