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News Root-Keys und Debug-Menü: PlayStation 5 zumindest teilweise gehackt

Hephaestus schrieb:
Ich bin kein Jurist, keine Frage, aber eine Code-Vervielfältigung oder eine Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2, ist dann doch etwas anderes als eine gehackte Firmware um sich z.B., Dienstleistungen/Produkten zu ergaunern.
Dazu gibt es das Urteil C-355/12 des europäischen Gerichtshofs. https://curia.europa.eu/juris/docum...=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=664904
Wie hier schon jemand im Thread schrieb. Vieles in den EULA ist nicht mit deutschem/europäischem Recht konform.
 
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foo_1337 schrieb:
Der ganze Online Banking Rotz funktioniert auch in einem customized Browser auf dem Desktop. Es dreht sich hier um stumpfe Paranoia, die keinerlei Daseinsberechtigung hat.
Aber der TAN Gen nicht (Denn auf das Smartphone zu packen ist so schon eine schlechte Idee mMn) und Mobile Payment geht halt auch nur über die Apps...

PS: Das ganze root ist gefährlich ist halt Security by obscurity, fühlt sich halt sicherer an, wobei wenn ich sehe was leute so installieren ist es eventuell doch ganz gut wenn sie kein sudo zur verfügung haben
 
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foo_1337 schrieb:
Ich weiß zwar nicht genau, was das hier beweisen soll, wenn doch, hätte man seine eigene Quelle gelesen, diesen Absatz hier verstanden hätte, dann wäre es vllt. keine Quelle für die eigene Meinung:

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:

Die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass der Begriff „wirksame technische Maßnahme“ im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie auch technische Maßnahmen umfassen kann, die hauptsächlich darin bestehen, nicht nur den Träger, der das geschützte Werk, wie das Videospiel, enthält, mit einer Erkennungsvorrichtung zu versehen, um das Werk gegen Handlungen zu schützen, die vom Inhaber des Urheberrechts nicht genehmigt worden sind, sondern auch die tragbaren Geräte oder die Konsolen, die den Zugang zu diesen Spielen und deren Benutzung sicherstellen sollen.
¯\(ツ)

Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber, ...
 
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Hephaestus schrieb:
Ich weiß zwar nicht genau, was das hier beweisen soll, wenn doch, hätte man die seine eigene Quelle gelesen, diesen Absatz hier verstanden hätte, dann wäre es vllt. keine Quelle für die eigene Meinung
Bist du dir sicher, dass du den Absatz richtig verstanden hast? Wo kommen wir nochmal her?
Hephaestus schrieb:
Eine gerootete Konsole verstößt gegen SONY Nutzungsbedingungen. Da gibt es kein "aber"...,
Genau. Daher dan hier ein Link, der das Urteil für dich interpretiert:
https://www.computerbase.de/2014-01/eugh-hacken-einer-spielkonsole-grundsaetzlich-rechtmaessig/
 
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Na klar, und der EuGH glaubt auch, dass der Zitronenfalter Zitronen faltet ...
als dass das Knacken der Schutzsysteme nicht auf die Anwendung illegal vervielfältigter Softwarekopien zielt, sondern nur der Nutzung selbst entwickelter Programme dient.
Ba dum tsss.
 
Moep89 schrieb:
Eben! WENN! Weder Kauf noch Besitz führen jedoch dazu. WENN jemand gemoddete Konsolen nutzt um zu betrügen, DANN kann man bannen. Pauschal zu bannen weil irgendwas nicht 100% den Vorgaben entspricht ist aber ne ganz andere Kategorie. Solange sich das nicht negativ auf andere auswirkt, sollte es völlig egal sein. Wenn jemand auf seiner Konsole irgendwelche Custom Apps laufen lassen will und außerdem ganz normal zocken will, dann soll er das tun.

Schaffst du es, nen Beitrag zu lesen und zu verinnerlichen? Konzentrier dich doch bitte ne Minute, wenn du an der Diskussion teilnimmst. Junge, Junge, Junge…Ich hab doch schon geschrieben, dass deine Analogie vollkommen unzutreffend ist. Niemand redet davon, dich für den Kauf oder den Besitz einer PS5 zu Sperren. Du sollst keinen - eventuell für dich oder andere - schädlichen Code ausführen können. Und das ist auch gut so. Denn das, was Leute mit soner egoistischen Einstellung nicht begreifen wollen/können ist, dass Sie damit die Experience von anderen zerstören können.
 
foo_1337 schrieb:
Dazu gibt es das Urteil C-355/12 des europäischen Gerichtshofs. https://curia.europa.eu/juris/docum...=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=664904
Wie hier schon jemand im Thread schrieb. Vieles in den EULA ist nicht mit deutschem/europäischem Recht konform.

