Rückgabe bei gekauftem Monitor

Malustra schrieb:
Für mich persönlich ist das unabhängig davon, was Normen behaupten ein Mangel.

:-/

Malustra schrieb:
Ich gehe auch stark davon aus, dass du keinen 300€ Monitor behalten wollen würdest, bei dem dir ständig ein Pixelfehler im Bild hängt. :D

Würde ich nun behaupten, dass mir das völlig egal ist, würdest du es mir bestimmt auch nicht glauben. ^^ Es gibt tatsächlich Menschen, bei denen das so ist und bei einem Arbeitsgerät wäre es mir persönlich auch egal.

Malustra schrieb:
Der Ärger basierte eurerseits nämlich einfach auf einer kleinen Verkettung unglücklicher Ereignisse. Für mich auch alles Schnee von gestern. Kernpunkt ist einfach, dass ich dem TE rate, hier nicht zu viel zu retournieren.

Alles klar, ein normales Widerrufsverhalten ist auch völlig okay.

Malustra schrieb:
Wie du ja vielleicht auch hier im Forum bemerkt hast, habe ich Caseking zeitweise sogar in manchen Dingen in Schutz genommen. Ist also nicht so, als würde ich nur schießen, aber da der TE hier vom "testen" spricht und daher Retouren außer Frage stehen, wollte ich nur darauf hinweisen, was ihm blühen könnte, auch wenn man es nicht lesen mag.

Das habe ich in der Tat bemerkt <3
 
cyberpirate schrieb:
Am Ende ist jeder Monitor erst mal nur zum ausprobieren den Ich online kaufe. Ich musste insgesamt eine Odyssee durchmachen bis Ich für mein Geld auch gute Ware bekommen habe die einwandfrei war! Und das obwohl Ich mich natürlich vorher ausführlich informiere.
Was heisst den einwandfrei? Vermutlich pixelfehler und BLB?
Wenn ja, GEräte mit Pixelfehlern in einer bestimmten Zahl sind eben weder Mangel noch berechtigen sie dich im Laden zig Monitore auszupacken anzuschließen und diese dann aufgrund dieser Fehler abzulehnen. Das machst du im laden vll auch 2-3 Mal und dann wird der Verkäufer es wohl bleiben lassen (oder gar kein Mal wenn ein Ausstelungsgerät da ist, welches man testen kann). Für solche Monitore will, muss entsprechend ausgewiesene Pixelfehlerklassen kaufen, die dann erheblich teurer sind, was der normale Kunde dann auch "nicht bereit" ist. Unter diesem Aspekt ist die Vorwarnung von Mike völlig legitim und gehört sogar dazu. Genauso das Thema reines ausprobieren. Auch dafür ist das Widerrufsrecht nicht da, sich den Monitor einfach mal zu bestellen ohne konkrete KAufabsicht weil man nur mal schauen will bzw. sogar nur maln Review dazu machen möchte. Zumindest nicht ohne Wertausgleich. Und den nehmen die Kunden ja dann auch nicht hin.

Malustra schrieb:
Es ist ja fakt, dass ich einen teuren Monitor 2 mal zurückschicken musste, weil er Pixelfehler hatte.
Das mag für dich gelten, ist aber irrelevant wenn du dann nicht die entsprechende Pixelfehlerklasse kaufst. In einem gewissen Rahmen ist das eben kein Mangel und somit an sich auch kein Widerrufsgrund, beim ersten Mal schon, aber dann immer wieder welche zu bestellen und auf diese Weise zu sortieren eben nicht. Den egal wie deine Meinung dazu ist, der rechtliche Rahmen sagt was anderes und einzig dieser ist entscheidend.
 
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Mustis schrieb:
Das mag für dich gelten, ist aber irrelevant wenn du dann nicht die entsprechende Pixelfehlerklasse kaufst. In einem gewissen Rahmen ist das eben kein Mangel und somit an sich auch kein Widerrufsgrund, beim ersten Mal schon, aber dann immer wieder welche zu bestellen und auf diese Weise zu sortieren eben nicht. Den egal wie deine Meinung dazu ist, der rechtliche Rahmen sagt was anderes und einzig dieser ist entscheidend.

Noch mal, ich habe 300€ für den Monitor gezahlt und akzeptiere im Sichtfeld keine toten Pixel und das wirst du ganz sicher auch nicht, wenn dir der totel Pixel vor allem beim surfen im Netz immer auffällt. Ein Mangel ist es schon, nur keiner der nach entsprechender "Norm" als Mangel angesehen wird, wobei es da auch wieder je nach Lage der Fehler Unterschiede gibt. Wenn ein Pixel, der normalerweise leuchten sollte, nicht leuchtet, dann erfüllt er nicht die vorgesehene Produkteigenschaft. Es kommt immer auch auf den Preis des Monitors an. Es gibt praktisch nur die Pixelfehlerklasse 2 für normale Nutzer zu kaufen. Die Hersteller machen es sich da einfach und ich finde diese Thematik mit den Pixelfehlerklasse sowieso eine Frechheit gegenüber allen (für Händler und Kunden). Ja das ist für Händler allgemein ein Problem, aber in meinem Fall habe ich es telefonisch abgeklärt und das zweimalige retournieren war in Ordnung. Den dritten Monitor habe ich auch behalten, da er in Ordnung war. Das war auch kein rumprobieren von mir oder gewollt, aber tote Pixel im Sichtfeld gehen einfach nicht bei dem Preis. Du kaufst ja einen teuren Monitor um ein gutes Bild zu erhalten und nicht, um dann auf Bildfehler zu starren.
Es ist eben eine problematische Produtkategorie. Hätte ich im Anschluss ein paar Artikel gehabt, die keine Probleme machen, wäre ja alles gut gewesen. Mein Problem war danach der bestellte Stuhl, der allerlei Probleme hatte. Dann sieht das im Konto natürlich blöd aus, wenn der Monitor der erste kauf und der Stuhl der zweite war.
Sowas kann passieren. Wo ich zustimme ist, dass man nicht unterschiedliche Monitore zum testen bestellen sollte.
Beim Thema Monitor und Mängel wird man sich wohl nie ganz einig sein.

