Ich bin überrascht das es so schnell ging, dass man eine Lücke gefunden hat. Gut finde ich das diese auch nicht Public gemacht wird. Ich bin kein Fan von Sony aber sowas ist schon Arg bitter.
Natürlich wäre es interessant zu sehen wie andere Betriebssysteme sich auf einer xBox Series S/X oder einer PS5 schlagen würden aber ich habe hier auch bedenken das solche Lücken meist für andere Zwecke genutzt werden.
Ich kenne auch keine echten Zahlen (wird es wohl auch nirgends geben) aber ich würde schätzen das von 100% der Jailbreak-Konsolen wohl nur 20%-25% für andere Zwecke als "Nutzung von Kopiergeschützen Inhalten" verwendet wird. Ich kann mich irren aber die „Geiz ist Geil“ Mentalität ist doch leider zu groß. Und ich gebe wahrscheinlich zu viel Geld auf Steam aus….
Das hier im Thread genannte Urteil C‑355/12 vom EuGH ist für mich leider auch kein vollständiges Urteil, da sie am Schluss alles in die Hände der Nationalen Gerichte der EU-Länder gelegt haben.
Diese sollen dann die Rechtmäßigkeit sowie die Verhältnismäßigkeit des Kopierschutzes prüfen.
Ich versteh es aber auch so, sollte der Kopierschutz Umgangen werden und eine Andere Software (meinet Wegen auch Betriebssystem) genutzt werden, gibt es dem Hersteller (Im Urteil hier Nintendo im Fall der PS5 halt Sony) das recht das geprüft werden darf wofür die Fremdsoftware Software genutzt wird.
Wird es nur für den erstellten Zweck genutzt oder eher für Abspielen\Nutzen von "kopiergeschützten Inhalten". (Und ich glaube dann wird hier auch nach der Verhältnismäßigkeit der Nutzung der geschaut)
Aber wenn ich meinen Blick auf §95a richte, dann verstehe es so, dass das aushebeln des Kopierschutzes, der auch ein Teil der Konsole selber ist, nicht rechtens ist:
https://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) 1Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. 2Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
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Somit sehe ich es so, dass es wohl in DE sehr schwer wäre Legal und ohne Zustimmung des Rechteinhabers, einen Kopierschutz (für rein legales Zwecke wie Linux oder HomeBrew) aufzuhebeln, da die Konsole an sich ja bereits geschützt ist.
Wobei ich hier anmerken möchte, dass ich kein Jurist bin und dies nur meine Meinung wiederspiegelt.
Ob man hier vor Gericht sein Glück versuchen möchte und als Privatanwender sich auf C‑355/12 beruft, muss jeder selber wissen. Wenn ich mich auch recht entsinne sind in Deutschland keine Sammelklagen möglich, hier muss jeder Individuell vor Gericht gehen und eine zivilrechtliche Klageeinreichen.
Somit komme ich auf die hier erwähnte Millionen Klage in Bezug auf den entfernten Support für Linux bei der PS3. Man sollte erwähnen, dass am Schluss die Entschädigung Maximal 55USD waren (Wobei Kleinvieh macht auch Mist).
Hierfür musste man "nur" Nachweisen, dass die Konsole zwischen den 11/2006 bis 04/2010 gekauft wurde (mittels Kaufbeleg) und man musste eine eidesstattliche Erklärung abgeben, das sich Linux zum Zeitpunkt der Abschaltung auf der Konsole befunden hat. (Wobei ich nicht weiß, ob solch eine Erklärung auch noch kosten mit sich bringt)
Wenn man nur die Erklärung abgegeben hat, dem Hat Sony 9USD gezahlt.
Somit vermute ich mal wurde hier recht wenig von Sony ausgezahlt. (Mit ausnahme der Hohen Gerichtsgebühren)
So das waren meine 2 Pfennig