Soweit ich verstehe, bestärkt das Urteil Schutzmaßnahmen gegen die Nutzung illegaler Kopien. Es hängt eben vom Zweck der Umgehung an. Es klingt aber eher so, als hätten die Schutzmaßnahmen zunächst Priorität, außer es ist eine alternative Maßnahme möglich. Auch müssen Anbieter nachweisen, dass die jeweiligen Nutzer es mehrheitlich für legale Zwecke nutzt. Wird schwierig.

In der Theorie soll die Ausführung eigener legaler Programme ermöglicht werden. In der Praxis kaum umsetzbar. Anscheinend hat sich nach dem Urteil ja nichts verändert.
 
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Hephaestus schrieb:
Na klar, und der EuGH glaubt auch, dass der Zitronenfalter Zitronen faltet ...

Ba dum tsss.
Das ist halt enfach Vorurteilsfrei...
Deshalb gibt es ja:
Vielmehr, so der Europäische Gerichtshof, müssten die Gerichte nun prüfen, wie die Nutzer ihre Konsolen tatsächlich verwenden, und auch untersuchen, ob „andere wirksame Schutzmaßnahmen zu geringeren Beeinträchtigungen oder Beschränkungen der Handlungen Dritter führen könnten, dabei aber einen vergleichbaren Schutz für die Rechte des Betroffenen bieten könnten“.

Wenn du den kopierschutz umgehst um zu kopieren ist es illegal, wenn du in umgehst um das ding für andere dinge zu nutzen (also wie jeden anderen PC) ist es legal.
 
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NguyenV3 schrieb:
In der Theorie soll die Ausführung eigener Programme ermöglicht werden. In der Praxis kaum umsetzbar. Anscheinend hat sich nach dem Urteil ja nichts verändert.
In der Praxis kannst du auf der Wii U nach wie vor "Homebrew" Software nach belieben ausführen ;)

Es ist halt wie mit Emulatoren: Der Emulator ansich ist frei und völlig problemlos. Wer dann das Rom (Firmware/Spiel) einfach so runterlädt, verstößt gegen Gesetze. Extrahiert er beides aus Hardware/Disketten/Whatever in seinem Besitzt, ist es auch kein Verstoß gegen Gesetze. Bietet er letzteres zum Download an, hat er ein massives Problem.
 
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Es erstaunt mich schon manchmal mit welcher Hartnäckigkeit manche gegen Rechte an ihrem eigenen Eigentum sind. "Ich kann selber nicht unterscheiden wann ich eine legale Homebrew-App verwende und wann eine illegale Spielekopie, es macht nur Sinn mir ganz zu verbieten mein Eigentum nach eigenem Ermessen zu nutzen." Ist aus meiner Sicht aber auch eher ein deutsches Phänomen, aus englischen/amerikanischen Communities kenne ich das weniger. Einige würden auch ihre Grundrechte abgeben wenn sie dafür 10% Rabatt im ALDI bekommen.

als dass das Knacken der Schutzsysteme nicht auf die Anwendung illegal vervielfältigter Softwarekopien zielt, sondern nur der Nutzung selbst entwickelter Programme dient.
Genau das hat fail0verflow immer strikt befolgt und daher die Kopierschutzsysteme in ihren veröffentlichten Tools und Artikeln nie außer Kraft gesetzt ;)
 
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Eigentlich wäre es der Knaller wenn man auf den Dingern einfach w10 installieren könnte. Technisch sicherlich möglich, jedoch haben die Hersteller was dagegen. Von Preis/Leistung wäre es halt ein unschlagbarer Gaming PC. Zu der Leistung bekommt man derzeit nicht mal die Grafikkarte alleine.
Jailbreak macht bei der PS5 halt auch wenig Sinn, die meisten Features sind eh online und naja, offline gecrackte Games, okay, gabs immer nen Markt, aber wer nicht zum Release kauft kriegt die Games doch eh ständig hinterher geworfen. Es ist der drigzwölfste Sale gerade im PSN Store, schon wieder bis 70% Rabatt...
 
Marco01_809 schrieb:
Genau das hat fail0verflow immer strikt befolgt und daher die Kopierschutzsysteme in ihren veröffentlichten Tools und Artikeln nie außer Kraft gesetzt
Und Hoffentlich bleibt das auch so, ich würde die Präsentationen von Fail0verflow echt vermissen.
 
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Marco01_809 schrieb:
Hartnäckigkeit manche gegen Rechte
Das ist deine eigene (Miss)Intepretation. Auf jede Aktion folgt eine Reaktion. Und irgendwann sind wir soweit, dass es entweder keine Konsolen gibt. Oder man für jedes Spiel die dazu passende, weil verdongelte Konsole benötigt wird. Oder zu jeder Bluray ein eigenes Abspielgerät benötigt wird.

