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Gast
Dazu gibt es das Urteil C-355/12 des europäischen Gerichtshofs. https://curia.europa.eu/juris/docum...=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=664904Hephaestus schrieb:Ich bin kein Jurist, keine Frage, aber eine Code-Vervielfältigung oder eine Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2, ist dann doch etwas anderes als eine gehackte Firmware um sich z.B., Dienstleistungen/Produkten zu ergaunern.
Wie hier schon jemand im Thread schrieb. Vieles in den EULA ist nicht mit deutschem/europäischem Recht konform.