Und zum Thema Widerrufsgrund.
Für einen Widerruf bedarf es keinen Grund, denn der kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen!
Wie viele davon ein Händler in kurzer Zeit durchgehen lässt und auf welcher Grundlage, ist natürlich eigene Ermessenssache.
 
Malustra schrieb:
Noch mal, ich habe 300€ für den Monitor gezahlt und akzeptiere im Sichtfeld keine toten Pixel und das wirst du ganz sicher auch nicht, wenn dir der totel Pixel vor allem beim surfen im Netz immer auffällt. Ein Mangel ist es schon, nur keiner der nach entsprechender "Norm" als Mangel angesehen wird, wobei es da auch wieder je nach Lage der Fehler Unterschiede gibt.
Nein, was ein Mangel ist, ist rechtssicher definiert! Es liegt dem Recht nach kein Mangel vor bei einem toten Pixel, es ist dabei völlig egal, was du subjektiv als solchen empfindest. Die BAsis ist geltendes Recht und nicht deine Ansicht. Daher sehe ich das nicht so. Ich möchte auch keinen toten Pixel, daher kaufe ich Monitore anch Pixelklasse 0. Wenn dort welche vorhanden sind, DANN ist das ein Mangel.
Malustra schrieb:
Wenn ein Pixel, der normalerweise leuchten sollte, nicht leuchtet, dann erfüllt er nicht die vorgesehene Produkteigenschaft.
Doch tut er! Weil definiert ist, dass, sofern du nicht Klasse 0 kaufst, das der Produkteigenschaft entspricht. Punkt, Ende, Aus.
Malustra schrieb:
Für einen Widerruf bedarf es keinen Grund, denn der kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen!
Das wurde auch nicht behauptet. Die Aussage war und ist, dass das Wideruffsrecht nicht für derlei ausprobiererei vorgesehen ist, zumindest nicht ohne Wertersatz. Du kannst den Monitor auch kurz und klein hacken und den Kauf dann widerruf. Der Händler muss ihn zurücknehmen. Nur halt eben nicht ohne Wertersatz. Und natürlich kann der Händler anschließend davon absehen, mit dir weiterhin geschäfte zu machen. Und nichts anderes sagt Mike hier aus.
 
Caseking-Mike schrieb:
auch eines unsere Hauptprobleme bei Monitoren, dass manche Kunden mit der Ware einfach sehr bescheiden umgehen und davon gibt es viel mehr als der geneigte Forenleser wohl vermuten würde.

Und das sicher nicht nur bei Monitoren. Das ist eben ein Typ Mensch der gelinde gesagt einfach genau so ist wie die Ware dann zurück kommt. Und das soll auch bestraft und bezahlt werden. Diese Menschen haben keinen Respekt. Mir tut es immer leid wenn Ich was zurücksenden muss. Macht man nicht gerne weil man ja auch lange dafür sucht um das richtige zu bekommen. Ich kann die Shops auch verstehen. Ebenso muss man den Kunden sehen. Sicher manchmal ziemlich verzwickt. Aber der Händler hat ja auch seine Möglichkeiten und wird die Ware die so wie Du beschrieben hast als Müll zurück kommen sicher nicht Rückerstatten. Nur so kann man solche Leute auch zeigen das das recht auf Rückgabe kein Freibrief ist.

Caseking-Mike schrieb:
Es kommt darauf an, ob Mängel auch tatsächlich Mängel sind, was ggf. unterschiedlich bewertet wird. Bei Monitoren gilt in der Regel die Pixelfehlerklasse II und mit der ist nicht jeder Kunde einverstanden, die Produkthersteller allerdings schon, weshalb auch wir damit einverstanden sein müssen.

Aber es geht nicht nur um Mängel. Wenn ein Produkt nicht der Qualität entspricht die man erwartet ist es doch auch ein recht was zurück zu senden, oder?
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Was heisst den einwandfrei? Vermutlich pixelfehler und BLB?
Wenn ja, GEräte mit Pixelfehlern in einer bestimmten Zahl sind eben weder Mangel noch berechtigen sie dich im Laden zig Monitore auszupacken anzuschließen und diese dann aufgrund dieser Fehler abzulehnen. ..............