Wer natürlich, wieder mal, nur der eigenen, meist einseitigen Sicht folgt, verschließt die Augen vor möglichen Konsequenzen.

Mir persönlich ist völlig schnuppe, ob jemand seine modifizierte/manipulierte Konsole gebannt bekommt. Nur soll derjenige, dann öffentlich deswegen nicht rumheulen, wie ein kleines Kind.

Nutzungsbedingungen gelten für alle. Auch für die kleine Minderheit, die meint, sie dürfe alles.
 
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Hephaestus schrieb:
Oder zu jeder Bluray ein eigenes Abspielgerät benötigt wird.
Haben wir doch quasi schon, in einer Zeit der verlußtfreien Kopien ist Kopierschutz == Leseschutz. Nicht wie bei VHS wo die kopie nicht ganz perfekt war und man absichtlich eine kaputte kopie provozieren kann...

 
Hephaestus schrieb:
Oder man für jedes Spiel die dazu passende, weil verdongelte Konsole benötigt wird.
Und die Erde ist eine Scheibe.
Hephaestus schrieb:
Nutzungsbedingungen gelten für alle.
Nö, tun sie nicht. In EULA steht erstmal viel wünsch dir was drin. Nicht mehr und nicht weniger. Was davon zählt, haben im Zweifel bei einem Verstoß die Gerichte zu klären. Glücklicherweise gilt in Deutschland nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Hephaestus schrieb:
Auch für die kleine Minderheit, die meint, sie dürfen alles.
Wenn es gewisse Minderheiten nicht gäbe / nicht geggeben hätte, sähe unser digitales Leben ganz schön trostlos aus.
 
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whigga schrieb:
Du sollst keinen - eventuell für dich oder andere - schädlichen Code ausführen können. Und das ist auch gut so. Denn das, was Leute mit soner egoistischen Einstellung nicht begreifen wollen/können ist, dass Sie damit die Experience von anderen zerstören können.
Ich habe die wichtigen Worte mal markiert. Häng dich doch nicht an Begriffen wie „kaufen“ auf. Es geht darum erst Konsequenzen zu ziehen wenn wirklich Schaden angerichtet wird und eben nicht zu bestrafen weil jemand potenziell etwas schädliches tun könnte. Ob man dabei nun das Kaufen, Modden, Mitbringen oder sonstwas annimmt ist völlig egal. Solange nichts konkret schädliches getan wird, sollten auch keine Maßnahmen erfolgen.
 
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Ich verstehe die Diskussion nicht.

Nur weil man damit doofes machen KANN sollte jeder, der seine Konsole freischaltet, bestraft werden? Dann seid ihr sicherlich auch gegen die Unschuldsvermutung und für vollständige Überwachung da ja jeder potentiell ein krimineller ist.
 
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Hylou schrieb:
sollte jeder bestraft werden?
Wer genau wird denn wie bestraft, wenn eine Konsole nicht gehackt ist? Ist es eigentlich nicht umgekehrt, dass aufgrund weniger Derer, die der Meinung sind, man könne sich alles erlauben, dass eher die "ehrlichen" User mit weiteren Restriktionen/"Voraussetzungen" bestraft werden?

Frage für einen Freund.
 
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Hephaestus schrieb:
Wer genau wird denn wie bestraft

Offenbar habe ich dich verwirrt, Habs deswegen editiert.
Natürlich wird jeder bestraft der seine eigens gekaufte Hardware nutzt wie er es möchte.
 
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Moep89 schrieb:
Wieso sollten sie? Bannen kann man dan, wenn die Nutzer irgendwas tun um andere Spieler zu schädigen. Eine offene Konsole an sich ist da aber kein Problem. Auch damit kann man ganz normal und fair mitspielen.
Sobald ersichtlich wird das man Modden oder Spielekopien spielen kann ist es vorbei. Das hat MS bei der XBox 360 gut gemacht und Sony bei der PS4 auch schon.

Sorry, aber wem es nicht passt, das eine Konsole ihr eigenes System hat, der kauft sie einfach nicht.

Ich beschwer mich ja bei Apple auch nicht, das die Geräte nur iOS nutzen.
Ergänzung ()

Hephaestus schrieb:
Wer genau wird denn wie bestraft, wenn eine Konsole nicht gehackt ist? Ist es eigentlich nicht umgekehrt, dass aufgrund weniger Derer, die der Meinung sind, man könne sich alles erlauben, dass eher die "ehrlichen" User mit weiteren Restriktionen/Voraussetzungen bestraft werden?

Frage für einen Freund.
Ähnlich wie mit Raubkopien/Kopierschutz. Der geschädigte is am Ende immer der ehrliche Kunde.

Siehe im PC Bereich Denuvo z.B.
 
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