Rückgaberecht auch wenn Händler es ausschließt?

Wieso sollte die Kalibrierung durch den Gebrauch beeinträchtigt werden? Glaube du siehst das als einziger so
 
Lassen wir die Kalibrierung mal außen vor, oke.

Der Kunde muss die Möglichkeit haben, das Gerät wie im lokalen Handel zu testen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn er nun das Siegel entfernt und seine Internetleitung damit ausmisst, dann ist es Essig damit. Nicht wegen dem Siegel, sondern weil man davon ausgehen kann, dass er seine Leitung im Geschäft wohl eher nicht hätte messen können.

Das ist hier genau ein Fall, wofür das Rückgaberecht eben nicht gedacht ist. Ich sehe hier jemanden, der mal eben umsonst ausmessen möchte und dann wegen Nichtgefallen zurückgibt. Das Ergebnis hat er ja dann. Sowas gehört unterbunden, damit am Ende nicht der ehrliche Kunde leidet.
 
onesworld schrieb:
Wenn er nun das Siegel entfernt und seine Internetleitung damit ausmisst, dann ist es Essig damit.
What?
Google mal Radonmessgerät... hat nichts mit Intenetleitung zu tun.

Das sind Geräte, womit man die radioaktive Strahlung aus dem Boden (bzw. der aus den Boden austretenden Gase) misst. Und diese kann je nach Gebäude in Deutschland ziemlich hoch sein.

So ein Gerät stellt man sich dann in den Keller und kann schaut wie sich die Werte über die Zeit dort so verhalten (damit man sich wenigstens wissentlich einer höheren Gefahr für Lungenkrebs aussetzt :D).
onesworld schrieb:
Der Kunde muss die Möglichkeit haben, das Gerät wie im lokalen Handel zu testen, nicht mehr und nicht weniger.
Aber der Kunde hat die Möglichkeit/das Recht alles zu testen, was das Gerät nicht schlechter macht oder die Packung unnötig beschädigt, bzw. das Recht die Funktionalität des Gerätes zu testen.

Ausgenommen davon ist bei Fernabsatzgeschäften ein Umgang mit der Ware, der zum Prüfen der Beschaffenheit, der Funktionen und der Eigenschaften notwendig war.
 
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Es gibt, und dazu zählen auch hier schon aufgetauchte Zitate, Regeln, nach denen sich bestimmt, unter welchen Umständen Wertersatz zu leisten ist und unter welchen nicht. Das Widerrufsrecht selbst wird durch falschen Umgang jedoch praktisch nie verwirkt. Es könnte sich auch mal dahin entwickeln, aber damit hält man sich natürlich zwecks Verbraucherschutz zurück; das Widerrufsrecht darf man eben vollkommen ohne jede Begründung ausüben. Zu diesem Zweck sieht man auch darüber hinweg, wenn das Widerrufsrecht wider den eigentlichen Intentionen des Widerrufsrechts ausübt.
 
Die bisherigen Obergerichtsurteile lassen auf eine sehr weite Auslegung des Widerrufs schließen. Darin inbegriffen sind regelmäßig auch Kosten und Aufwand durch den Verkäufer, beispielsweise das Reinigen von Matratzen oder das Auseinanderbauen von Computern aus dem Baukastensystem.
 
Jetzt frage ich mich echt, wie ich von dem Messgerät auf eins für die Internetleitung gekommen bin. Das relativiert jetzt natürlich so einiges. Hab mich sicher von dem App-Gedöns und der restlichen Beschreibung verleiten lassen.
 
Auch schon mal dran gedacht, dass das Siegel möglicherweise schlicht standardmäßig drauf ist, da das Gerät nicht nur in D verkauft wird?

Oder ist das Gerät ausschließlich für den deutschen Markt bestimmt und wird nur hier verkauft?(und eventuell sogar hergestellt.)