Es geht jetzt nicht um den Laden. Es geht um online Käufe. Ich kaufe immer nach ausführlicher Recherche und erwarte ein einwandfreies gutes Produkt. Entspricht es nicht meinen Erwartungen habe Ich doch das Recht das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurück zu geben . Macht man nicht gern weil Aufwand. Aber Ich behalte sicher kein Produkt was mir nicht gefällt und oder Fehler aufweist. Ich bin immer geren bereit dafür auch etwas beizusteuern und sei es nur das Porto. Hatte bei Caseking auch schon bestellt und was zurückgeben müssen. Habe gleich gesagt das Ich gerne Portokosten übernehmen werde. Wollte man nicht. Aber das ist ja auch nicht das Thema. Soll man das gesetzlich regeln um Missbrauch einzudämmen. Mein Recht ist es die Ware auch ohne jeglichen Grund zurück zu senden. Sollte diese aber dann Mängel aufweisen bin Ich haftbar. Ist doch eigentlich alles geregelt. Wenn Händler dann so kulant sind und das ignorieren kann der Kunde ja nix dafür. Und das es sicher kein Zuckerschlecken ist einen Shop zu betreiben kann Ich mir auch vorstellen. Fakt ist aber soweit Ich weiß und zb hier lese:

https://www.test.de/Widerruf-und-Um...-zurueckgeben-oder-zurueckschicken-5519074-0/

Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist dürfen Verbraucher eine Kaufsache nicht nur auspacken und anschauen, sondern auch ausprobieren. Bleiben dann Nutzungsspuren und führen diese sogar zu einem Wertverlust, hat der Verkäufer nur dann Anspruch auf Ersatz, wenn der Kunde die Ware auf eine Art benutzt hat, die „zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war“.

Und das ist es was der TE wohl wissen wollte um auf das Thema zurück zu kommen!


Mustis schrieb:
Auch dafür ist das Widerrufsrecht nicht da, sich den Monitor einfach mal zu bestellen ohne konkrete KAufabsicht weil man nur mal schauen will bzw. sogar nur maln Review dazu machen möchte. Zumindest nicht ohne Wertausgleich. Und den nehmen die Kunden ja dann auch nicht hin.

Das ist Hartspalterei. Wer kann wissen welche Absicht ein Käufer hat. Ich kaufe natürlich immer mit der Absicht den Artikel zu kaufen und zu behalten. Und ob der Kunde den Wertausgleich dann annimmt oder nicht kann man hier auch nicht ausdiskutieren. Das entscheidet im Zweifel ein Gericht..
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Das wurde auch nicht behauptet. Die Aussage war und ist, dass das Wideruffsrecht nicht für derlei ausprobiererei vorgesehen ist, zumindest nicht ohne Wertersatz.

Das ist doch auch Quatsch. Wertersatz nur für das ausprobieren? Wo steht das? Gerne wenn nach probieren ein Mangel auftritt. Nicht wenn der Artikel einwandfrei zurück geht, was doch glaube Ich bei vielen von uns Ehrensache ist. Alle anderen die sich da nicht korrekt verhalten sollten bezahlen.
 
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Mustis schrieb:
Nein, was ein Mangel ist, ist rechtssicher definiert! Es liegt dem Recht nach kein Mangel vor bei einem toten Pixel, es ist dabei völlig egal, was du subjektiv als solchen empfindest. Die BAsis ist geltendes Recht und nicht deine Ansicht. Daher sehe ich das nicht so. Ich möchte auch keinen toten Pixel, daher kaufe ich Monitore anch Pixelklasse 0. Wenn dort welche vorhanden sind, DANN ist das ein Mangel.

Du versuchst im Grunde auch nur deine Ansicht als Wahrheit zu verkaufen. Klar gibt es die ISO Normen
und die sind geltendes Recht, keine Frage, aber unabhängig davon was den Leuten aufgedrückt wird,
bleibt ein Defekt, ein Defekt.
Und ein toter Pixel ist für mich ein Mangel, weil ein Mangel aussagt, dass die Beschaffenheit nicht der entspricht, wie sie sein sollte (laut Iso Norm sind gewisse Fehler zu tollerieren, aber mehr sagt es auch nicht aus) und ein Pixel hat zu leuchten. Leuchtet er nicht, dann ist der Pixel "Defekt" und ein Mangel liegt vor. Wir können auch gerne die Wörter tauschen. Dann ist es eben kein Mangel, sondern ein "Defekter" Pixel. Und ein Defekt, egal in welchem Ausmaß, muss ich bei einem 300 Euro Monitor nicht hinnehmen und wird in der Praxis eben auch keiner machen. Genau deshalb gibt es die Problematik mit den Monitoren. Hier wird eben das Widerrufsrecht genutzt und nicht die Gewährleistung, weil ein einfacher Pixelfehler nach den Normen je nach Auflösung rechtlich sicherlich keinen Mangel darstellt, aber sowohl technisch, als auch optisch ist es für den Anwender einer, da an der Stelle ein Defekt vorliegt. Hinzu kommt, dass Pixelfehler gerne die Eigenschaft haben, sich mit der Zeit auszuweiten.

Mich würde vor allem interessieren, welchen Pixelfehlerklasse 0 Monitor du gekauft hast und wo man diese aktuell herbekommen soll, denn wenn ich mal bei Mindfactory nach Pixelfehlerklassen filtere, finde ich nicht einen einzigen ;)
Selbst die teuersten Gaming Monitore für über 600€ haben sie nicht....
Genau das ist das, was ich meine.
Immerhin bietet Mindfactory einen Pixelfehler Test mit dem Kauf an.
Da sollten vielleicht alle Händler gegen Gebühr mitziehen denn ich als Kunde zahle lieber eine Gebühr dafür,
als mir und dem Händler Ärger zu bereiten.

