Rückgaberecht auch wenn Händler es ausschließt?

uincom schrieb:
Wieso sollte die Kalibrierung durch den Gebrauch beeinträchtigt werden? Glaube du siehst das als einziger so
Tut er nicht.

Messzylinder wird entsiegelt, ausprobiert und dann wieder verpackt und zurückgeschickt. Der nächste Kunde bekommt dann diese B-Ware und gleichzeitig verfälschte Messwerte, wenn keine Neukalibrierung erfolgt.

Zumindest diese müsste der Widerrufende imo bezahlen - und das kann teuer werden.

Für lau alles mal bestellen und ausprobieren wie es einem gefällt geht eben (noch) nicht überall. Auch wenn man durch das „nur mal ausprobieren“ und anschließendem Widerruf, wenn man seine Ergebnisse hat, 300€ spart.

Schlaue Idee, sich auf Kosten des Händlers bereichern zu wollen. Auch nette Ausreden wurden vorgebracht. Nur lässt sich nicht jeder was vormachen. Ich hoffe, der TE kommt mit seinem 300€-Test-für-Umme nicht durch!

😡
 
Tinkerton schrieb:
Für lau alles mal bestellen und ausprobieren wie es einem gefällt geht eben (noch) nicht überall.
obgleich du mkt vorherigen Aussagen richtig liegst, geht dies eben doch für ihn: zum ausprobieren ist es dann nämlich nötig die Kalibrierung zu beeinflussen, was gesetzlich abgedeckt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: smuji
Tinkerton schrieb:
Tut er nicht.

Messzylinder wird entsiegelt, ausprobiert und dann wieder verpackt und zurückgeschickt. Der nächste Kunde bekommt dann diese B-Ware und gleichzeitig verfälschte Messwerte, wenn keine Neukalibrierung erfolgt.

Zumindest diese müsste der Widerrufende imo bezahlen - und das kann teuer werden.

Für lau alles mal bestellen und ausprobieren wie es einem gefällt geht eben (noch) nicht überall. Auch wenn man durch das „nur mal ausprobieren“ und anschließendem Widerruf, wenn man seine Ergebnisse hat, 300€ spart.

Schlaue Idee, sich auf Kosten des Händlers bereichern zu wollen. Auch nette Ausreden wurden vorgebracht. Nur lässt sich nicht jeder was vormachen. Ich hoffe, der TE kommt mit seinem 300€-Test-für-Umme nicht durch!

😡


Wieso geht die Kalibrierung dann weg? Ob ein Kunde das Gerät mehrmals benutzt oder einer einmal und der andere danach, sieht für mich nach keinem Unterschied aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: smuji, Tor Tesla und new Account()
Tinkerton schrieb:
Schlaue Idee, sich auf Kosten des Händlers bereichern zu wollen. Auch nette Ausreden wurden vorgebracht. Nur lässt sich nicht jeder was vormachen. Ich hoffe, der TE kommt mit seinem 300€-Test-für-Umme nicht durch!
1. Der TE hat ja einfach nur gefragt, ob dieses Siegel so funktionieren kann.
2. Du machst dich strafbar mit solchen Unterstellungen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cartridge_case und new Account()
iglitare schrieb:
Hätte es so ein Teil nicht irgendwo offiziell zum leihen gegeben?

Doch natürlich das, zwar nicht leihen aber mieten.

4F5F5DC5-7F39-4A2A-8C1A-0831C911B14A.png
 
Ribery88 schrieb:
Geil du stehst auf benutzte InEar Kopfhörer..
Nicht von dir auf andere schließen :cool_alt: Ich stehe einfach darauf bei Artikeln von mehreren 100€ diese probieren und im Notfall zurückgeben zu können, nicht mehr und nicht weniger, geht hier nicht um NoName für 5€. Was Amazon damit macht (reinigen, Warehouse Deals) ist mir erstmal egal. Ich nutze das ganze nicht aus, in dem ich sie 29 Tage trage und dann zurück schicke, aber gerade bei solchen Artikeln muss probieren drin sein. Und schlussendlich: sie waren nur in den Ohren. :freak: Du ziehst im Geschäft doch auch Klamotten an, die schon andere an hatten, oder meinst du die werden nach jedem Kunden gewaschen? Rauchen, FastFood und Feinstaub ist in Ordnung, aber fremde Kopfhörer = Tod? :skull_alt:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hylou, Mickey Cohen, smuji und 2 andere
onesworld schrieb:
Lassen wir die Kalibrierung mal außen vor, oke.