Ansonsten auch einfach Amazon anschreiben und nachfragen ob die Rückgabe(bei Widerruf) bei explizit diesem Produkt auch nach entfernen des Siegels möglich ist.
 
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aranax schrieb:
Klingt irgendwie nach einem Gerät, dass sich prima einmal "ausprobieren" lässt, um es dann zurückzuschicken...

Mit dem Widerruf ist mal eine vergleichabre Prüfung, wie im Geschäft geplant gewesen. Aber viel Erfolg beim ausnutzen.

das wird der grund sein, warum sie das nicht wollen.
mMn. haben die keine chance damit durchzukommen, vorausgesetzt sie sind unternehmer und du bist verbraucher.

ist das ausnutzen? nö, das ist seine rechte wahrnehmen. In dem fall ist das geschäftsmodell halt beschissen gewählt, dann sollen sie die dinger vermieten und nicht verkaufen. selbst schuld.
Ergänzung ()

onesworld schrieb:
Lassen wir die Kalibrierung mal außen vor, oke.

Der Kunde muss die Möglichkeit haben, das Gerät wie im lokalen Handel zu testen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn er nun das Siegel entfernt und seine Internetleitung damit ausmisst, dann ist es Essig damit. Nicht wegen dem Siegel, sondern weil man davon ausgehen kann, dass er seine Leitung im Geschäft wohl eher nicht hätte messen können.

Das ist hier genau ein Fall, wofür das Rückgaberecht eben nicht gedacht ist. Ich sehe hier jemanden, der mal eben umsonst ausmessen möchte und dann wegen Nichtgefallen zurückgibt. Das Ergebnis hat er ja dann. Sowas gehört unterbunden, damit am Ende nicht der ehrliche Kunde leidet.

die frage ist auch, ob durch einen gebrauch, der über das "ausprobieren" hinaus geht das widerrufsrecht erlischt oder lediglich eine schadensersatzpflicht ensteht. imho ist letzteres der fall.

darüber hinaus ist die widerrufsbeschränkung ja ohnehin erst nach vertragsschluss (der ja übers internet bereits erfolgt ist) zugegangen. sie ist demnach schon garnicht vertragsbestandteil geworden.

nur meine laienmeinung.
 
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jedenfalls erlischt nicht das widerrufsrecht dadurch.

nur meine laienmeinung.
 
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Der "Schadensersatz" nennt sich in diesem Falle Wertersatz, der auch 100% betragen kann.
 
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Ich kann der nur raten, dich mit dem Amazon Kundenservice in Kontakt zu setzen. Habe mir damals InEar-Kopfhörer bestellt und habe mir vorher versichern lassen, dass ich diese trotz Hygiene-Paragraf zurückgeben kann.
Dies wurde mir zugesichert mit der Aussage, dass ich nur bei akuten Verschmutzungen etwas zu befürchten hätte, diese aber durch einmal anprobieren ja aber nicht auftreten würden...;) Für mich ein klares pro Amazon, und tschüss Media markt und Saturn...
 
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Mickey Cohen schrieb:
ist das ausnutzen? nö, das ist seine rechte wahrnehmen. In dem fall ist das geschäftsmodell halt beschissen gewählt, dann sollen sie die dinger vermieten und nicht verkaufen. selbst schuld.

Natürlich ist es ausnutzen, wenn etwas mit der Absicht bestellt wird, es wieder zurückzuschicken.
Aber ein Verkäufer ist da eh machtlos, die Kosten werden halt umgelegt - spätestens bei der Insolvenz.
 
Idon schrieb:
Der Händler hat die natürlich sauber zu machen.
Und dies wird auch ganz bestimmt in jedem Fall gemacht, sicher!
 
Holt schrieb:
Und dies wird auch ganz bestimmt in jedem Fall gemacht, sicher!
gerade im fall von amazon wohl tatsächlich nicht - die schmeissen die retouren nämlich einfach gleich weg :D
 
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