Mustis schrieb:
Doch tut er! Weil definiert ist, dass, sofern du nicht Klasse 0 kaufst, das der Produkteigenschaft entspricht. Punkt, Ende, Aus.

Die Iso Normen bestimmen zwar, dass ein einzelner Pixelfehler je nach Klasse nicht zum Austausch berechtigt,
dennoch bleibt ein defekter Pixel, ein DEFEKT. Punkt, Ende, Aus!
Und den wird der Großteil ohne weiteres so nicht akzeptieren.
Mit steigendem Preis wird auch die Akzeptanz besonders sinken, den die Kunden können auch nichts dafür,
dass es nur Pixelfehlerklasse 2 und in ganz seltenen Fällen die 1 gibt. Da sind die Hersteller Schuld.

Mustis schrieb:
Das wurde auch nicht behauptet. Die Aussage war und ist, dass das Wideruffsrecht nicht für derlei ausprobiererei vorgesehen ist, zumindest nicht ohne Wertersatz. Du kannst den Monitor auch kurz und klein hacken und den Kauf dann widerruf. Der Händler muss ihn zurücknehmen. Nur halt eben nicht ohne Wertersatz. Und natürlich kann der Händler anschließend davon absehen, mit dir weiterhin geschäfte zu machen. Und nichts anderes sagt Mike hier aus.

Ich bezog mich nicht auf Mike, sondern auf deine Aussage "In einem gewissen Rahmen ist das eben kein Mangel und somit an sich auch kein Widerrufsgrund " und habe nur darauf hingewiesen, dass man für einen Widerruf keinen Grund benötigt und die Aussage daher nicht korrekt ist, auch wenn du Sie vielleicht anders gemeint hast.
 
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cyberpirate schrieb:
Das ist Hartspalterei. Wer kann wissen welche Absicht ein Käufer hat. Ich kaufe natürlich immer mit der Absicht den Artikel zu kaufen und zu behalten. Und ob der Kunde den Wertausgleich dann annimmt oder nicht kann man hier auch nicht ausdiskutieren. Das entscheidet im Zweifel ein Gericht..
Och das kann der Händler schon... Wenn ein Kunde 2,34, Monitore bestellt und immer wieder retourniert, dann unterstelle ich das einfach und sehe von weiteren Geschäften mit dem Kunden ab und sperre ihn. Das ist nämlich das Recht des Händlers. Und nichts anderes hat MIke zum Ausdruck gebracht. Das meine ich ja. Der Kunde pocht auf sein Recht, will aber die Konsequenzen weder hören noch wahrhaben wie man hier sieht.

Du und Malustra müssen endlich mal die Unterscheidung kapieren, dass der Kunde alle das darf was ihr sagt. Nur muss der Händler das nicht hinnehmen und kann die Konsequenzen ziehen. Und das allein auf der BAsis seiner Meinung. So wie ihr eben der Meinung seit, dass es Mangel bei einem toten Pixel vorliegt, auch wenn ihr nicht Pixelfehlerklasse 0 kauft. Und letztenende geht es euch doch darum, warum sonst fasst ihr Mikes Aussage als Drohung auf? Es ist das Recht des Verkäufers Konsequenzen aus dem Verhalten des Kunden zu ziehen. Er kann den Wideruf nicht ablehnen. Aber allein das ein und aspacken stellt unter Umständen eine Wertminderung dar. Das macht der Verkäufer mit, hat er einkalkuliert. Für 1-2 Mal. Kunden, die darüber hinaus bei einem Produkt widerrufen, sind auffällig, ein Wertersatz einzufordern aufwendig. Also sperrt der Händler ggf. solche Kunden, das ist einfach, effektiv und vor allem das Recht des Verkäufers. Wer wie ihr argumentiert aus Kundensicht, der muss aktzeptieren, dass der Händler auf diese Weise auch rechtlich korrekt handelt. Wer also Kunde bei Caseking bleiben möchte, sollte das wissen. Ergo weist Mike daraufhin. Damit die möglichen Konsequenzen bekannt sind. So und nicht anders kommuniziert man geschäftlich. Das ist keine Drohung, das ist klare Kommunikation der Bedingungen.


Malustra schrieb:
Und ein toter Pixel ist für mich ein Mangel, weil ein Mangel aussagt, dass die Beschaffenheit nicht der entspricht, wie sie sein sollte
UNd das ist rechtlich halt schlicht falsch. Ein Mangel im Rechtssinne (und das ist entscheidend und darauf beziehe ich mich in der Diskussion, denn der allein technische defekt interessiert hier nicht) ist ggf. definiert durch solche Normen. Wäre es einer, hättest du auch kein Problem! Dann würdest du dich auf die Gewährleistung beziehen und das Produkt tauschen lassen. Und im Gegensatz zum Widerruf darf der Händler dabei weder Wertersatz verlangen, noch dürfte er dich bei gerechtfertigten Sachmängel sperren. Denn das liegt ja nicht in deiner Verantwortung als Kunde. Der Widerruf jedoch schon! Das ist der elementare Unterschied. Wer seine subjektiven Sachmängel über den Widerruf "reguliert" und ihn damit mißbraucht, muss damit leben, dass er Konsequenzen erfährt. Den Widerruf kann der Händler nicht ablehnen, er kann aber sehr wohl dafür sorgen, dass kein weiterer auftritt.
Malustra schrieb:
Mich würde vor allem interessieren, welchen Pixelfehlerklasse 0 Monitor du gekauft hast und wo man diese aktuell herbekommen soll, denn wenn ich mal bei Mindfactory nach Pixelfehlerklassen filtere, finde ich nicht einen einzigen
Hier sieht man dann auch wieder, wie wenig du dich für diese Materie interessierst, Mindfactory bietet das nämlich sogar an....: https://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/19

