Mustis schrieb:
Du und Malustra müssen endlich mal die Unterscheidung kapieren, dass der Kunde alle das darf was ihr sagt. Nur muss der Händler das nicht hinnehmen und kann die Konsequenzen ziehen.
Das habe ich nie bestritten und sogar genau so geschrieben.
Mustis schrieb:
Und letztenende geht es euch doch darum, warum sonst fasst ihr Mikes Aussage als Drohung auf?
Habe ich nie behauptet.
Mustis schrieb:
Es ist das Recht des Verkäufers Konsequenzen aus dem Verhalten des Kunden zu ziehen.
Richtig. Ein Händler kann schon nach der ersten Retoure die Geschäftsbeziehung beenden,
wenn er das für wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Hab ich auch nicht bestritten und so geschrieben.
Mustis schrieb:
UNd das ist rechtlich halt schlicht falsch. Ein Mangel im Rechtssinne (und das ist entscheidend und darauf beziehe ich mich in der Diskussion, denn der allein technische defekt interessiert hier nicht) ist ggf. definiert durch solche Normen. Wäre es einer, hättest du auch kein Problem! Dann würdest du dich auf die Gewährleistung beziehen und das Produkt tauschen lassen. Und im Gegensatz zum Widerruf darf der Händler dabei weder Wertersatz verlangen, noch dürfte er dich bei gerechtfertigten Sachmängel sperren. Denn das liegt ja nicht in deiner Verantwortung als Kunde. Der Widerruf jedoch schon! Das ist der elementare Unterschied. Wer seine subjektiven Sachmängel über den Widerruf "reguliert" und ihn damit mißbraucht, muss damit leben, dass er Konsequenzen erfährt. Den Widerruf kann der Händler nicht ablehnen, er kann aber sehr wohl dafür sorgen, dass kein weiterer auftritt.
Richtig, ich sagte bereits, dass es aus rechtlicher Sicht je nach Pixelfehler Klasse (ISo Norm) kein Mangel sein muss, aber im Gegensatz zu dir interessiert den Kunden der technische Defekt i.d.R. sehr wohl und das ist das Problem. Und ein technischer Defekt ist es definitiv. Nur keiner, der nach den ISO Normen als "Mangel" akzeptiert wird. Den Kunden interessiert das nicht, wenn er ein teures Gerät kauft. Das ist ein allgemeines Problem dieser Regelungen, die eigentlich nur den Herstellern dienen. Von Wertersatz habe ich nie gesprochen, darum ging es mir nicht. Mein letzter Fall war übrigens ein berechtigter Gewährleistungsfall. Trotzdem sollte ich Abstand einer neuen Bestellung nehmen, auch wenn mein Konto nicht gesperrt wurde. Das kommt ja einer Sperre gleich, da man wohl keine Neubestellung weniger anfälliger Artikel mehr akzeptieren würde.
Das meiste was du schreibst, hat keiner bestritten.
Mustis schrieb:
Hier sieht man dann auch wieder, wie wenig du dich für diese Materie interessierst, Mindfactory bietet das nämlich sogar an....:
https://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/19
Anders gesagt, sie bieten jeden Monitor in Fehlerklasse 0 an.
30€ für einen Monitor mit garantiert keinem toten Pixel, das finde ich absolut tolerabel, vorallem bei Monitoren für 500 und mehr €. Meiner lag bei knapp 1000€, wer da spart und meint, er müsse das über den Widerruf machen, der hats, ganz ehrlich, nicht anders verdient wenn es zur Sperre kommt. Wenn du dann einen findest, dann hast du sogar das Recht, konsequenzlos das zu monieren...
Hast du meinen Beitrag nicht gelesen?
Ich habe genau auf diesen Service hingewiesen.
Deine Aussage ist dennoch falsch, denn Sie bieten nicht jeden Monitor in Fehlerklasse 0 an.
Da liegst du jetzt genauso daneben, denn wenn direkt nach 2 Wochen der Pixelfehler kommt, hast du dann
trotzdem keinen (aus rechtlicher Sicht) Mangel! Die Pixelfehlerfreiheit wird nur zu Beginn gewährleistet.
Demnach ist es trotzdem kein Pixelfehlerklasse 0 Gerät und damit bist du meiner eigentlichen Frage ausgewichen, welchen Pixelfehlerklasse 0 Monitor du dir denn gekauft hast und wo ich diese denn herbekommen soll.
Den Service von Mindfactory habe ich erst nach meinem Kauf bei CK gesehen, sonst hätte ich diesen genutzt.
Aus meiner Sicht sollten sich alle Händler ein Beispiel an diesem Service nehmen und mitziehen.
Mich interessiert das Geld nicht. Ich hätte für meinen Monitor auch 350 statt 300 gezahlt, wenn ich mir den Ärger hätte ersparen können, denn hin und her schicken ist auch für Kunden anstrengend und zeitintensiv.
Eigentlich eine Win Win Situation für Kunden und Händler, denn diejenigen die mit Pixelfehlern leben können,
nehmen dann eben den normalen und die mit dem Anspruch von Ware ohne Defekten zahlen halt drauf, haben
dann aber ein garantiert einwandfreies Gerät. Zumindest zu Beginn, aber was anderes passiert ja beim Austausch dann auch nicht, wenn im Anschluss dann doch ein Pixelfehler auftritt.
Mustis schrieb:
Bitte unterscheide zwischen, man muss keinen Angeben und es muss keiner vorhanden sein. Es muss einer vorhanden sein, denn das Gesetz definiert einen Rahmen, für den der Widerruf gilt und das ist wichtig, da ich ansonsten die weiteren Punkte wie Wertersatz etc. nicht definieren könnte. Damit sind nämlich auch die Käufe ohne Kaufinteresse eigentlich vom Widerruf ausgeschlossen. Die Nachweisbarkeit ist hierbei der Knackpunkt. Da diese nicht gegeben ist, wird der Händler nicht viel machen können, das heißt noch lange nicht, dass es vom Gesetz her erlaubt wäre! Rechtstheorie und Rechtspraxis sind hier die Stichworte.
https://www.wbs-law.de/it-und-inter...-im-fernabsatz-ohne-grund-durchsetzbar-20604/
Ein Widerruf muss keine Angabe von Gründen haben, das ist so und damit schließt sich auch der Punkt "keinen Grund zu haben" mit aus. Ob jemand zum Spaß bestellt und retourniert, um den Händler zu ärgern ist völlig irrelevant. Es ist sein Recht zu Widerrufen und das muss er nicht begründen, ganz egal, ob ein Kaufwille da war, oder nicht. Da sollten wir bei der Praxis bleiben.
So oder so, werden wir wohl nicht 1:1 die selbe Meinung vertreten, egal wie viel wir hier noch schreiben.
Aber das ist ja auch nicht so wichtig.