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Was würde er denn für Gesetze aushebeln?
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Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
What?onesworld schrieb:Wenn er nun das Siegel entfernt und seine Internetleitung damit ausmisst, dann ist es Essig damit.
Aber der Kunde hat die Möglichkeit/das Recht alles zu testen, was das Gerät nicht schlechter macht oder die Packung unnötig beschädigt, bzw. das Recht die Funktionalität des Gerätes zu testen.onesworld schrieb:Der Kunde muss die Möglichkeit haben, das Gerät wie im lokalen Handel zu testen, nicht mehr und nicht weniger.
Ausgenommen davon ist bei Fernabsatzgeschäften ein Umgang mit der Ware, der zum Prüfen der Beschaffenheit, der Funktionen und der Eigenschaften notwendig war.
Wo nimmst du diesen Unsinn denn eigentlich her? Das steht nirgendwo.onesworld schrieb:und seine Internetleitung damit ausmisst
Aber selbst wenn nicht, deine Einwände sind völlig daneben.onesworld schrieb:Hab mich sicher von dem App-Gedöns und der restlichen Beschreibung verleiten lassen.
aranax schrieb:Klingt irgendwie nach einem Gerät, dass sich prima einmal "ausprobieren" lässt, um es dann zurückzuschicken...
Mit dem Widerruf ist mal eine vergleichabre Prüfung, wie im Geschäft geplant gewesen. Aber viel Erfolg beim ausnutzen.
onesworld schrieb:Lassen wir die Kalibrierung mal außen vor, oke.
Der Kunde muss die Möglichkeit haben, das Gerät wie im lokalen Handel zu testen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn er nun das Siegel entfernt und seine Internetleitung damit ausmisst, dann ist es Essig damit. Nicht wegen dem Siegel, sondern weil man davon ausgehen kann, dass er seine Leitung im Geschäft wohl eher nicht hätte messen können.
Das ist hier genau ein Fall, wofür das Rückgaberecht eben nicht gedacht ist. Ich sehe hier jemanden, der mal eben umsonst ausmessen möchte und dann wegen Nichtgefallen zurückgibt. Das Ergebnis hat er ja dann. Sowas gehört unterbunden, damit am Ende nicht der ehrliche Kunde leidet.
Schadensersatz muss geleistet werden, wenn es (1) beschädigt worden ist und (2) die Beschädigung für das Testen unnötig war.Mickey Cohen schrieb:oder lediglich eine schadensersatzpflicht ensteht. imho ist letzteres der fall.
Mickey Cohen schrieb:ist das ausnutzen? nö, das ist seine rechte wahrnehmen. In dem fall ist das geschäftsmodell halt beschissen gewählt, dann sollen sie die dinger vermieten und nicht verkaufen. selbst schuld.
Und dies wird auch ganz bestimmt in jedem Fall gemacht, sicher!Idon schrieb:Der Händler hat die natürlich sauber zu machen.
gerade im fall von amazon wohl tatsächlich nicht - die schmeissen die retouren nämlich einfach gleich wegHolt schrieb:Und dies wird auch ganz bestimmt in jedem Fall gemacht, sicher!