Anders gesagt, sie bieten jeden Monitor in Fehlerklasse 0 an.

30€ für einen Monitor mit garantiert keinem toten Pixel, das finde ich absolut tolerabel, vorallem bei Monitoren für 500 und mehr €. Meiner lag bei knapp 1000€, wer da spart und meint, er müsse das über den Widerruf machen, der hats, ganz ehrlich, nicht anders verdient wenn es zur Sperre kommt. Wenn du dann einen findest, dann hast du sogar das Recht, konsequenzlos das zu monieren...

Malustra schrieb:
Ich bezog mich nicht auf Mike, sondern auf deine Aussage "In einem gewissen Rahmen ist das eben kein Mangel und somit an sich auch kein Widerrufsgrund
Bitte unterscheide zwischen, man muss keinen Angeben und es muss keiner vorhanden sein. Es muss einer vorhanden sein, denn das Gesetz definiert einen Rahmen, für den der Widerruf gilt und das ist wichtig, da ich ansonsten die weiteren Punkte wie Wertersatz etc. nicht definieren könnte. Damit sind nämlich auch die Käufe ohne Kaufinteresse eigentlich vom Widerruf ausgeschlossen. Die Nachweisbarkeit ist hierbei der Knackpunkt. Da diese nicht gegeben ist, wird der Händler nicht viel machen können, das heißt noch lange nicht, dass es vom Gesetz her erlaubt wäre! Rechtstheorie und Rechtspraxis sind hier die Stichworte.
 
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Mustis schrieb:
Du und Malustra müssen endlich mal die Unterscheidung kapieren, dass der Kunde alle das darf was ihr sagt. Nur muss der Händler das nicht hinnehmen und kann die Konsequenzen ziehen.

Das habe ich nie bestritten und sogar genau so geschrieben.
Mustis schrieb:
Und letztenende geht es euch doch darum, warum sonst fasst ihr Mikes Aussage als Drohung auf?

Habe ich nie behauptet.
Mustis schrieb:
Es ist das Recht des Verkäufers Konsequenzen aus dem Verhalten des Kunden zu ziehen.

Richtig. Ein Händler kann schon nach der ersten Retoure die Geschäftsbeziehung beenden,
wenn er das für wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Hab ich auch nicht bestritten und so geschrieben.

Mustis schrieb:
UNd das ist rechtlich halt schlicht falsch. Ein Mangel im Rechtssinne (und das ist entscheidend und darauf beziehe ich mich in der Diskussion, denn der allein technische defekt interessiert hier nicht) ist ggf. definiert durch solche Normen. Wäre es einer, hättest du auch kein Problem! Dann würdest du dich auf die Gewährleistung beziehen und das Produkt tauschen lassen. Und im Gegensatz zum Widerruf darf der Händler dabei weder Wertersatz verlangen, noch dürfte er dich bei gerechtfertigten Sachmängel sperren. Denn das liegt ja nicht in deiner Verantwortung als Kunde. Der Widerruf jedoch schon! Das ist der elementare Unterschied. Wer seine subjektiven Sachmängel über den Widerruf "reguliert" und ihn damit mißbraucht, muss damit leben, dass er Konsequenzen erfährt. Den Widerruf kann der Händler nicht ablehnen, er kann aber sehr wohl dafür sorgen, dass kein weiterer auftritt.

Richtig, ich sagte bereits, dass es aus rechtlicher Sicht je nach Pixelfehler Klasse (ISo Norm) kein Mangel sein muss, aber im Gegensatz zu dir interessiert den Kunden der technische Defekt i.d.R. sehr wohl und das ist das Problem. Und ein technischer Defekt ist es definitiv. Nur keiner, der nach den ISO Normen als "Mangel" akzeptiert wird. Den Kunden interessiert das nicht, wenn er ein teures Gerät kauft. Das ist ein allgemeines Problem dieser Regelungen, die eigentlich nur den Herstellern dienen. Von Wertersatz habe ich nie gesprochen, darum ging es mir nicht. Mein letzter Fall war übrigens ein berechtigter Gewährleistungsfall. Trotzdem sollte ich Abstand einer neuen Bestellung nehmen, auch wenn mein Konto nicht gesperrt wurde. Das kommt ja einer Sperre gleich, da man wohl keine Neubestellung weniger anfälliger Artikel mehr akzeptieren würde.
Das meiste was du schreibst, hat keiner bestritten.