Der Kunde muss die Möglichkeit haben, das Gerät wie im lokalen Handel zu testen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn er nun das Siegel entfernt und seine Internetleitung damit ausmisst, dann ist es Essig damit. Nicht wegen dem Siegel, sondern weil man davon ausgehen kann, dass er seine Leitung im Geschäft wohl eher nicht hätte messen können.

Das ist hier genau ein Fall, wofür das Rückgaberecht eben nicht gedacht ist. Ich sehe hier jemanden, der mal eben umsonst ausmessen möchte und dann wegen Nichtgefallen zurückgibt. Das Ergebnis hat er ja dann. Sowas gehört unterbunden, damit am Ende nicht der ehrliche Kunde leidet.


was du SIEHST juckt hier keinen. um aussagekräftige messungen durchführen zu können, muss man dies über einen 3-monatigen zeitraum tun. bevor du irgendwelche unterstellungen in den raum stellst, informiere dich lieber erstmal anstatt mit halbwissen zu glänzen. danke !
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BeBur
Jetzt verstehe ich, warum kalibrierte Geräte einen so kurzen Rückgabezeitraum haben, sofern überhaupt einer gestattet wird. Ich habe mich nämlich durchaus nebenbei damit beschäftigt, auch wenn ich mich hier schon länger raushalte. Die 3 Monate gaben mir aber gerade noch einen guten Hinweis.

Also danke für deinen unterstellenden Post und das Ergebnis meiner Recherche kannste dir selbst zusammen suchen. Keine Ursache.
 
Es geht doch hier gar nicht darum, ob so ein Gerät auch geliehen werden kann.
Offensichtlich möchte der TE erstmal herausfinden, ob das Gerät dem entspricht, was er sich von so einem Messgerät vorstellt.

Und falls nicht, kann er m.M.n. das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. Das Gerät verschlechtert sich garantiert nicht nach kurzem Testgebrauch. Auch die Kalibrierung verändert sich nicht. Mein Mikrofon hat auch ein Kalibrierzertifikat, das mindestens ein Jahr gilt.

Dadurch, dass erst durch Langzeitmessungen wirklich aussagefähige Erkenntnisse gewonnen werden, ist es auch kein "Ausnutzen", da mit ein oder zwei Messungen halt eben nicht das gewünschte Ergebnis erzielt wird und das Gerät nach 3 Monaten logischerweise nicht mehr zurückgegeben werden kann.

Wie das dann natürlich aussieht, wenn man es drauf ankommen lässt und evtl. sogar den Rechtsweg beschreiten muss, das weiß hier vermutlich für diesen speziellen Fall niemand.

Und das Rückgaberecht ist bei kalibrierten Geräten auch nicht "kürzer" oder "so kurz", sondern genau die 14 Tage wie bei anderen Geräten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: new Account() und smuji
Selbst bei Verschlechterung gibt gibt es grundsätzlich Wertersatz, keinen Ausschluss des Widerrufsrechtes.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: smuji, Eisbrecher99 und Tor Tesla
soulreeper schrieb:
Ich kann der nur raten, dich mit dem Amazon Kundenservice in Kontakt zu setzen. Habe mir damals InEar-Kopfhörer bestellt und habe mir vorher versichern lassen, dass ich diese trotz Hygiene-Paragraf zurückgeben kann.
Dies wurde mir zugesichert mit der Aussage, dass ich nur bei akuten Verschmutzungen etwas zu befürchten hätte, diese aber durch einmal anprobieren ja aber nicht auftreten würden...;) Für mich ein klares pro Amazon, und tschüss Media markt und Saturn...

Ist ja nicht so, dass du auch InEars bei Media Markt und Saturn vor Ort in der Filiale testen kannst, ne?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: new Account()
cartridge_case schrieb:
Wo liest du diese Behauptung eigentlich raus? Ich verstehe es nicht!

Das wünscht er sich. Habe mein Geld schon längst zurück ;-)

Ich hoffe er bestellt sich irgendwann Klamotten und auf der Verpackung steht: wer anprobiert, muss behalten. =)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mickey Cohen
Zurück
Oben