Thorque
Commander
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- Feb. 2020
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hab dazu eben folgende webseite gefunden, weiss nicht ob das alles korrekt und aktuell ist:
https://brands-consulting.eu/videoueberwachung-datenschutz-ist-der-einsatz-von-klingel-cams-erlaubt
zitat:
Grundsätzlich ist Privatpersonen anzuraten, von „Klingel-Cams“ die Finger wegzulassen, allerdings liegen Ausnahmen vor, die im Einzelfall den Einsatz erlauben könnten. Möchten Wohnungseigentümer bzw. der Vermieter des Hauses eine solche Kamera anbringen, so sollten einige Maßnahmen ergriffen werden.
zitat:
Grundsätzlich ist Privatpersonen anzuraten, von „Klingel-Cams“ die Finger wegzulassen, allerdings liegen Ausnahmen vor, die im Einzelfall den Einsatz erlauben könnten. Möchten Wohnungseigentümer bzw. der Vermieter des Hauses eine solche Kamera anbringen, so sollten einige Maßnahmen ergriffen werden.
Unter anderen sollte sichergestellt werden, dass die Kamera erst bei Betätigung der Klingel aktiv wird und sich zeitnah wieder automatisiert ausschaltet,wobei die Aufnahmen nur vom Bewohner eingesehen werden dürfen, bei dem geklingelt wurde.Des Weiteren sollten die Aufnahmen nicht gespeichert werden,der Betroffene sollte mit Hilfe eines Hinweisschildes informiert werdenund die Kamera sollte so eingestellt werden, dass möglichst nur die Person, die geklingelt hat, gefilmt wird
Zwischen dem Verbot und der Erlaubnis ist nur ein „schmaler Grat“, weshalb sich Privatpersonen vor Anbringung von Überwachungskameras ausreichend mit dem Thema „ Videoüberwachung Datenschutz “ auseinanderzusetzen sollten. Spätestens beim beruflichen Einsatz von „Klingel-Cams“ bzw. allgemein von Videoüberwachungsanlagen sollte auf fachkundige Beratung keinesfalls verzichtet werden. Dies gilt übrigens auch für Kameraattrappen, da diese die „informationelle Selbstbestimmung“ von Betroffenen ebenfalls einschränken können.
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