Mustis schrieb:
Hier sieht man dann auch wieder, wie wenig du dich für diese Materie interessierst, Mindfactory bietet das nämlich sogar an....: https://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/19

Anders gesagt, sie bieten jeden Monitor in Fehlerklasse 0 an.

30€ für einen Monitor mit garantiert keinem toten Pixel, das finde ich absolut tolerabel, vorallem bei Monitoren für 500 und mehr €. Meiner lag bei knapp 1000€, wer da spart und meint, er müsse das über den Widerruf machen, der hats, ganz ehrlich, nicht anders verdient wenn es zur Sperre kommt. Wenn du dann einen findest, dann hast du sogar das Recht, konsequenzlos das zu monieren...

Hast du meinen Beitrag nicht gelesen?
Ich habe genau auf diesen Service hingewiesen. :D

Deine Aussage ist dennoch falsch, denn Sie bieten nicht jeden Monitor in Fehlerklasse 0 an.
Da liegst du jetzt genauso daneben, denn wenn direkt nach 2 Wochen der Pixelfehler kommt, hast du dann
trotzdem keinen (aus rechtlicher Sicht) Mangel! Die Pixelfehlerfreiheit wird nur zu Beginn gewährleistet.
Demnach ist es trotzdem kein Pixelfehlerklasse 0 Gerät und damit bist du meiner eigentlichen Frage ausgewichen, welchen Pixelfehlerklasse 0 Monitor du dir denn gekauft hast und wo ich diese denn herbekommen soll.

Den Service von Mindfactory habe ich erst nach meinem Kauf bei CK gesehen, sonst hätte ich diesen genutzt.
Aus meiner Sicht sollten sich alle Händler ein Beispiel an diesem Service nehmen und mitziehen.
Mich interessiert das Geld nicht. Ich hätte für meinen Monitor auch 350 statt 300 gezahlt, wenn ich mir den Ärger hätte ersparen können, denn hin und her schicken ist auch für Kunden anstrengend und zeitintensiv.
Eigentlich eine Win Win Situation für Kunden und Händler, denn diejenigen die mit Pixelfehlern leben können,
nehmen dann eben den normalen und die mit dem Anspruch von Ware ohne Defekten zahlen halt drauf, haben
dann aber ein garantiert einwandfreies Gerät. Zumindest zu Beginn, aber was anderes passiert ja beim Austausch dann auch nicht, wenn im Anschluss dann doch ein Pixelfehler auftritt.

Mustis schrieb:
Bitte unterscheide zwischen, man muss keinen Angeben und es muss keiner vorhanden sein. Es muss einer vorhanden sein, denn das Gesetz definiert einen Rahmen, für den der Widerruf gilt und das ist wichtig, da ich ansonsten die weiteren Punkte wie Wertersatz etc. nicht definieren könnte. Damit sind nämlich auch die Käufe ohne Kaufinteresse eigentlich vom Widerruf ausgeschlossen. Die Nachweisbarkeit ist hierbei der Knackpunkt. Da diese nicht gegeben ist, wird der Händler nicht viel machen können, das heißt noch lange nicht, dass es vom Gesetz her erlaubt wäre! Rechtstheorie und Rechtspraxis sind hier die Stichworte.

https://www.wbs-law.de/it-und-inter...-im-fernabsatz-ohne-grund-durchsetzbar-20604/
Ein Widerruf muss keine Angabe von Gründen haben, das ist so und damit schließt sich auch der Punkt "keinen Grund zu haben" mit aus. Ob jemand zum Spaß bestellt und retourniert, um den Händler zu ärgern ist völlig irrelevant. Es ist sein Recht zu Widerrufen und das muss er nicht begründen, ganz egal, ob ein Kaufwille da war, oder nicht. Da sollten wir bei der Praxis bleiben.


So oder so, werden wir wohl nicht 1:1 die selbe Meinung vertreten, egal wie viel wir hier noch schreiben.
Aber das ist ja auch nicht so wichtig.
 
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Malustra schrieb:
Habe ich nie behauptet.
Dann habe ich das entweder falsch aufgefasst oder mit einem anderen Schreiber durcheinander geschmissen.
Malustra schrieb:
Hast du meinen Beitrag nicht gelesen?
Ich habe genau auf diesen Service hingewiesen.
Im Nachgang habe ich den Teil gesehen, nur widersprichst du dir damit doch komplett selbst. Mindfactory bietet also sehr wohl Fehlerklasse 0 an. nur halt eben nicht als Produktkategorie, da man ansonsten jeden Monitor mindestens 2 mal führen müsste oder speziell bei Monitoren ein Auswahlfenster auf der Produktseite einfügen müsste.
 
Mustis schrieb:
Dann habe ich das entweder falsch aufgefasst oder mit einem anderen Schreiber durcheinander geschmissen.

Kein Problem.

Mustis schrieb:
Im Nachgang habe ich den Teil gesehen, nur widersprichst du dir damit doch komplett selbst. Mindfactory bietet also sehr wohl Fehlerklasse 0 an. nur halt eben nicht als Produktkategorie, da man ansonsten jeden Monitor mindestens 2 mal führen müsste oder speziell bei Monitoren ein Auswahlfenster auf der Produktseite einfügen müsste.

Jetzt machst du aber das selbe, was du kritisiert hast. Du meinst lediglich, es sei Fehlerklasse 0.
Es ist aber rechtlich keine. Hier werden z.B. einfach nur Klasse 2 Monitore selektiert.
Damit wird nur zu Beginn ein Pixelfehlerfreis Gerät garantiert. Bekommst du einen Tag später einen Pixelfehler, hast du Pech gehabt und genau das ist die Eigenschaft, um die es bei der Pixelfehlerklasse 0 geht.
Da wäre es dann ein Mangel. Der Service ist lediglich sinnvoll und gut, um ein Pixelfehlerklasse 2 Gerät
zu erhalten, welches zu Beginn fehlerfrei ist. So spart man sich das mühseelige Ausgetausche.
Scheint sich zu rechnen. Ich würde es jetzt auch in Anspruch nehmen.

Mich würde immer noch interessieren, welches Pixelfehler klasse 0 Gerät du hast und woher ich die bekomme.
 
Fehlerklasse 0 sind immer gebinnte geräte. 😁 entweder vom händler selbst oder ggf mag es hersteller geben, die direkt gebinnte geräte so verkaufen. Übrigens ist das egal wann der fehler auftaucht. Wenn ich einen pixelfehlerfreien monitor gekauft habe, dann ist das auch dann noch ein sachmangel, wenn er in der gewährleistungsfrist eintritt. Und du hast es dann ja sogar selbst nach 6 monaten leicht. Denn der nachweis des sachmnagels dürfte dann sehr einfach gelingen.

Ich habe einen viewsonic öhm 27 zoll. Der bei denen als gaming high end steht für wqhd. Bin nicht daheim und kann nicht nachsehen. Den habe ich mit so einer selektion gekauft.
 
Mustis schrieb:
Fehlerklasse 0 sind immer gebinnte geräte. 😁 entweder vom händler selbst oder ggf mag es hersteller geben, die direkt gebinnte geräte so verkaufen. Übrigens ist das egal wann der fehler auftaucht. Wenn ich einen pixelfehlerfreien monitor gekauft habe, dann ist das auch dann noch ein sachmangel, wenn er in der gewährleistungsfrist eintritt. Und du hast es dann ja sogar selbst nach 6 monaten leicht. Denn der nachweis des sachmnagels dürfte dann sehr einfach gelingen.

Ich habe einen viewsonic öhm 27 zoll. Der bei denen als gaming high end steht für wqhd. Bin nicht daheim und kann nicht nachsehen. Den habe ich mit so einer selektion gekauft.

Also hast du doch keine Fehlerklasse 0, weil es die halt praktisch gar nicht gibt :D
Das sind rechtlich keine gebinnten Geräte, sondern die müssten genau so vom Hersteller zertifiziert werden, wenn man wie du oben geschrieben hast rechtlich einen Monitor möchte, wo bereits 1 Pixelfehler als Mangel angesehen wird. ^^
Und genau das machen die Hersteller nicht. Genau darauf wollte ich hinaus, denn rechtlich ist ein Monitor, der keine Pixelfehler beim Kauf besitzt nicht automatisch per ISO Norm Pixelfehlerklasse 0.
Und nein, wenn du einen Pixelfehlerservice bestellst, der dir garantiert, dass du von Beginn an keine Pixelfehler hast, dann ist das kein Sachmangel, wenn direkt danach einer auftritt. Das hast du ja oben selbst erklärt.

Wenn du deinen Monitor per Selektion gekauft hast, ist es rechtlich auch keine Pixelfehlerklasse 0.
Du hast wahrscheinlich auch ganz normal Pixelfehlerklasse 2, im besten Fall 1.
Mit der Selektion hast du den Vorteil, dass du nicht hin und her tauschen musst, bis es passt.
Das ist genau der Grund, warum ich diesen Service sinnvoll finde und ich es begrüßen würde, wenn andere Händler mitziehen. Man hat zwar offiziell keine Pixelfehlerklasse 0, aber ein Gerät ohne Fehler von Beginn an und damit
relativ gute Chancen, eine längere Zeit ohne Pixelfehler auszukommen. ^^
Dafür zahle ich gerne mehr.
 
Es ist ne verkaufsbezeichnung. Wie bei obst zum beispiel. Dachte das sei klar. Und nein, das muss nicht vom hersteller kommen. Gewährleistung ist händlersache, er kommt so oder so für auf. Daher ist das vollkommen ausreichend wenn der händler selber binnt. Ist ja bei CPUs wie bei caseking auch nicht viel anders. Mindfactory muss auch für einen späteren toten pixel gewährleistung geben, ich habe ja schließlich für den service bezahlt.
 
Mustis schrieb:
Es ist ne verkaufsbezeichnung. Wie bei obst zum beispiel. Dachte das sei klar. Und nein, das muss nicht vom hersteller kommen. Gewährleistung ist händlersache, er kommt so oder so für auf. Daher ist das vollkommen ausreichend wenn der händler selber binnt. Ist ja bei CPUs wie bei caseking auch nicht viel anders. Mindfactory muss auch für einen späteren toten pixel gewährleistung geben, ich habe ja schließlich für den service bezahlt.

Nein, noch mal!
Ein Selektionsservice wie von Mindfactory macht aus deinem Pixelfehlerklasse 2 Monitor kein Pixelfehlerklasse 0 Monitor. Da hast du nicht richtig gelesen. Dir wird nur bescheinigt, dass der Monitor VOR Auslieferung keine Pixelfehler hat. Bekommst du zu Hause plötzlich Pixelfehler, gilt für dich rechtlich nach wie vor Pixelfehlerklasse 2 !
Da unterliegst du einem Irrtum und Mindfactory betont auch zu keiner Zeit, dass du eine Pixelfehlerklasse 0 erhältst. Damals hat Mindfactory noch damit geworben, dass man 10 Tage lang sicher sein kann, dass es Pixelfehlerfrei bleibt. Aktuell ist das nicht mehr so. Alles was nachträglich bei dir zu Hause passiert, ist nicht mehr von der Prüfung abgedeckt (reine Kulanz) und du unterliegst ganz normal deiner Pixelfehlerklasse des Gerätes.
Du kannst lediglich erwarten, dass der Monitor bei Ankunft Pixelfehlerfrei ist. Im Idealfall kannst du das nachweisen. Nachdem du mir ja nun vorgeworfen hast, dass ich mich für die Materie nicht interessiere, hätte ich jetzt schon erwartet, dass du das weißt ^^

Und genau deswegen waren oben eben auch die Anmerkungen falsch zu sagen, der Kunde solle doch einfach Pixelfehlerklasse 0 Geräte kaufen, weil das nicht geht. Die Hersteller haben die Händler und Kunden volles Rohr an den Eiern. Ein solcher Service ist aber in dem Sinne gut, dass eben das selektieren seitens der Kunden ausbleibt und damit Versandkosten und andere Aufwendungen vermieden werden.
 
Mhh dann würde ich allerdings einen hinweis erwarten. Aber da auch bei pixelfehlerklasse 0 monitoren diese nur bis 10 tage nach kauf gilt wird das hier wohl genauso gehandhabt.
 
Mustis schrieb:
Wieso denn? Gewährleistung geht sowieso immer an den Händler. Was hat der Hersteller hierbei zu tun? Der Händler kann das doch kalkulieren und den preis entsprechend festlegen? Wenn der monitor bei auslieferung fehlerfrei ist, ist die gefahr ohnehin recht gering, dass ein pixel binnen 2 jahre den dienst quittiert.

Jetzt schweifst du aber irgendwie vom Thema ab. ^^
Was hat das von mir geschriebene jetzt mit Gewährleistung zu tun?
Du hast keine Gewährleistung, dass dein Monitor Pixelfehlerfrei "bleibt".
Mindfactory garantiert nur, dass der Monitor vor Auslieferung Pixelfehlerfrei ist.
Der Hersteller hat damit nichts zu tun, das hab ich auch nicht gesagt. Der Hersteller macht sich das Leben nur leichter, indem überwiegend Pixelfehlerklasse 2 auf den Markt geworfen wird. So kann man super die Qualitätssicherung schleifen lassen und spart sich einiges an Aufwendungen, da ja der ein oder andere Pixelfehler dann nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist. Die Wahrscheinlichkeit ist günstig, dass bei einem Gerät, welches von Anfang an fehlerfrei ist, auch fehlerfrei bleibt. Eine Garantie gibts nicht. Mein zweiter Monitor von CK war genau 1 Woche Pixelfehlerfrei :D Dann schlug der erste zu. Kann man auch nicht pauschalisieren.
Mein dritter Monitor läuft jetzt seit fast einem Jahr ohne Probleme. So oder so ist so ein Service sinnvoll für Kunden und Händler. Trotzdem bleibt dein Gerät Pixelfehlerklasse 2 und damit auch die Gefahr, dass du nach Empfang des Monitors im Laufe der Zeit Pixelfehler bekommst, die du nicht reklamieren kannst, da dein Gerät eben nur Pixelfehlerklasse 2 ist.
 
Ja der Service ist bei Mindfactory leider nicht sehr transparent beschrieben.
In den AGBs konnte ich dazu auch nichts finden. Daher darf man sich erst mal nur auf das verlassen, was da steht ^^
Ein Hersteller könnte seine Geräte durchaus mit Pixelfehlerklasse 0 klassifizieren und dann gilt das auch über die Dauer der Gewährleistung, aber das macht natürlich niemand. Wäre sicher völlig unwirtschaftlich.
Immerhin weiß ich als Kunde beim Mindfactory Service aber, dass der Monitor wenigstens von Beginn an keine Fehler hat. Das reicht mir ja :D

Vielleicht zieht CK ja hier irgendwann mal mit.
CPU Selektionen scheinen sich ja auch zu lohnen.
 
Das sind aber dicke Krokodilstränen von Mike....der Monitor ist abgeschrieben in dem Moment in dem er den Hof verlässt, ich gehe davon aus, dass ck Retouren durch einen Dienstleister prüfen lässt und wenn möglich original verpackt und eben auch als solche verkauft. Ich hatte hier schon etliche Monitore und keiner hatte noch originale Siegel aber den originalen Preis, so ist das halt mit dem Fernabsatz.

Nicht von Case King, von anderen Onlinehändlern.
 
Ware aus einem widerruf darf j auch als neu verkauft werden.

@Malustra die pixelfehlerklasse 0 wird, auch wenn sie direkt so verkauft wird, auch nur für 10 Tage gewährt. Stirbt ein pixel danach, ist der hersteller auch raus. Bzw der händler. Dann kein sachmangel mehr....
 
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